Pendlerpauschale: Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wolff von Rechenberg
Mit der Pendlerpauschale entlastet die Steuerverwaltung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz, formal als erste Tätigkeitsstätte bezeichnet. Rechnungswesen-Portal gibt einen Überblick über die geltenden Regeln.

Arbeiten am Wohnort? Diesen Komfort genießen nicht alle Berufstätigen. Viele pendeln zum Arbeitsplatz. Pendlerfahrten von einer Stunde und mehr sind keine Seltenheit. Selbst innerhalb der Heimatstadt kann sich das Pendeln ins Büro in die Länge ziehen. So sind Pendler etwa innerhalb von Berlin durchaus auch eine Stunde oder länger unterwegs. Zum Verlust an Lebenszeit kommt die finanzielle Belastung durch Spritkosten oder ÖPNV-Tickets. Im Unterschied zur verlorenen Lebenszeit lassen sich Fahrtkosten auf dem Weg zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen: über die Entfernungspauschale, im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine Pauschale steuerlich absetzen, die sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnadresse und dem Arbeitsplatz, der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte bemisst. Das Finanzamt gewährt die Entfernungspauschale grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. Als Beträge gelten:
  • 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Entfernungskilometer
  • 0,35 Euro pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer (dieser Betrag steigt zum 1. Januar 2024 auf 0,38 Euro)

Maßgeblich ist immer die kürzeste Straßenverbindung. Das gilt auch dann, wenn diese Verbindung teilweise mautpflichtig ist. Die Mautkosten sind jedoch nicht steuerlich absetzbar im Rahmen der Pendlerpauschale.


Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer pendelt mit dem eigenen Auto an 180 Tagen im Jahr eine Strecke von 50 Kilometern ins Büro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
  • 180 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1.080 Euro
  • 180 Tage x 30 km x 0,35 Euro = 1.890 Euro
  • 1.080 Euro + 1.890 Euro = 2.970 Euro
Wichtig: Außergewöhnliche Aufwendungen, etwa Unfallkosten, können als außergewöhnliche Aufwendungen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 EStG) neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

Pendlerpauschale in Bus und Bahn

Die Pendlerpauschale gilt grundsätzlich auch für das Pendeln mit Bus und Bahn. Pendler können wie im Auto einfach die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in Kilometern zu den oben genannten Beträgen berechnen und in der Einkommensteuererklärung absetzen.
Achtung: Auch für Bahnpendler richtet sich die Pendlerpauschale nach der kürzesten Straßenentfernung.

Übersteigen die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag, können diese übersteigenden Aufwendungen zusätzlich angesetzt werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG; vgl. auch unter Rz. 20 ff.). Kurz gesagt: Wenn die Kosten für eine Monatskarte den nach der Pendlerpauschale berechneten Wert übersteigen, kann der Pendler den Preis für die Tickets ansetzen.

Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer pendelt an 200 Arbeitstagen mit Bus und Bahn von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte). Die kürzeste benutzbare Straßenverbindung beträgt 10 km. Die Monatskarte für den Bus kostet 40 € und für die Bahn 60 € (= 100 €). Für das gesamte Kalenderjahr ergibt sich folgende Entfernungspauschale:
  • 200 Tage x 10 km x 0,30 € = 600 Euro

Die für Bus und Bahn im Kalenderjahr angefallenen Fahrtkosten betragen 1.200 Euro (12 x 100 Euro). Da die tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, kann der übersteigende Betrag zusätzlich angesetzt werden: insgesamt also 1.200 Euro.

Beispiel 3:
Die Pendlerpauschale lässt auch eine Kombination der Verkehrsmittel zu. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt im BMF-Schreiben vom 18.11.2021 folgendes Beispiel an:

Ein Arbeitnehmer benutzt von Januar bis September 2021 (an 165 Arbeitstagen) für die Wege von seiner Wohnung zur 80 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte und zurück den eigenen Kraftwagen. Dann verlegt er seinen Wohnsitz. Von der neuen Wohnung aus gelangt er ab Oktober (an 55 Arbeitstagen) zur nunmehr nur noch 5 km entfernten ersten
Tätigkeitsstätte mit dem Bus. Hierfür entstehen ihm tatsächliche Kosten in Höhe von
  • 3 Monate x 70 Euro = 210 Euro.

Für die Strecken mit dem eigenen Kraftwagen ergibt sich folgende Entfernungspauschale:
  • 165 Arbeitstage x 20 km x 0,30 Euro = 990 Euro
  • zuzüglich 165 Arbeitstage x 60 km x 0,35 Euro = 3.465 Euro
  • in der Summe 4.455 Euro

Für die Strecke mit dem Bus errechnet sich folgende Entfernungspauschale:
  • 55 Arbeitstage x 5 km x 0,30 Euro = 83 Euro.

Die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale beträgt 4.538 € (4.455 € + 83 €), da die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (210 €) diese nicht übersteigen.

Pendlerpauschale: Höchstbetrag

Den Höchstbetrag für die Pendlerpauschale hat der Gesetzgeber auf 4.500 Euro im Kalenderjahr gesetzt. Bis zu 4.500 Euro dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr als Entfernungspauschale angeben. Diese Grenze gilt nicht
  • für Pendelfahrten in einem eigenen PKW oder in einem zur Nutzung überlassenen privaten PKW (etwa wenn das Auto auf den Ehepartner zugelassen ist).
  • für Pendelfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die tatsächlichen Fahrtkosten höher gewesen sind (Tickets).

Langsteckenpendler im eigenen PKW müssen jedoch glaubhaft machen, dass sie die Fahrten tatsächlich mit dem eigenen Auto zurückgelegt haben. Als mögliche Belege nennt das Bayerische Landesamt für Steuern:
Geeignete Unterlagen für den Nachweis der Fahrten sind z. B. ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, Kundendienst- und Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte etc., aus denen die Kilometerleistung des benutzten Kraftwagens ersehen werden kann.

Langstreckenpendler mit Bus und Bahn, die mehr als den Höchstbetrag der Pendlerpauschale geltend machen wollen, legen dem Finanzamt die Tickets vor.

Pendlerpauschale und Fahrgemeinschaften

Die Pendlerpauschale gilt grundsätzlich auch für Fahrgemeinschaften. Alle Teilnehmenden können getrennt voneinander jeweils die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Allerdings gilt für sie der Höchstbetrag. In echten Langstreckenfahrgemeinschaften sollte also jeder Teilnehmer die Tage vermerken, an denen er das eigene Auto verwendet, um die Fahrgemeinschaft zu transportieren. Nur wenn die Pendelkosten für diese Tage höher als 4.500 Euro liegen, kann er die Pendlerpauschale auch über den Höchstbetrag hinaus nutzen.

Pendlerpauschale im Flugzeug

Für Flugreisen gilt keine Pendlerpauschale. Flugreisende müssen also eventuelle Flüge zur ersten Tätigkeitsstätte mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten ansetzen. Die Pendlerpauschale könnten Reisende allenfalls für Fahrten zwischen Wohnort und Flughafen in Anspruch nahmen.



letzte Änderung W.V.R. am 01.02.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Alessandro Bianco


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung in Excel

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>