Konten - Materialaufwendungen

Alexander Wildt
Der Materialaufwand umfasst alle Aufwendungen, welche bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Waren entstehen. Neben diesen beiden Hauptpositionen werden ebenfalls dem Materialaufwand die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe zugeordnet. Diese Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" zusammengefasst. In der GuV wird zum Materialaufwand noch eine weitere Position ausgewiesen, die Aufwendungen für bezogene Leistungen. In dieser GuV Position werden alle Dienstleistungen erfasst, welche zur Produkterzeugung benötigt werden.


Aufwendungen für Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen   Dieser Kontenbereich kann in drei Unterbereiche eingeteilt werden.

1. Material- und Stoffverbrauch: Verbrauch von Rohstoffen und auch von Hilfs- und Betriebsstoffen wird in diesen Konten erfasst. Dieser Kontenbereich umfasst in der Regel 100 Konten, die durch den Anwender frei definiert werden können.

2. Materialaufwand: Auf diesen Konten werden alle Einkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfasst. Außerdem werden auch Energiestoffe der Fertigung in diesen Konten erfasst.

3. Wareneingang: Neben dem normalen Waren- und Produkteinkäufen werden hier auch innergemeinschaftliche Erwerbe gebucht.

Keiner konkreten Gruppe zugeordnet sind in diesem Bereich die Konten zur Erfassung von Skonto, Nachlässen, Zöllen, Einfuhrabgaben etc.

Beim Material- und Wareneinkauf sind die umsatzsteuerlichen Regelungen zu beachten, da sonst ein Vorsteuerabzug verwehrt werden kann. Wichtige Regelungen und Buchungssätze zum innergemeinschaftlichen Erwerb und zum normalen Kauf von Gütern finden Sie im Artikel Umsatzsteuer - Erhalt von Lieferungen / innergemeinschaftlicher Erwerb >>

Mögliche Geschäftsvorfälle wären: Der Einkauf von Holz durch einen Tischler für seine Produkte. Ein Gemischtwarenhändler kauft beim Großhändler Produkte zum Weiterverkauf. Aus dem Rohstofflager werden für die Produktion von Produkten entsprechende Materialen entnommen usw.
SKR03: 3000 - 3090, 3200 - 3969, 3990 - 3999, 4000 - 4099
SKR04: 5000 - 5880

















Aufwendungen für bezogene Leistungen
Das Hauptkonto für inländische Leistungen ist das Konto Fremdleistungen. Die weiteren Konten für bezogene Leistungen sind für Leistungen innerhalb der EU oder Drittländer. Bauleistungen fallen ebenfalls hierunter.

Genauso wichtig wie beim Erwerb von Gütern sind die umsatzsteuerrechtlichen Bedingungen. Hier gilt es vor allem darauf zu achten, dass es die Umkehr der Steuerschuld gibt, wodurch der Leistungsempfänger Steuerschuldner wird. Weitere Informationen und Buchungssätze hierzu finden Sie im Artikel Umsatzsteuer - Erhalt von sonstigen Leistungen / Reverse-Charge-Verfahren >>

Folgende Leistungen werden hier verbucht: Ein Unternehmen lässt seine Produkte durch einen Malerbetrieb lackieren; Ein Bauunternehmen lässt durch ein weiteres Unternehmen ein Fundament erstellen (evtl. Sonderregeln bei Bauleistungen etc. beachten); Der Transport von unfertigen Erzeugnissen zum nächsten Weiterverarbeitungsstandort durch eine Spedition. 
SKR03: 3100 - 3159
SKR04: 5900 - 5959














letzte Änderung R. am 27.07.2024
Autor(en):  Alexander Wildt

Literaturhinweise
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