Steuervorauszahlungen senken

Wolff von Rechenberg
Lohnsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Umsatzsteuer verlangt das Finanzamt nicht erst mit dem Steuerbescheid. Für viele Steuerarten fordert der Fiskus schon während des Jahres Vorauszahlungen. Gründer und Unternehmer sollten wissen, wie sie Steuervorauszahlungen senken können. Sie sollten aber auch bedenken, dass dies nicht in jedem Fall klug ist.

Steuervorauszahlungen stellen für Gründer und Unternehmer ein ständiges Risiko dar. Legt das Finanzamt ein gutes Geschäftsjahr zugrunde, fordert es hohe Vorauszahlungen. Dann wird das Geld knapp, wenn das aktuelle Geschäftsjahr weniger Gewinn bringt. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) warnt vor der "Liquiditätsfalle" Steuervorauszahlung. Finanzbehörden orientierten sich oft an überhöhten Werten, klagt der Berufsverband der Rechnungswesenexperten. Wer zu hohe Steuervorauszahlungen hinnimmt, parkt gewissermaßen Geld beim Finanzamt - Geld, das an anderer Stelle fehlt.

Dabei dienen Steuervorauszahlungen keineswegs dazu, Gründern und Unternehmern das Leben schwer zu machen. Sie dienen auch deren Schutz. Vor allem Gründer versäumen es oft, Geld für die Steuer zurückzulegen. Ganz ohne Vorauszahlungen kämen wohl viele Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn der Steuerbescheid kommt.


Steuervorauszahlungen und Termine:

  • Umsatzsteuer (am 10. des Monats, der dem Voranmeldungszeitraum folgt)
  • Lohnsteuer (am 10. des Monats, der dem Voranmeldungszeitraum folgt)
  • Einkommensteuer (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember)
  • Körperschaftsteuer (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember)
  • Gewerbesteuer (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Grundsteuer (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)

Steuervorauszahlungen regelt die Abgabenordnung (AO). Steuergesetze wie das Einkommensteuergesetz (EStG) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG) legen fest, wer welche Steuern in welcher Höhe zu zahlen hat. Die AO regelt das Wie und Wann im deutschen Steuerrecht. Die Abgabenordnung legt auch fest, wie man Widerspruch gegen einen Bescheid vom Finanzamt einlegt.

Wenn die Steuervorauszahlung zu hoch ist ...

Zunächst gilt: Fällt die Steuervorauszahlung niedrig aus, dann muss das kein Unternehmer dem Finanzamt melden. Allerdings sollte er sich dann auf eine hohe Nachforderung im Steuerbescheid gefasst machen. Und die Abgabenordnung regelt auch, was dem blüht, der am Ende des Jahres seine Steuern nicht zahlen kann.
Achtung! Jedes Unternehmen sollte Rücklagen für die Steuer bilden.
Mehr Ärger verursachen Steuervorauszahlungen, wenn sie zu hoch ausfallen. Solche Belastungen können dazu führen, dass dem Unternehmen Geld für Investitionen fehlt. Da nützt es wenig, wenn am Ende des Geschäftsjahres eine große Rückerstattung winkt. Wie Unternehmer mit Steuervorauszahlungen umgehen sollten, hat der Steuerfachverlag Haufe-Lexware in einer Checkliste im Internet zusammengefasst:
  1. Unternehmen sollten prüfen, an welchem Steuerjahr sich das Finanzamt bei der Festsetzung der Vorauszahlung orientiert hat.
  2. Steuervorauszahlungen auf der Basis von lange zurückliegenden Rekordjahren muss ein Unternehmer nicht hinnehmen.
  3. Gewinn des vergangenen Steuerjahrs ermitteln.
  4. Aus dem ermittelten Gewinn, geplanten Investitionen und der erwarteten Geschäftsentwicklung gilt es, eine eigene Steuerschätzung vorzunehmen.
  5. Fällt die selbst errechnete Steuerlast deutlich niedriger aus als die Schätzung des Finanzamtes: Beim Finanzamt Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen.
Achtung, Gewerbesteuer: Zwar setzt die Gemeinde die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. Den Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen müssten Unternehmer aber auch in diesem Fall an das Finanzamt richten, erklärt lexware.de. Das Finanzamt entscheidet dann und schickt der Gemeinde einen geänderten Bescheid.
Den Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen muss der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt begründen. Folgende Unterlagen wird das Finanzamt verlangen:
  • Gewinnermittlung des vergangenen Steuerjahrs
  • Voraussichtliche Gewinnermittlung des laufenden Steuerjahrs
  • Begründung, warum der Gewinn des laufenden Jahres geringer ausfallen wird als im Vorjahr Liquiditätsplanung

Der BVBCmahnt: Unternehmen sollten Steuerrisiken und -lasten in ihre Liquiditätsplanung einbeziehen.


Tipp: Bei der Liquiditätsplanung hilft das Excel-Tool "Liquiditätsplanung XL"



Quelle: BVBC, lexware.de, Steuerberater Deutschmann & Ehret
letzte Änderung W.V.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  adpic

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Beteiligungscontroller (m/w/d) in Vollzeit
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein er­folg­reiches Wirtschaften ist unser sehr gutes Klima unter den Kolleginnen und Kollegen ebenso wie d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d) mit Schwerpunkt Nebenbücher, Schnittstellen und Erlöse
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN und CIBER mit Werken in Deutschland Brasilien, China und Indien. Die weltweite Kundenbetreuung... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter:in – Debitorenmanagement & Accounting
Occhio ist Marktführer im Bereich hochwertiger Designleuchten und zählt zu den führenden Premiummarken in Deutschland. Unsere Produkte stehen europaweit für ikonisches Design, herausragende Lichtqualität und maximalen Joy of Use. Getragen von einem leidenschaftlichen Team gestalten wir die Zukunf... Mehr Infos >>

Controller:in
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezial­bank für Immobilien­besitzer und die Immobilien­wirtschaft mit einem ganz­heit­lichen Bera... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter im Rechnungswesen (m/w/d) (mit der Perspektive zur stellvertretenden kaufmännischen Leitung)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>