BilRUG - Die wichtigsten Neuregelungen im Bilanzrecht

Wolff von Rechenberg
Mit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) tritt 2016 die größte Reform im Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft, seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Bundesregierung hat damit die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU umgesetzt. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, müssen Unternehmen ihre Bilanzen nach den Regeln des BilRUG aufstellen.

Hinweis: Einige Regelungen konnten und können Unternehmen wahlweise auch für frühere Geschäftsjahre anwenden:
  • Die höheren Schwellenwerte für die größenmäßige Einstufung von Unternehmen (§ 267 HGB in neuer Fassung).
  • Die neue Definition der Umsatzerlöse (§ 277 HGB in neuer Fassung).

Das BilRUG ändert allein im Handelsgesetzbuch (HGB) rund 80 Paragraphen. Die wichtigsten hat Rechnungswesen-Portal.de zusammengefasst.

Höhere Schwellenwerte für Unternehmensgrößen

Mit Geltung des BilRUG dürfte die Zahl der kleinen Unternehmen deutlich steigen. Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte von § 267 HGB für die Einordnung von Unternehmen angehoben. Die Wirtschaftsprüfer Karsten Zabel und Torsten Pütz schätzen in einem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Essen veröffentlichten Informationsblatt, dass bundesweit 7.000 Gesellschaften mit der Neuregelung nicht mehr als mittlere, sondern als kleine Unternehmen gelten. Damit entfällt die gesetzliche Prüfpflicht.

Bilanzsumme
(TEUR)
Umsatzerlöse
(TEUR)
Kleine Unternehmen < 6.000 
vorher: 4.840 
< 12.000 
vorher: 9.680 
Mittlere Unternehmen  < 20.000 
vorher: 19.250 
< 40.000 
vorher: 38.500 
Große Unternehmen > 20.000 
vorher: 19.250 
> 40.000 
vorher: 38.500 


Unverändert blieb die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
  • Kleine Unternehmen beschäftigen im Schnitt bis zu 50 Arbeitnehmer.
  • Mittlere Unternehmen beschäftigen bis zu 250 Arbeitnehmer.
  • Mit mehr als durchschnittlich 250 Arbeitnehmern gilt ein Unternehmen als groß.

Der Gesetzgeber hat auch die Schwellenwerte für Konzernabschluss und Lagebericht in §293 HGB angehoben:

Bilanzsumme
(TEUR)
Umsatzerlöse
(TEUR)
Bruttomethode > 24.000
vorher: 23.100 
> 48.000
vorher: 46.200 
Nettomethode > 20.000
vorher: 19.250 
> 40.000
vorher: 38.500 


Vorsicht, Umsatzerlöse!

Unternehmen können durch BilRUG jedoch auch in eine höhere Größenklasse geraten. Grund sind die Umsatzerlöse. In § 277 Abs. 1 HGB entfällt die Unterscheidung zwischen "gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" und "gewöhnlichem Leistungsangebot". Dies könne zu einer Ausweitung der Umsatzerlöse führen, warnt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG auf ihrer Internetseite (www.bpg-muenster.de). Da sowohl bisherige sonstige betriebliche Erträge als auch bisherige außerordentliche Erträge unter die Umsatzerlöse fallen könnten. Die Neuregelung bringt den Unternehmen jedoch auch eine Erleichterung. Sie brauchen nicht mehr zu prüfen, ob Produkte oder Dienstleistungen zur typischen Geschäftstätigkeit zählen.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

Unternehmen müssen nach BilRUG keine außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge mehr erfassen und ausweisen. Stattdessen müssen sie jetzt allerdings Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung im Anhang angeben.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Das BilRUG regelt die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens neu (§ 248 Abs. 2 HGB). Dabei kann es sich beispielsweise um im Unternehmen selbst programmierte Software handeln oder um Patente. Kann die Nutzungsdauer dieser selbst geschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände nicht verlässlich geschätzt werden, dann erlaubt das BilRUG nun die Annahme einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Dies gilt auch für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Der Ausnahmefall des Fehlens einer Schätzung könnte sich allerdings schnell zur Regel entwickeln, vermutet der BPG-Wirtschaftsprüfer Jürgen Groteschulte in seinen Ausführungen zum BilRUG.

Offenlegungspflichten

Das BilRUG verschärft die Anforderungen an die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmen konnten bisher ihren Jahresabschluss auch ungeprüft veröffentlichen, um die Offenlegungsfrist zu wahren. Den Bestätigungsvermerk konnte das Unternehmen nachreichen. Das BilRUG verbietet diese Praxis. Das verbaut beispielsweise Unternehmen in ernsten Schwierigkeiten die Möglichkeit, sich mit einem ungeprüften Jahresabschluss frisches Kapital zu besorgen.

Weitere Neuregelungen

  • Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten: Laut BilRUG müssen Unternehmen nun auch Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr angeben (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB n.F.).
  • Kapitalgesellschaften müssen ihrem Jahresabschluss einen einleitenden Teil beilegen. Dieser muss den Namen der Firma, ihren Sitz, ihre Nummer im Handelsregister sowie das Registergericht enthalten.
  • Das BilRUG führt Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) ein. So müssen diese nicht mehr die Namen der Vorstände und Aufsichtsräte oder etwaige Beteiligungsunternehmen offen legen.
  • Reine Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht mehr die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften in Anspruch nehmen.
  • Das BilRUG schreibt zahlreiche Änderungen im Anhang vor. In der Regel geht es dabei um eine Verlagerung von Angaben zwischen Bilanz und Anhang. Neu ist jedoch unter anderem: 
    • Die Angabepflichten zu Beteiligungsunternehmen sind nicht mehr an die Höhe der Beteiligung (20 %), sondern an die dauerhafte Absicht der Beteiligung gebunden. 
    • Ferner muss das Unternehmen im Anhang jetzt den Einfluss von Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorrechnen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB n.F.)

Dieser kurze Abriss zeigt: Der Besuch beim Steuerberater war selten so wichtig und wertvoll wie in diesen Tagen.





Quelle: DATEV, IHK, BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
letzte Änderung W.V.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © panthermedia.net / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Senior Accountant / Bilanzbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mit­gestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.