Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik
Potsdam
Wichtig: Außergewöhnliche Aufwendungen, etwa Unfallkosten, können als außergewöhnliche Aufwendungen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 EStG) neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Achtung: Auch für Bahnpendler richtet sich die Pendlerpauschale nach der kürzesten Straßenentfernung.
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letzte Änderung W.V.R. am 01.02.2022 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / Alessandro Bianco |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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