Privatkonten: Privatentnahmen und Privateinlagen

Anna Werner
Es kommt häufig vor, dass der Geschäftsinhaber bei Bedarf Geld oder Sachen aus seinem Unternehmen entnimmt oder aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen einbringt. Dabei handelt es sich um Privatentnahmen und Privateinlagen, die das Eigenkapital reduzieren bzw. erhöhen (§ 4 Abs.1 S.1 EStG). Sowohl Privateinlagen als auch Privatentnahmen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit über das Privatkonto gebucht.

Ein Privatkonto ist in der Finanzbuchhaltung ausschließlich bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie OHG und KG und nur für deren Eigentümer (Vollhafter) möglich, da nur bei Personenunternehmen solche Eingriffe vorgenommen werden können bzw. dürfen. Kapitalgesellschaften haben keine Privatsphäre. Ein Privatzugang der Gesellschafter zum Unternehmensvermögen ist hier rechtlich nicht gegeben (R 18 EStR).


Das Privatkonto hat die Aufgabe, alle privat verursachten Kapitalveränderungen festzuhalten. In der Praxis werden häufig mehrere Privatentnahmekonten bzw. Privateinlagekonten geführt, durch die ein späteres Herausrechnen bestimmter Posten wie z.B. Barentnahmen, Privatsteuern erfolgen soll.

Typische Privatentnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:


Privatentnahmen Beispiel
Barentnahme Entnahme von Bargeld aus der Unternehmenskasse, um den privaten Lebensunterhalt zu bestreiten , Bezahlung der persönlichen Krankenversicherung vom betrieblichen Konto
Waren Entnahme von Glühlampen durch den Elektromeister
Erzeugnisse Entnahme selbst hergestellter Fertigerzeugnisse für den Eigenverbrauch, z.B. Entnahme von Brot durch den Bäckermeister
Nutzungen und Leistungen

Nutzung der betrieblichen Pkw für Privatfahrten, Reparatur des privaten Pkw des Inhabers durch einen angestellten KFZ-Mechaniker



Typische Privateinlagen sind nach § 4 Abs. 1 EStG:

Privateinlagen Beispiel
Bareinlage Zuführung von Bargeld zur Unternehmenskasse
Sonstige Wirtschaftsgüter Einbringung des eigenen Pkw des Unternehmers zur Nutzung durch angestellten Mitarbeiter für Dienstfahrten

Bei Personengesellschaften werden in der Regel für jeden Gesellschafter mehrere eigene Privatkonten eingerichtet.

Private Entnahmen bzw. Einlagen wirken sich nicht auf den Erfolg (Gewinn/Verlust) des Unternehmens aus. Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital und wird am Jahresende unmittelbar über das Konto Eigenkapital abgeschlossen. Alternativ kann das Privatkonto über ein Privatsammelkonto abgeschlossen werden, wenn ein solches vorher zur Zusammenfassung der verschiedenen Privatkonten eingerichtet wurde. Als Unterkonto des passiven Bestandskontos Eigenkapital hat das Privatkonto keinen eigenen Anfangsbestand, gebucht wird wie auf jedem Passivkonto. D.h. auf der Sollseite des Privatkontos werden Entnahmen und auf der Habenseite Einlagen verzeichnet.

Übersicht Eigenkapitalkonto und Privatkonto

Übersicht Eigenkapitalkonto und Privatkonto.png

Die Entnahmen für private Zwecke im laufenden Jahr sollten nicht höher sein als der Gewinn. Sonst wird ein Teil des Eigenkapitals verzehrt und es droht die Gefahr einer Überschuldung des Unternehmens. Neue Privateinlagen sind kein Ausgleich für private Entnahmen. Sie werden deshalb direkt dem Eigenkapitalkonto gutgeschrieben.

Buchungsbeispiele für ein Privatkonto finden Sie unter folgendem Link:

Buchungsbeispiele für ein Privatkonto >>




letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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20.06.2014 00:34:29 - Gast

Ich betreibe ein Nebengewerbe (unter 17500€), neben meiner Vollzeitstelle. Zu Beginn meines Gewerbestarts gebe ich 200 Euro Privateinlage in die leere Kasse. Für 190 Euro kaufe ich was für das Gewerbe. Danach nehme ich 300 Euro durch eine Dienstleistung ein, habe also 310Euro in der Kasse. Nun will ich meine investierten 200 Euro wieder haben, nehme also die 200 Euro raus (Privatentnahme). Wird der Betrag von den 200 Euro, die ich mir zurück geholt habe dann mit der Einkommenssteuer verrechnet? Oder bekomme ich investiertes Geld ohne Abzüge wieder?

Vielen Dank
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23.09.2014 13:57:01 - Gast

hallo,
ich mach es kurz...
wie wirken sich private Entnahmen

auf Erfolg...
auf die Bilanzsumme...

einer Unternehmung aus?
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23.09.2014 14:32:02 - Gast

Das kommt darauf an, was du entnimmst. Wenn du Geld herausziehst, dann schmälert das den Gewinn. Wenn du Waren entnimmst, steigert die Entnahme den Ertrag, denn es handelt sich ja praktisch um einen Verkauf.
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07.10.2014 18:07:21 - Gast

So ein Schwachsinn.
Die Privatentnahme von Geld mindert nicht den Gewinn, sondern nur das Betriebsvermögen! Das Eigenkapital wird damit weniger, aber der Gewinn bleibt gleich!
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08.10.2014 08:53:59 - Gast

Hallo,

ich kann da keinen Widerspruch entdecken. Wenn das Eigenkapital durch eine Entnahme gemindert wird, sinkt doch der Gewinn. Der Jahresüberschuss bleibt natürlich gleich. Aber der Gewinn sinkt.
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12.12.2014 14:06:50 - Esdop

Erfolg bleibt unangetastet, der Gewinn wird aber geschmälert bzw gemährt.


Erfolg kommt aus dem GuV und Gewinn EK.... Da das GuV über das EK Konto abgeschlossen wird kommt am ende unterm Strich das selbe sozusagen raus.
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03.03.2015 07:17:05 - Gast

Gutenmorgen,
ich bearbeite mein Jahresabschluss, und nun ist mir bei meiner Privatentnahme aufgefallen, das ich zu hoch bin, soviel hab ich gar nicht entnommen :| Kann es sein das in der Privatentnahme, von mehreren Jahren summiert wird, oder nur das Geschäftsjahr?

Danke im voraus für eure Antwort!
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03.03.2015 08:30:27 - wvr

Liebe Leserin, lieber Leser,

bitte hinterlassen Sie in den Kommentaren nur Anmerkungen und Fragen, die sich direkt auf den Artikel beziehen. Für Fragen zu Einzelfällen ist unser Forum der richtige Ort [URL]http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/[/URL]. Fragen im Forum werden in der Forensuche angezeigt und haben eine größere Chance, von anderen Nutzern beantwortet zu werden. Um im Forum Fragen stellen zu können, müssen Sie sich als Nutzeer registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.

Beste Grüße
Die Redaktion
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08.10.2015 07:50:35 - Gast anne

Hallo Zusammen,
Der Inhaber des Einzelunternehmens tätigt im Jahr 2009 eine Privateinlage in Höhe von 20.000,00 EUR und im Jahr 2015 wird diese Summe wieder entnommen -Privatentnahme.

Meine Frage:
Wie wird das in der Einkommenssteuererklärung des Einzelunternehmers dargestellt, damit diese Entnahme, die eine reine Einlage gewesen ist, nicht als Einkommen versteuert wird.  :read:   :denk:
(Zahlen sind fiktiv.)
Vielen Dank im Voraus
[ Zitieren | Name ]

08.10.2015 09:05:34 - wvr

Hallo anne,

bitte stellen Sie Ihre Frage im Forum.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/

Vielen Dank
Die Redaktion
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12.03.2018 14:21:38 - Gast

Hallo.
Ich weiß nicht, ob das mit der Entnahme noch aktuell ist, aber falls mal jemand sucht:

Der steuerliche Begriff für das Eigenkapital (HGB) ist Betriebsvermögen. Daher auch Betriebsvermögensvergleich § 4 I EStG. Entnahmen dürfen den Gewinn nicht schmälern und Einlagen nicht erhöhen:

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat (EStG; § 4; 2018)
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10.09.2018 12:16:34 - Gast

Hallo meine Frage ist wie ich das zu verbuchen habe: Privatentnahme
Mal angenommen, Firmenkonto 1200 an 1100 Postbank (Privat= Unternehmerlohn).

Und was ist zu verbuchen bei: Ersatzteile für das Eigene Auto gekauft und verbraucht.  :read:
[ Zitieren | Name ]

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