EQOS Kommunikation GmbH
Thale
Achtung! Der umsatzsteuerrechtliche Ort einer Dienstleistung ändert sich nur für elektronische Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland. Alle betroffenen Anbieter müssen ihre Kunden also trennen nach Unternehmern und Nichtunternehmern.
Beispiel: Ein Onlineshop in Deutschland verkauft E-Books (auch) an Privatpersonen unter anderem nach Österreich. Versendet er die digitalen Bücher auf DVD an einen Privatkunden in Österreich, ist der Umsatz in Deutschland steuerbar. Lädt sich der Kunde das Buch von der Homepage des Shops herunter oder lauscht er der Stimme des Erzählers gegen Gebühr im Internet, ist der Umsatz in Österreich steuerbar. Grund: Der Download ist eine elektronische Dienstleistung, der Versand auf Datenträger ist ein klassisches Versandgeschäft.
Achtung! Als Nichtunternehmer gilt auch ein Unternehmer, wenn er für den eigenen privaten Bedarf oder den privaten Bedarf eines Mitarbeiters einkauft.
Achtung! Nimmt ein Unternehmen den MOSS - beispielsweise die KEA in Deutschland - in Anspruch, muss es alle Umsätze mit Privatkunden im EU-Ausland darüber abrechnen. Ein Nebeneinander der direkten Versteuerung im Land des Kunden und der Anmeldung in der Anlaufstelle ist nicht möglich.
Achtung! Als Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland gelten nur Firmen, die keinen Standort in einem Mitgliedsstaat der EU unterhalten. Wenn ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen Standort innerhalb der EU besitzt, sind die Umsätze dort steuerbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dienstleistung von diesem Standort aus elektronisch erbracht wird.
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Quelle: EU-Kommission, Haufe.de, Bundeszentralamt für Steuern, Bundessteuerberaterkammer letzte Änderung W.V.R. am 13.11.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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