BilRUG - Die wichtigsten Neuregelungen im Bilanzrecht

Wolff von Rechenberg
Mit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) tritt 2016 die größte Reform im Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft, seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Bundesregierung hat damit die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU umgesetzt. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, müssen Unternehmen ihre Bilanzen nach den Regeln des BilRUG aufstellen.

Hinweis: Einige Regelungen konnten und können Unternehmen wahlweise auch für frühere Geschäftsjahre anwenden:
  • Die höheren Schwellenwerte für die größenmäßige Einstufung von Unternehmen (§ 267 HGB in neuer Fassung).
  • Die neue Definition der Umsatzerlöse (§ 277 HGB in neuer Fassung).

Das BilRUG ändert allein im Handelsgesetzbuch (HGB) rund 80 Paragraphen. Die wichtigsten hat Rechnungswesen-Portal.de zusammengefasst.

Höhere Schwellenwerte für Unternehmensgrößen

Mit Geltung des BilRUG dürfte die Zahl der kleinen Unternehmen deutlich steigen. Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte von § 267 HGB für die Einordnung von Unternehmen angehoben. Die Wirtschaftsprüfer Karsten Zabel und Torsten Pütz schätzen in einem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Essen veröffentlichten Informationsblatt, dass bundesweit 7.000 Gesellschaften mit der Neuregelung nicht mehr als mittlere, sondern als kleine Unternehmen gelten. Damit entfällt die gesetzliche Prüfpflicht.

Bilanzsumme
(TEUR)
Umsatzerlöse
(TEUR)
Kleine Unternehmen < 6.000 
vorher: 4.840 
< 12.000 
vorher: 9.680 
Mittlere Unternehmen  < 20.000 
vorher: 19.250 
< 40.000 
vorher: 38.500 
Große Unternehmen > 20.000 
vorher: 19.250 
> 40.000 
vorher: 38.500 


Unverändert blieb die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
  • Kleine Unternehmen beschäftigen im Schnitt bis zu 50 Arbeitnehmer.
  • Mittlere Unternehmen beschäftigen bis zu 250 Arbeitnehmer.
  • Mit mehr als durchschnittlich 250 Arbeitnehmern gilt ein Unternehmen als groß.

Der Gesetzgeber hat auch die Schwellenwerte für Konzernabschluss und Lagebericht in §293 HGB angehoben:

Bilanzsumme
(TEUR)
Umsatzerlöse
(TEUR)
Bruttomethode > 24.000
vorher: 23.100 
> 48.000
vorher: 46.200 
Nettomethode > 20.000
vorher: 19.250 
> 40.000
vorher: 38.500 


Vorsicht, Umsatzerlöse!

Unternehmen können durch BilRUG jedoch auch in eine höhere Größenklasse geraten. Grund sind die Umsatzerlöse. In § 277 Abs. 1 HGB entfällt die Unterscheidung zwischen "gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" und "gewöhnlichem Leistungsangebot". Dies könne zu einer Ausweitung der Umsatzerlöse führen, warnt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG auf ihrer Internetseite (www.bpg-muenster.de). Da sowohl bisherige sonstige betriebliche Erträge als auch bisherige außerordentliche Erträge unter die Umsatzerlöse fallen könnten. Die Neuregelung bringt den Unternehmen jedoch auch eine Erleichterung. Sie brauchen nicht mehr zu prüfen, ob Produkte oder Dienstleistungen zur typischen Geschäftstätigkeit zählen.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

Unternehmen müssen nach BilRUG keine außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge mehr erfassen und ausweisen. Stattdessen müssen sie jetzt allerdings Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung im Anhang angeben.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Das BilRUG regelt die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens neu (§ 248 Abs. 2 HGB). Dabei kann es sich beispielsweise um im Unternehmen selbst programmierte Software handeln oder um Patente. Kann die Nutzungsdauer dieser selbst geschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände nicht verlässlich geschätzt werden, dann erlaubt das BilRUG nun die Annahme einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Dies gilt auch für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Der Ausnahmefall des Fehlens einer Schätzung könnte sich allerdings schnell zur Regel entwickeln, vermutet der BPG-Wirtschaftsprüfer Jürgen Groteschulte in seinen Ausführungen zum BilRUG.

Offenlegungspflichten

Das BilRUG verschärft die Anforderungen an die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmen konnten bisher ihren Jahresabschluss auch ungeprüft veröffentlichen, um die Offenlegungsfrist zu wahren. Den Bestätigungsvermerk konnte das Unternehmen nachreichen. Das BilRUG verbietet diese Praxis. Das verbaut beispielsweise Unternehmen in ernsten Schwierigkeiten die Möglichkeit, sich mit einem ungeprüften Jahresabschluss frisches Kapital zu besorgen.

Weitere Neuregelungen

  • Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten: Laut BilRUG müssen Unternehmen nun auch Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr angeben (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB n.F.).
  • Kapitalgesellschaften müssen ihrem Jahresabschluss einen einleitenden Teil beilegen. Dieser muss den Namen der Firma, ihren Sitz, ihre Nummer im Handelsregister sowie das Registergericht enthalten.
  • Das BilRUG führt Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) ein. So müssen diese nicht mehr die Namen der Vorstände und Aufsichtsräte oder etwaige Beteiligungsunternehmen offen legen.
  • Reine Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht mehr die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften in Anspruch nehmen.
  • Das BilRUG schreibt zahlreiche Änderungen im Anhang vor. In der Regel geht es dabei um eine Verlagerung von Angaben zwischen Bilanz und Anhang. Neu ist jedoch unter anderem: 
    • Die Angabepflichten zu Beteiligungsunternehmen sind nicht mehr an die Höhe der Beteiligung (20 %), sondern an die dauerhafte Absicht der Beteiligung gebunden. 
    • Ferner muss das Unternehmen im Anhang jetzt den Einfluss von Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorrechnen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB n.F.)

Dieser kurze Abriss zeigt: Der Besuch beim Steuerberater war selten so wichtig und wertvoll wie in diesen Tagen.





Quelle: DATEV, IHK, BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
letzte Änderung W.V.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © panthermedia.net / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind eine seit über 20 Jahren etablierte Full-Service-Marketing-Agentur mit klarer unternehmerischer Ausrichtung. Wir wachsen, entwickeln uns weiter und arbeiten leistungsorientiert. Bei uns zählt Einsatz. Verantwortung. Ergebnisorientierung. Wir suchen keine „Verwaltung“, sondern jemanden, d... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>