Neue Umsatzsteuerpflichten für Amazon, Ebay & Co.

BMF regelt Umsatzsteuerhaftung von Betreibern elektronischer Marktplätze

Seit Jahresbeginn 2019 haften Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay für die Umsatzsteuer ihrer Marktteilnehmer und müssen spezielle Aufzeichnungspflichten beachten. Jetzt haben die Finanzbehörden dazu Details geregelt.

Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2019 bringt vor allem für die Betreiber elektronischer Marktplätze neue Pflichten. Danach sollen solche Betreiber zum einen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen.

Zum anderen sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden können – insbesondere dann, wenn sie dort Unternehmer Waren anbieten lassen, die im Inland steuerpflichtige Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind. In einem BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002) haben die Finanzbehörden dazu Details veröffentlicht.

Aufzeichnungspflichten

Marktplatzbetreiber müssen zu den auf dem Marktplatz tätigen Unternehmern, die im Inland steuerbare Umsätze ausführen, folgende Grunddaten aufzeichnen und mit einer gültigen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Erfassung des liefernden Unternehmers belegen:
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, unter der dieser im Inland steuerlich erfasst ist oder die er im Antrag auf steuerliche Erfassung angegeben hat,
  • dessen vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer,
  • wenn vorhanden die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) sowie
  • Beginn und Enddatum der Gültigkeit der vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des Unternehmers. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.

Zusätzlich zu den Grunddaten des Unternehmens müssen zu allen Lieferungen die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes aufgezeichnet werden. Bei Marktplatzteilnehmern, die sich nicht als Unternehmer registrieren, müssen Name, Abschrift und Geburtsdatum aufgezeichnet werden, außerdem zu den Lieferungen ebenfalls die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Alle Daten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.


Haftungsrisiken

Die Finanzbehörden haben den Haftungstatbestand neu in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen, um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu bekämpfen. Er umfasst Fälle, in denen die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages auf dem elektronischen Marktplatz im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet lagert beziehungsweise in denen der Ort der Lieferung im Inland liegt und die Lieferung damit im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist.

In diesen Fällen haftet der Marktplatzbetreiber, falls auf seinem Marktplatz der Kaufvertrag zustande kam und auf die Lieferung keine Umsatzsteuer entrichtet wurde. Die Haftung tritt jedoch grundsätzlich nicht ein, wenn dem Betreiber eine gültige Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des für den liefernden Unternehmer zuständigen Finanzamts vorliegt oder wenn der Lieferant sich auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer registriert hat.

 Als Ausnahme von der Haftungsbefreiung nennt das Schreiben die Situation, in der davon auszugehen ist, dass der Betreiber davon Kenntnis hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass der liefernde Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt.

Davon sei auszugehen, wenn der Betreiber ihm offensichtliche oder bekanntgewordene Tatsachen ignoriere, die auf eine umsatzsteuerliche Pflichtverletzung des auf seinem Marktplatz tätigen Unternehmers schließen lassen würden.

In dem Fall muss der Marktplatzbetreiber laut BMF das Unternehmen auf die Pflichtverletzung hinweisen und es auffordern, diese innerhalb von längstens zwei Monaten abzustellen. Komme der Unternehmer dieser Aufforderung nicht nach, müsse der Marktplatzbetreiber den betreffenden Account sperren.

Diese Regelungen gelten laut BMF auch für Fälle, in denen der Marktplatzbetreiber davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, dass die Registrierung als Nichtunternehmer zu Unrecht erfolgt ist. Ein deutliches Anzeichen dafür sei, wenn der auf dem Marktplatz erzielte Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres eine Höhe von 17.500 Euro erreiche.

Wenn ein Finanzamt den Marktplatzbetreiber darüber informiert, dass ein dort tätiger Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt oder sich ein anderer Nutzer zu Unrecht als Nichtunternehmer registriert hat, muss der Betreiber handeln. Er muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist entweder auf die Betreffenden einwirken, ihren Pflichten nachzukommen, oder deren Accounts sperren. Bei einer Sperrung haftet der Marktplatzbetreiber nicht für die nicht entrichtete Umsatzsteuer.

Definition

Nicht jeder elektronische Marktplatz ist von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. Dem BMF-Schreiben zufolge fallen sogenannte Vermittlungsmarktplätze, die eine Art "Schwarzes Brett" darstellen und auf denen sich Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und zu diesen Kontakt aufnehmen können, nicht unter die neuen Vorschriften.

Denn dabei werde das für einen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erforderliche Rechtsgeschäft nicht auf der Vermittlungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.
  



Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002)
letzte Änderung W.V.R. am 07.12.2023
Bild:  panthermedia.net / Falko Matte

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Kaufmännische Sachbearbeitung (m/w/d) in der WEG- und Mietverwaltung
Die Palatin Hausverwaltungen GmbH betreut seit mehr als drei Jahr­zehnten erfolg­reich einen Immobilien­bestand von über 8.000 Wohn- und Teil­eigentums­einheiten in rund 200 WEG-Objekten sowie mehr als 1.500 Miet­verwaltungen in der Region Rhein-Neckar-Kreis und Rhein-Main-Gebiet. Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmensgruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechts­anwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mitarbeitern an 30 Standorten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen“ bieten wir einen Fullservice für unsere Ma... Mehr Infos >>

Controller* Konzerncontrolling
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (m/w/d) Rechnungswesen und Vergabe
Der Landkreis Stade (rd. 200.000 Einwohnende) liegt im Norden Niedersachsens in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg; die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Stade. Ein wohnortnahes breites Angebot an allgemein- und berufsbilde... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Leitung* Konzernsteuern
DO WHAT YOU LOVE – Als inhabergeführtes Modeunternehmen mit weltweit über 1.200 Filialen vereint NEW YORKER die flachen Hierarchien eines Familienbetriebs mit der Internationalität eines Großkonzerns. Kurze Entscheidungswege und viel Spielraum für eigene Ideen ergeben ein einzigartiges Arbeitsumf... Mehr Infos >>

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzen und Controlling
Der Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen ist das zentrale Handels- und Logistikzentrum für frisches Obst und Gemüse sowie Blumen. Als das „grüne Herz der Stadt“ und einer der bedeutendsten Großmärkte Europas versorgt er die Bevölkerung Norddeutschlands sowie von Teilen Südskandinaviens und Osteuropa... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Wir sind die Mecklenburgische heute: Ein traditionsbewusstes Versicherungsunternehmen, das durch besonders engagierte Mitarbeiter (m/w/d) im Innen- und Außendienst bereits über 225 Jahre erfolgreich am Markt bestehen konnte. Für die Mecklenburgische von morgen suchen wir begeisterte Mensc... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>