Konten - Steuern vom Einkommen und Ertrag

Redaktion RWP
Unternehmen müssen auf ihren Gewinn / Jahresüberschuss Steuern abführen, hierbei handelt es sich in der Regel um die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer. Je nach Unternehmensform ist hierbei das Einkommensteuergesetz oder Körperschaftssteuergesetz maßgebend. Neben diesen beiden Steuern müssen häufig noch weitere Steuern abgeführt werden wie zum Beispiel die Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, ausländische Quellensteuer. Sehr viele Steuern beziehen sich nicht auf den Gewinn des Unternehmens. Diese Steuern werden in den Konten der sonstigen Steuern erfasst, wie zum Beispiel Kfz-Steuer, Tabaksteuer, Ausfuhrzölle usw.


Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Bestimmung der jeweiligen Steuern erfolgt in der Regel vom Gewinn des Unternehmens. Bei der Berechnung erfolgt häufig eine Anpassung des Gewinns durch Hinzurechnungen und Abzügen auf Grund steuerlicher Gesetze.

Neben den eigentlichen Steuern werden in diesem Kontenbereich ebenfalls Erträge und Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern, sowie Solidaritätszuschläge auf Kapitalertragssteuern erfasst. Zusätzlich werden hier die entsprechenden Nachzahlungen oder Erstattungen der jeweiligen Steuerart erfasst.

Falls Rückstellungen für die Gewerbesteuer gebildet wurden, so müssen Erträge oder Aufwendungen aus der Auflösung oder Hinzuführung der Rückstellung ebenfalls in diesen Konten erfasst werden.
SKR03:  2200 - 2284, 4320
SKR04: 7600 - 7649











letzte Änderung R. am 27.07.2024
Autor(en):  Redaktion RWP

Literaturhinweise
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