Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)
Berlin
" Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat."Schadensersatz von einer Versicherung ist unter dem Posten "Versicherungsentschädigungen" zu verbuchen. Das gilt auch, wenn die Versicherung direkt an den Gutachter zahlt, der den Schaden schätzt oder an die Werkstatt, die ihn behebt. Bei kleineren Blechschäden entschließen sich Autofahrer mitunter, Unfallkosten selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Solche Schadensersatzzahlungen müssen als "Außerordentliche Erträge" verbucht werden. Auch diese Zahlungen gelten in der Regel als "echte" Schadensersatzzahlungen und mithin als nicht umsatzsteuerbar. Denn für seine Zahlung bekommt der Unfallverursacher ja keine Leistung von seinem Unfallgegner.
Beispiel: Ein Firmenwagen der Firma A ist in einen Unfall verwickelt gewesen. Die Werkstatt, die den Schaden repariert hat, stellt eine Rechnung über 1.000 Euro, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer (190 Euro). Die Versicherung des Unfallgegners, der den Schaden verursacht hat, zahlt den Schaden (1.000 Euro) direkt an die Werkstatt.Als Verbindlichkeit aus Leistung und Lieferung verbucht Firma A den Rechnungsbetrag von 1.190 Euro (1.000 Euro plus 190 Euro Vorsteuer). Firma A verbucht außerdem eine Forderung an die Versicherung in Höhe von 1.000 Euro. Die Verbindlichkeit gegen die Werkstatt bucht das Unternehmen nun an die Forderung gegen die Versicherung. Es bleibt eine Verbindlichkeit über 190 Euro, die Firma A an die Bank bucht und der Werkstatt überweist. Diese 190 Euro zieht Firma A als Vorsteuer ab und bekommt sie nach der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung zurück.
4540 | KFZ-Reparaturen |
1000,- |
||||
1576 |
Abziehbare Vorsteuer (19%) | 190,- | an | 1600 | Verbindl. aus LuL | 1190,- |
1500 | Sonstige Vermögensgegenstände (Forderung an Versicherung) | 1000,- | an | 2742 | Versicherungsentschädigungen |
1000,- |
1600 |
Verbindl. aus LuL |
1000,- |
an | 1500 | Sonstige Vermögensgegenstände |
1000,- |
1600 | Verbindl. aus LuL |
190,- |
an | 1200 | Bank |
190,- |
letzte Änderung W.V.R. am 09.09.2019 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: AdPic |
![]() |
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.![]()
04.05.2016 22:58:10 - Anastasia
[ Zitieren | Name ]