![Privatkonten: Privatentnahmen und Privateinlagen]()
Es kommt häufig vor, dass der Geschäftsinhaber bei Bedarf Geld oder Sachen aus seinem Unternehmen entnimmt oder aus seinem
Privatvermögen in das Unternehmen einbringt. Dabei handelt es sich um Privatentnahmen und Privateinlagen, die das
Eigenkapital reduzieren bzw. erhöhen (§ 4 Abs.1 S.1 EStG). Sowohl Privateinlagen als auch Privatentnahmen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit über das Privatkonto gebucht.
Ein Privatkonto ist in der Finanzbuchhaltung ausschließlich bei
Einzelunternehmen oder
Personengesellschaften wie OHG und KG und nur für deren Eigentümer (Vollhafter) möglich, da nur bei Personenunternehmen solche Eingriffe vorgenommen werden können bzw. dürfen. Kapitalgesellschaften haben keine Privatsphäre. Ein Privatzugang der Gesellschafter zum Unternehmensvermögen ist hier rechtlich nicht gegeben (R 18 EStR).
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Das Privatkonto hat die Aufgabe, alle privat verursachten
Kapitalveränderungen festzuhalten. In der Praxis werden häufig mehrere Privatentnahmekonten bzw. Privateinlagekonten geführt, durch die ein späteres Herausrechnen bestimmter Posten wie z.B. Barentnahmen,
Privatsteuern erfolgen soll.
Typische Privatentnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Privatentnahmen
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Beispiel
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Barentnahme
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Entnahme von Bargeld aus der Unternehmenskasse, um den privaten Lebensunterhalt zu bestreiten , Bezahlung der persönlichen Krankenversicherung vom betrieblichen Konto
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Waren
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Entnahme von Glühlampen durch den Elektromeister
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Erzeugnisse
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Entnahme selbst hergestellter Fertigerzeugnisse für den Eigenverbrauch, z.B. Entnahme von Brot durch den Bäckermeister
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Nutzungen und Leistungen
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Nutzung der betrieblichen Pkw für Privatfahrten, Reparatur des privaten Pkw des Inhabers durch einen angestellten KFZ-Mechaniker
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Typische Privateinlagen sind nach § 4 Abs. 1 EStG:
Privateinlagen
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Beispiel
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Bareinlage
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Zuführung von Bargeld zur Unternehmenskasse
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Sonstige Wirtschaftsgüter
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Einbringung des eigenen Pkw des Unternehmers zur Nutzung durch angestellten Mitarbeiter für Dienstfahrten
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Bei Personengesellschaften werden in der Regel für jeden Gesellschafter mehrere eigene Privatkonten eingerichtet.
Private Entnahmen bzw. Einlagen wirken sich nicht auf den Erfolg (Gewinn/Verlust) des Unternehmens aus. Das Privatkonto ist ein
Unterkonto des Kontos Eigenkapital und wird am Jahresende unmittelbar über das Konto Eigenkapital abgeschlossen. Alternativ kann das Privatkonto über ein
Privatsammelkonto abgeschlossen werden, wenn ein solches vorher zur Zusammenfassung der verschiedenen Privatkonten eingerichtet wurde. Als Unterkonto des passiven
Bestandskontos Eigenkapital hat das Privatkonto keinen eigenen Anfangsbestand, gebucht wird wie auf jedem Passivkonto. D.h. auf der Sollseite des Privatkontos werden Entnahmen und auf der Habenseite Einlagen verzeichnet.
Übersicht Eigenkapitalkonto und Privatkonto
Die Entnahmen für private Zwecke im laufenden Jahr sollten nicht höher sein als der Gewinn. Sonst wird ein Teil des Eigenkapitals verzehrt und es droht die Gefahr einer
Überschuldung des Unternehmens. Neue Privateinlagen sind kein Ausgleich für private Entnahmen. Sie werden deshalb direkt dem
Eigenkapitalkonto gutgeschrieben.
Buchungsbeispiele für ein Privatkonto finden Sie unter folgendem Link:
Buchungsbeispiele für ein Privatkonto >>
letzte Änderung A.W.
am 04.01.2023
Autor(en):
Anna Werner
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20.06.2014 00:34:29 - Gast
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