Steuerliche Aufzeichnungspflicht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Anna Werner
Die Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen, muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln werden. Für die Datenübermittlung wurde das Formular „Anlage EÜR“ entwickelt. Dieses Formular sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor.

Auf Verlangen muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erläutern und glaubhaft machen. Grundlage dafür ist die Sammlung von Belegen. Die gesetzliche Regelung des § 4 Abs. 3 EStG enthält keine Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht. In manchen Fällen ist jedoch nur die Bereitstellung von Belegen für die amtliche Prüfung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht ausreichend. Dann sind zusätzliche Aufzeichnungen erforderlich.


Folgende Einzelaufzeichnungen sind ergänzend erforderlich:

  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen aufgezeichnet werden. Das heißt: getrennte Listen führen bzw. auf getrennte Konten buchen.

  • Beispiel
    Autorenhonorare netto 30.000 €
    Beratungshonorare netto 15.000 €
    Vereinnahmte Umsatzsteuer 7 % 2.100 €
    Vereinnahmte Umsatzsteuer 19 %  2.850 €

  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind in ein Anlagenverzeichnis aufzunehmen.
  • Nicht oder beschränkt abziehbare Betriebsausgaben wie z.B. Bewirtungen, Geschenke an Geschäftspartner, ein häusliches Arbeitszimmer usw. müssen auch getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
  • Für die Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern ist eine Abschreibungsübersicht zu erstellen, aus der sich Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Abschreibungsdauer bzw. in Anspruch genommene AfA-Beträge ersehen lassen.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 150 € übersteigen müssen in einem  besonderen Verzeichnis aufgelistet werden.
  • Sonderabschreibungen (§7a Abs. 8 EStG) müssen ins Anlageverzeichnis mit aufgenommen werden.

Abweichend von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung sind bei der Einnahmeüberschussrechnung die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grundsätzen des Zufluss- und Abflussprinzips (§ 11 EStG) zu erfassen. Betriebseinnahmen dürfen erst dann erfasst werden, wenn sie zugeflossen sind. Betriebsausgaben werden dem Kalenderjahr der Zahlung zugeordnet. Eine Ausnahme bilden regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Wenn diese 10 Tage vor und 10 Tage nach dem 31.12 geflossen sind, müssen sie in dem Jahr erfasst werden, in das sie wirtschaftlich gehören. Dazu zählen u.a.:
  • Einnahmen wie Miete, Pacht
  • Ausgabe wie Miete, Renten, Nebenkosten, Löhne und Gehälter
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Das gilt ebenfalls für Zinsen, unabhängig davon, wann sie gezahlt wurden. Wareneinkäufe, Zahlungen und Erstattungen laut Umsatzsteuererklärung gehören nicht dazu.




letzte Änderung A.W. am 31.01.2023
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg vertritt als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Interessen der SHK-Handwerksbetriebe gegenüber Staat, Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Praxisnah und fachkundig bietet der Fachverband seinen 44 Mitgliedsinnungen und den darin organi... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit
Die activ factoring AG ist eine Tochter­gesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolg­reichste Regional­bank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprech­partner für maß­geschneiderte Lösungen zur Forderungs­finanz... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Mitsubishi Electric ist eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Marketing und Vertrieb elektronischer Produkte, Bauteile und Systemlösungen. Unsere Niederlassung in Deutschland ist verantwortlich für den Vertrieb unserer Produkte einschließlich der dazugehörigen Sof... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter in Vollzeit (m/w/d)
Lotto Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Koblenz ist seit 1948 die Glücksschmiede für Rheinland-Pfalz und beschäftigt mehr als 150 Mitarbeiter in der Zentrale und sieben Bezirksdirektionen. Über rund 900 Annahmestellen und online vertreiben wir zahlreiche Glücksspiele wie zum Beispiel LOTTO 6aus49,... Mehr Infos >>

Personalsach­bearbeiter:in / Lohn- & Gehaltsbuch­halter:in (m/w/x)
Wir sind bike-components, der Online-Shop, der mit mehr als 70.000 Artikeln und rund 340 Marken alles bietet, was das Biker-Herz begehrt. So viel­fältig wie unser Sortiment sind auch unsere rund 260 Mitarbeiter. Du bist kein waschechter Fahrrad-Nerd? Kein Problem! Denn neben dem Biken verbinden u... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Rechnungswesen und Gebührenveranlagung
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR ist ein kommunales Unter­nehmen des Landkreises Neuwied mit einem rund 140-köpfigen Team. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Senior Accountant (m/w/d)
Die Pacon Real Estate GmbH ist ein bundesweit agierendes Facility Management Unternehmen und betreut den Auftragsbestand sowohl im infra­strukturellen als auch technischen Facility Management. Als familiengeführtes Traditionsunter­nehmen verbinden wir das Beste aus zwei Welten – Familien­unterneh... Mehr Infos >>

Lohn- und Finanzbuchhalter:in DATEV
Wir suchen dich! Als Lohn- und Finanzbuchhalter:in bist du für die reibungslose Durchführung und Verwaltung der Lohn- und Finanzbuchhaltungsaufgaben verantwortlich. Deine Hauptaufgabe besteht darin, alle finanziellen Transaktionen digital zu erfassen, Lohnabrechnungen vorzubereiten und sicherzust... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Webtipp

 Forum Lohnabrechnung 
Sie haben eine Frage zum Thema Lohnabrechnung oder wollen über Ihre Erfahrungen zu einer Lohn-Software diskutieren? Das Forum von Lohn1x1.de ist Treffpunkt von Lohnbuchhaltern und bietet Ihnen die Möglichkeit zur Diskussion ihrer Fragen.

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>