Dauerfristverlängerung: Mehr Zeit für Umsatzsteuervoranmeldung

Wolff von Rechenberg
Die Dauerfristverlängerung verschafft einen zusätzlichen Monat Luft bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Unternehmer sollten sie frühzeitig beantragen. Kommt es erst zu Zahlungsverzug, verweigert das Finanzamt die Dauerfristverlängerung.

Unternehmer A hat immer wieder Probleme, seine Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig fertig zu bekommen und zahlt manchmal zu spät. Da könnte eine Dauerfristverlängerung helfen. Einmal beantragt, verschafft sie einen zusätzlichen Monat Luft für die Umsatzsteuervoranmeldung. Das könnte A gut gebrauchen. Er stellt einen entsprechenden Antrag, doch das Finanzamt lehnt ab. Was ist passiert?

Abschnitt 18.4 Abs. 1 Umsatzsteueranwendungserlass (UstAE) legt fest: „Das Finanzamt hat den Antrag abzulehnen oder die Fristverlängerung zu widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, z. B. wenn der Unternehmer seine Voranmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig abgibt oder angemeldete Vorauszahlungen nicht entrichtet.“ Ein Unternehmer sollte die Dauerfristverlängerung also frühzeitig beantragen. Hat er wiederholt die Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Vorauszahlungen überschritten, darf das Finanzamt keine Dauerfristverlängerung durchwinken.

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Umsatzsteuer müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler entweder monatlich oder vierteljährlich in einer Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt melden und dann noch einmal in einer Umsatzsteuererklärung im Folgejahr. Während das Finanzamt dem Unternehmer für die Umsatzsteuererklärung eine Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres einräumt, bleiben für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen nur 10 Tage. 
Gerade Gründer, die monatlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, geraten nicht selten in Zeitdruck. So muss die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar bereits am 10. Februar vorliegen. Ähnlich sieht es bei vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung aus: Die Voranmeldung für das erste Quartal muss bis zum 10. April vorliegen.
  
Die Dauerfristverlängerung dehnt die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat aus. Die Voranmeldung für Januar muss dann erst am 10. März vorliegen, die Voranmeldung für das erste Quartal muss erst zum 10. Mai beim Finanzamt eingehen.

Dauerfristverlängerung beantragen per Elster

Nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) muss der Unternehmer seinen Antrag auf Dauerfristverlängerung elektronisch nach amtlichem Datensatz übermitteln. Das bedeutet: per Elster Online. Nur in Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf die elektronische Übertragung verzichten. "Um unbillige Härten zu vermeiden", wie es in der UStDV heißt. Verzichtet das Finanzamt auf die elektronische Übertragung, dann muss der Unternehmer die Dauerfristverlängerung schriftlich auf dem vorgesehenen amtlichen Vordruck beantragen.

Folgt auf den Antrag keine Antwort des Finanzamts, dann gilt die Dauerfristverlängerung. Wenn das Finanzamt einen Antrag beantwortet, dann teilt es dem Steuerzahler mit, dass der Antrag abgelehnt ist. Die Dauerfristverlängerung bleibt in Kraft bis der Unternehmer sie zurücknimmt oder das Finanzamt sie widerruft.

Die Sondervorauszahlung

Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben, müssen zudem eine Sondervorauszahlung leisten. Dafür nimmt der Antragsteller die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres und leistet ein Elftel des Betrages als Sondervorauszahlung.

Beispiel: Ein Unternehmer hat im Vorjahr 11.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt. Als Sondervorauszahlung muss er 1/11 des Betrages zahlen: 1.000 Euro.
Hat der Unternehmer im Vorjahr erst sein Geschäft eröffnet und kein volles Jahr lang Umsatzsteuer abgeführt, dann muss er die Summe der gezahlten Umsatzsteuer auf das Jahr hochrechnen und 1/11 dieser Summe als Sondervorauszahlung leisten (§ 47 Abs. 2 UStDV).
Beispiel: Ein Gründer möchte 2015 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Gegründet hat er im August 2014. Von August bis Dezember hat er insgesamt 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt. Die Sondervorauszahlung berechnet sich wie folgt:
3.000 / 5 = 600
600 x 12 = 7.200
7.200 / 11 = 655
Er muss demnach 655 Euro als Sondervorauszahlung leisten
Hat der Unternehmer erst im laufenden Jahr gegründet, dann muss er den elften Teil der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden Jahres als Sondervorauszahlung entrichten (§47 Abs. 3 UStDV). Berechnung der Sondervorauszahlung muss der Unternehmer mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung abgeben und auch bis zum Stichtag eingezahlt haben (§ 48 Abs. 2 UStDV).

Die Sondervorauszahlung ist keine Gebühr, sondern eine Art Kaution. Der Steuerzahler zieht sie in der Umsatzsteuervoranmeldung für den letzten Zeitraum wieder ab, für den sie gegolten hat. Also in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember, die dann zum 10. Februar des Folgejahres fällig ist. Das gilt auch, wenn das Unternehmen im Dezember keinerlei Umsätze erzielt haben sollte.
Achtung: Die Sondervorauszahlung muss der Unternehmer jährlich neu zum 10. Februar berechnen, anmelden und bezahlen (Abschnitt 14.8 Abs. 3 UStAE).
Unternehmer, die vierteljährlich vorauszahlen, brauchen keine Sondervorauszahlung zu leisten.

Fristen: Dauerfristverlängerung zu jedem Stichtag

Die Dauerfristverlängerung muss keineswegs am Anfang des Jahres für das gesamte Jahr beantragt werden. Sie kann jederzeit zum Stichtag der Umsatzsteuervoranmeldung beantragt werden, für die sie zum ersten Mal gelten soll. Beantragt ein Unternehmer, der monatlich seine Umsatzsteuer anmeldet, seine Dauerfristverlängerung zum 10. April, dann gilt sie erstmals für die Voranmeldung für März.

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmelder müssen bis zum 10. April ihre Dauerfristverlängerung beantragen, wenn sie noch für die Voranmeldung für das erste Quartal gelten soll. Wie monatliche Vorauszahler dürfen sie eine Dauerfristverlängerung auch zu jedem anderen Quartal des Jahres beantragen.




Quelle: Gesetze-im-Internet.de, Steuerlinks.de
letzte Änderung W.V.R. am 16.05.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Dmitriy Shironosov


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

30.12.2016 08:11:55 - Gast

Hallo!
Ich habe noch eine Frage. Muss ich als Unternehmer, der vierteljährlich eine USt-Voranmeldung abgibt auch jährliche einen neuen Antrag auf Dauerfristverlängerung abgeben? Wenn die SVZ mit 0,-€ "geleistet" wird, macht es ja eigentlich keinen Sinn Jahr für Jahr einen neuen Antrag zu stellen...oder sehe ich das falsch? Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Antworten! :)
[ Zitieren | Name ]

02.01.2017 09:59:10 - wvr

Liebe Leser,

wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Einzelfall keine Beratung in Steuersachen anbieten dürfen. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur
Engagieren Sie sich bei TotalEnergies, einem der führenden Multienergieunternehmen in Deutschland, für den Unternehmensbereich Charging Solutions an unserem Standort in Berlin oder München als Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur. Als Unternehmen, das mit über 500 B... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung/Controlling
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist eine freigemeinnützige Einrichtung der Grund- und Regel­ver­sorgung, mit den zwei Betriebsstätten Franziskus Krankenhaus in Linz am Rhein und Krankenhaus Maria Stern in Remagen, mit insgesamt 293 Betten in den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Allgemein-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Anlagenverwaltung

Mit diesem Excel-Tool können Sie ihr können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es ist eine AfA- Tabelle integriert, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter mit Hilfe einer integrierten Suchfunktion schnell ermitteln können.
Mehr Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung