Kosten für Telefon und Internet sind Betriebsausgaben. Sie sind steuerlich absetzbar. Bedingung: Das Telefon wird zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt. Dann kann das Telefon in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden (Tax 2007, Hans-Ulrich Lamm, Buhl, 2006) Dabei gilt, dass der Unternehmer den privat genutzten Anteil als Entnahme zu buchen hat. Hierbei gelten folgende Bedingungen des Finanzamtes. Abzugsfähige Telefonkosten:
Grundgebühren des Anschlusses
Gesprächsgebühren Internetkosten
Bereitstellungsentgelte
Reparatur- und Instandhaltungskosten
Anschaffungskosten von zum Beispiel Handys, Telefonanlagen, Autotelefone, Faxgeräte
Wichtig: Die Umsatzsteuer auf Telekommunikationsgebühren, kann das Unternehmen von seiner Vorsteuer abziehen.
Private Telefonkosten abziehen
Private Telefonkosten sind keine Betriebsausgaben. Selbstständige sollten also den privaten Anteil der Telefonkosten aus der Telefonrechnung herausrechnen. Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Teil der Telefonkosten privat veranlasst ist. Das gilt übrigens auch dann, wenn für Dienstgespräche ein eigener Anschluss zur Verfügung steht.
Um den privaten Anteil zu ermitteln erlaubt der Gesetzgeber zwei Verfahren:
Den Einzelverbindungsnachweis
Die Schätzung
Der Einzelverbindungsnachweis verlangt viel Aufwand, weil der Unternehmer stets prüfen muss, welche Telefonate dienstlich und welche privat veranlasst waren.
Die Schätzung ist praktischer. Dabei zieht der Unternehmer von seinen Telefonkosten stets einen prozentualen Privatanteil an den Telefonkosten ab. In einem Punkt ist die Schätzung sogar unumgänglich: Wenn Telefon und Internet über eine Flatrate abgerechnet werden. In diesem Fall kann kein Mensch die tatsächliche private Nutzung von Telefon oder Internet nachvollziehen.
Anzeige
Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung. Preis 119,- EURmehr >>
Der Einzelverbindungsnachweis
Der Einzelverbindungsnachweis erlaubt eine prüfungsfeste Ermittlung des Privatanteils an den Telefonkosten. Das Finanzamt verlangt dafür eine detaillierte Auflistung der beruflichen Gespräche mit Daten des Empfängers und Anlass des Gesprächs. Grundsätzlich gilt eine solche Regelung auch für das Surfen im Internet.
Die Schätzung
In der Zeit der Flatrates lassen sich einzelne Gesprächs- oder Internetkosten nicht präzise ermitteln. Hier empfiehlt sich eine Schätzung. Wer den Privatanteil an den Telefonkosten schätzt, muss dies auf einer plausiblen Grundlage tun. Der Selbstständige könnte beispielsweise das Telefonierverhalten drei Monate lang an Einzelverbindungsnachweisen beobachten. Auf dieser Basis kann er für die Zukunft eine Schätzung vornehmen, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.
Die Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler empfiehlt auf ihren Internetseiten als Richtgrößen folgende Prozentsätze für die Aufteilung zwischen beruflichen und privaten Telekommunikationskosten von Selbstständigen:
Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
Bis 230 Euro monatlich: Bis zu 40 Prozent geschäftlicher Anteil.
Telefonkosten über 230 Euro im Monat können in voller Höhe als geschäftlich angegeben werden.
Die Steuerberaterkanzlei weist darauf hin, dass auf diese Regelungen keinerlei Anspruch besteht. Es handele sich lediglich um Erfahrungswerte. Grundsätzlich sollte der Unternehmer auf Nachfrage seines Finanzamts erklären können, wie er zur Aufteilung seiner Telekommunikationskosten gelangt ist.
Wichtig:
Wer Telefonkosten unter 30 Euro monatlich hat, kann einen geschäftlichen Anteil allenfalls über einen Einzelverbindungsnachweis glaubhaft machen. Bei solch niedrigen Kosten geht das Finanzamt von einem rein privaten Anschluss aus.
Selbstständige sollten ihre Berechnung sofort anpassen, wenn sich die Geschäftstätigkeit verändert. Wer beispielsweise nur noch nebenberuflich selbstständig ist, sollte seine geschäftlichen Telefonkosten niedriger schätzen.
Telefon und Internet in Geschäftsräumen außerhalb der Wohnung
Verfügt ein Selbstständiger über Büro- oder Geschäftsräume außer Haus, dann kann er nicht automatisch die vollen Kosten für Telefon und Internet von der Steuer absetzen. Am einfachsten stehen die Dinge für die Mitarbeiter. Telefonkosten der Mitarbeiter eines Unternehmens sind Betriebskosten. Das gilt in Kapitalgesellschaften auch für angestellte Geschäftsführer.
Für den Selbstständigen selbst gilt das so eindeutig leider nicht. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass auch Dienstanschlüsse in einem Büro außer Haus zu einem Teil privat genutzt werden. Deshalb müssen Selbstständige auch von den Kosten des Büroanschlusses einen kleinen Privatanteil abziehen, bevor sie den Rest steuerlich absetzen. Gonze & Schüttler empfehlen, einen Privatanteil von mindestens 25,50 Euro monatlich oder 306 Euro im Jahr anzusetzen.
Tipp: Den Geschäftsanschluss dem Finanzamt melden und mitteilen, dass dieser ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
Vorsicht! Zu viele Privatgespräche über den Dienstanschluss sind gefährlich. Das Finanzamt kann auch die Kosten für den Privatanschluss kontrollieren. Stellt sich dabei heraus, dass über den Privatanschluss zu wenig telefoniert wurde, kann das Finanzamt Steuern nachfordern.
Ansetzungsverfahren für Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer können Telefonkosten von der Steuer absetzen. Wenn der Arbeiternehmer häufig sein privates Telefon für betriebliche Telefonate nutzt, kann er diese als Werbungskosten absetzen. Hierfür gibt es zwei Verfahren:
Einzelverbindungsnachweis
20-Prozent-Pauschale
Einzelverbindungsnachweis
Mit dem Einzelverbindungsnachweis können höhere Kosten als bei der 20-Prozent-Pauschale abgesetzt werden. Dafür müssen die beruflichen Entgelte ermittelt werden, sowie der Anteil an den Telefonkosten.
Ermittlung der beruflichen Entgelte: Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Auskunft über die beruflich veranlassten Gespräche. Diese Angaben müssen über einen Zeitraum von drei Monaten gesammelt werden. In den Angaben muss das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs bzw. der Internetverbindung vorhanden sein. Zudem muss die Nummer des Empfängers bei Telefonaten bzw. Faxen vermerkt sein, bei Internetkosten müssen die angewählten Seiten notiert sein. Es müssen ebenfalls die Kosten des Gespräches bzw. der Internetverbindung vorhanden sein, sowie der Grund des Gespräches, des Fax oder des Internetbesuches. Bei Telefonaten und Faxen müssen ebenfalls der Name des Geschäftspartners bzw. des Empfängers genannt werden.
Berechnung des beruflich genutzten Anteils und der abziehbaren Kosten: Der beruflich genutzte Anteil wird über das Verhältnis der beruflichen Kosten zu den Gesamtkosten ermittelt. Die abziehbaren Kosten werden aus den beruflich genutzten Anteil multipliziert mit den Gesamtkosten errechnet.
20-Prozent-Pauschale
Diese Pauschale können Arbeitnehmer nutzen, wenn sie erfahrungsgemäß häufig beruflich telefonieren. Außendienstmitarbeiter oder Heimarbeiter zählen unter anderen zu diesen Berufsgruppen. Damit können 20 Prozent der Telefonkosten abgesetzt werden, wobei der Betrag von 20 Euro nicht überschritten werden darf. Aus Vereinfachungsgründen kann eine repräsentativer Zeitraum von drei Monaten aufgezeichnet werden. Mit dieser Aufzeichnung können die durchschnittlichen Telefonkosten ermittelt werden. Diese durchschnittlichen Kosten dürfen für den Pauschalansatz dann genutzt werden. Somit entfällt die monatliche Ermittlung der 20 Prozent an den Telefonkosten.
Erstattungen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann die Telefonkosten entsprechend der 20-Prozent-Pauschale steuerfrei erstatten. Um die gesamten beruflichen Kosten zu erstatten, müssen die Bedingungen des Einzelverbindungs-nachweises eingehalten werden. Hierdurch werden die abzugsfähigen Ausgaben gemindert. Auch in diesem Fall vereinfacht ein gesonderter Anschluss die Abrechnung von Telekommunikationskosten.
Arbeitnehmer: Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit
Richtet der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Anschluss ein, der ausschließlich für berufliche Telefonate und berufliches Surfen genutzt wird, dann kann der Arbeitgeber auch die vollen Kosten steuerfrei erstatten. Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit Ist ein Arbeitnehmer länger als eine Woche auswärts tätig, kann er auch private Gespräche nach Hause von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Az.: VI R 50/10).
Eigentlich müsste auch der Arbeitnehmer auch hier zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen unterscheiden. Doch nach mehr als einer Woche Abwesenheit von Zuhause kann er private Geschäfte nur telefonisch regeln. Der BFH hat entschieden, dass es sich bei solchen Gesprächen um einen „beruflich veranlassten Mehraufwand“ handelt. Und der sei damit „der Erwerbssphäre zuzuordnen“, entschieden die Richter.
Quelle:
BWR Media, Gonze & Schüttler Berater AG, BFH letzte Änderung Alexander Wildt, Wolff von Rechenberg
am 29.10.2023 Bild:
AdPic
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
01.05.2017 19:19:30 -
NFT
Hallo, ich habe einen 12 Stundentag am Telefon (ich arbeite ausschließlich per Telefon). Privat telefoniere ich fast gar nicht, höchstens 5%. Ich halte es für unrichtig, dass man dann lediglich 20 % abziehen darf. Der Einzelverbindungsnachweis zeigt auch lediglich abgehende Anrufe. Das ist also gar nicht möglich nach Ihrer Darstellung eingehende Kundenanrufe nachzuweisen oder geltend zu machen. Zudem zeigt der Einzelverbindungsnachweis auch nicht, ob ein Telefonat geschäftlich oder privat ist, hinzu kommt hier der Datenschutz! :|
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt. zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Buch-Vorstellungen
Kennzahlen-Guide
Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Leitung* Konzernsteuern
DO WHAT YOU LOVE – Als inhabergeführtes Modeunternehmen mit weltweit über 1.200 Filialen vereint NEW YORKER die flachen Hierarchien eines Familienbetriebs mit der Internationalität eines Großkonzerns. Kurze Entscheidungswege und viel Spielraum für eigene Ideen ergeben ein einzigartiges Arbeitsumf... Mehr Infos >>
Controller* Konzerncontrolling
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>
Lohnbuchhalter*
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>
Immobilienkauffrau/-mann (m/w/d) mit Schwerpunkt Betriebskostenabrechnungen
Die GVG ist ein mittelständisches Familienunternehmen der Immobilienbranche und gliedert sich in die Bereiche Projektentwicklung, Baumanagement und Immobilienverwaltung. Seit über 30 Jahren entwickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohnobjekte im Münchner Stadtgebiet. Mehr Infos >>
Personalsachbearbeiter (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Lohn- und Gehaltsabrechnung
Mit ca. 320 Beschäftigten und 55-jähriger Erfahrung stellen wir bei Nordfolien in Steinfeld innovative Verpackungen und ausgereifte Produkte her, die unsere Kundenprodukte schützen, das Leben verbessern und die Umwelt schonen. Dafür nutzen wir unsere einzigartigen Fähigkeiten, unsere Führungsp... Mehr Infos >>
Sachbearbeitung (m/w/d) Rechnungswesen und Vergabe
Der Landkreis Stade (rd. 200.000 Einwohnende) liegt im Norden Niedersachsens in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg; die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Stade. Ein wohnortnahes breites Angebot an allgemein- und berufsbilde... Mehr Infos >>
Senior Accounting Manager (m/w/d)
Wir bieten Dir ein tolles internationales Team, bei dem die Türen immer offen sind. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen. Unseren neuen Kollegen*innen werden mit offenen Armen empfangen und wir bieten eine gründliche Einarbeitung. Des Weitere... Mehr Infos >>
Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (m/ w/ d) – Teil-/ Vollzeit, hybrid
Wir sind ein innovatives Leipziger Design- und Technologie-Unternehmen, das hochwertige Fahrradschlösser auf Textilbasis herstellt. Die tex–lock-Produkte werden in unserer hauseigenen Manufaktur entwickelt, designed und produziert und erfüllen höchste Ansprüche an Sicherheit und Komfort. Mit unse... Mehr Infos >>
Neu!Ihre Werbung hier. JetztBanner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen.Weitere Infos hier >>
JOB- Letter
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Softwaretipp: Quick-Lohn
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
Software-Tipps
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>
Mit XTravel rechnen Sie Ihre Reisekostenschnell und kostengünstig ab. XTravel enthält zahlreiche Plausibilitätsprüfungen, alle gesetzlichen Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (In- und Ausland) und ist konfigurierbar, so dass Sie unternehmensspezifische Merkmale einrichten können. Mehr Infos >>
Planung und Controlling leichtgemacht: Excel your Budget ist speziell konzipiert für kleine bis mittelständische Unternehmen und Selbstständige. Excel your Budget ist eine schlanke, leicht verständliche Lösung zum Planen, Budgetieren und Analysieren der Geschäftsentwicklung. Mehr Infos >>
Buch-Tipp
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Excel Tool
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
RS-Plan
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>
Ihre Werbung auf RWP
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>
01.05.2017 19:19:30 - NFT
[ Zitieren | Name ]