Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH
Dresden
Wer ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, freut sich ab 2023 über eine deutliche Erleichterung: Eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro pro Jahr ersetzt das Nachweisen von Aufwendungen. Steuerpflichtige, deren häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können auch weiterhin alle tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, müssen dies dann aber auch nachweisen.|
letzte Änderung W.V.R. am 23.11.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / 9dreamstudio (YAYMicro) |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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