Eigenkapital: Jahresüberschuss, gezeichnetes Kapital, Rücklagen

Das Eigenkapital umfasst den Saldo zwischen Vermögen und Schulden. Es gliedert
sich nach § 266 Abs. 3 HGB in folgende Unterposten auf:
- Gezeichnetes Kapital
- Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Das gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital, dass die Gesellschaft als Sicherheit hinterlegen muss. Durch diese Einlagen müssen die Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH nicht mehr persönlich haften. Die Einlagen dienen als Sicherheit für die Gläubiger, falls das Unternehmen insolvent gehen sollte.
Bei einer Aktiengesellschaft beträgt es mindestens € 50.000, während es
bei einer GmbH nur € 25.000 beträgt. Es muss jedoch nicht sofort der volle Betrag hinterlegt werden; es genügt, wenn eine Einlage in Höhe der Hälfte des Betrages zur Gründung des Unternehmens vorgenommen worden ist. Die andere Hälfte ist dann eine Forderung gegenüber den Gesellschaftern...
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Rücklagen sind für bestimmte Zwecke zurückgelegte Gewinne, die (im Gegensatz
zu Rückstellungen ) dem Eigenkapital zugeordnet werden. Sie werden aus reiner Vorsicht gebildet, um bestimmte Risiken extra abzusichern, wie z.B. Verluste durch Gewinnrücklagen.
Nach § 152 Abs. 2, 3 AktG müssen Aktiengesellschaften die Entwicklung ihrer
Rücklagen in der Bilanz oder im Anhang angeben. Diese Vorschrift gilt für alle Rücklagen, so dass es sinnvoll ist, einen Rücklagenspiegel zu führen, in dem der Stand des Vorjahres, der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, die Einstellungen und die Entnahmen der einzelnen Rücklagenarten und der neue Stand am Stichtag vermerkt sind, so dass eine Bewegung zu erkennen ist.
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