Arbeitszimmer und Home-Office 2023 besser absetzbar
Gesetzgeber erleichtert das Steuern sparen mit Arbeitszimmer und Homeoffice

Wer ein
Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, freut sich ab 2023 über eine deutliche Erleichterung: Eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro pro Jahr ersetzt das Nachweisen von Aufwendungen. Steuerpflichtige, deren häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können auch weiterhin alle tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, müssen dies dann aber auch nachweisen.
Ohne eigenes Arbeitszimmer können Steuerpflichtige für 2023 eine höhere
Pauschale fürs
Home-Office geltend machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszimmer jetzt ohne Papierkrieg pauschal absetzbar
- Pauschale für Home-Office auf 1.260 Euro im Jahr angehoben
Pauschale für Arbeitszimmer
Kosten für ein
häusliches Arbeitszimmer können Steuerpflichtige nur dann absetzen, wenn ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bis 2022 musste der Betroffene die tatsächlichen Kosten einzeln Nachweisen, und als Obergrenze gelten 1.250 Euro im Jahr. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz nun dem Papierkrieg ein Ende gesetzt: Für 2023 und die Folgejahre können Steuerpflichtige für ein häusliches Arbeitszimmer eine
Pauschale von 1.260 Euro im Jahr geltend machen.
Allerdings auch weiterhin nur dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Für jeden Monat, in dem diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss die Pauschale um ein Zwölftel gekürzt werden.
Höhere Pauschale im Home-Office
Steht kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung, dann können Steuerpflichtige, die zuhause arbeiten, alternativ die Pauschale für das Arbeiten im Home-Office in Anspruch nehmen. Die Arbeit im
Home-Office hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz ab 2023 deutlich besser gestellt:
- Steuerpflichtige können nun pro Tag 6 Euro, statt bisher 5 Euro steuerlich geltend machen.
-
Die Pauschale können Betroffene nun für 210 Tage, statt bisher 120 Tage in Anspruch nehmen.
Dadurch ergibt sich ein Höchstbetrag von 1.260 Euro, statt bisher 600 Euro. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
letzte Änderung W.V.R.
am 11.01.2023
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / 9dreamstudio (YAYMicro)
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Autor:in
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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