Herstellungskosten

Dirk-J. Lamprecht
Der Begriff der Herstellungskosten ist neben dem Begriff der Anschaffungskosten ein Basiswert für die Bewertung von Vermögensgegenständen (HGB), Wirtschaftsgütern (Steuerrecht) und Vermögenswerten (IFRS), sog. Ansatz dem Grunde nach. Die Abgrenzung der Herstellungskosten von den Anschaffungskosten hat für den Umfang und die Höhe der einzelnen Bestandteile eine wesentliche Bedeutung, sog. Ansatz der Höhe nach. 

Handelsrecht

Nach § 253 Abs. 1 S. 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen, § 253 Abs. 3 HGB.

Vermögensgegenstände sind im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung, d.h. mit Beendigung des Herstellungsprozesses und wenn sie in den beabsichtigten Nutzungszustand versetzt wurden, mit ihren Herstellungskosten zu aktivieren, § 253 Abs. 1 HGB. Der Umfang der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 2 und 3 HGB geregelt.

1 Anwendungsbereich

Herstellungskosten finden sich in der Praxis vornehmlich bei den Vorräten, insbesondere bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Daneben kann vom Kaufmann aber auch eine Betriebsanlage oder aber ein Gebäude selbst hergestellt werden.

Aktivierung und Abschreibung

Die ermittelten Herstellungskosten sind zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Form von Abschreibungen als Aufwand auf die nachfolgenden Perioden zu verteilen, sofern es sich um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand handelt.

2 Ansatz dem Grunde nach

Unter Herstellung wird die Schaffung eines Vermögensgegenstandes verstanden, den der Unternehmer auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt oder herstellen lässt und das Herstellungsgeschehen beherrscht.[1]

Definition Herstellungskosten

Nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. In dieser Definition finden die steuerrechtlichen Gedanken ihren Niederschlag, da das Handelsrecht hier Rückgriff auf die steuerrechtliche Rechtsprechung nimmt.[2]

Wertanreicherung

Herstellung bedeutet dabei in erster Linie die Neuschaffung eines bisher noch nicht bestehenden Vermögensgegenstands. Sind bereits Vermögensgegenstände vorhanden, kann es zu so genannten nachträglichen Herstellungskosten kommen. Voraussetzung ist hierbei, dass der Vermögensgegenstand erweitert wird oder über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert wird. Im Handelsrecht wird hierunter eine "Wertanreicherung" des Vermögensgegenstandes verstanden.

Planungs- und Vorbereitungshandlungen zählen ebenso zum Herstellungsprozess wie die eigentliche (produktionstechnische) Herstellung. Werden wesentliche Teile abgenutzter, verbrauchter oder zerstörter Vermögensgegenstände durch eine Generalüberholung wieder für das Unternehmen nutzbar, liegt die Herstellung eines neuen Vermögensgegenstandes vor. Bei der Zuordnung der Aufwendungen zu den Herstellungskosten kommt es auf das sog. finale Element an.[3]


3. Ansatz der Höhe nach 

Aktivierungspflichtige Herstellungskosten

Zu den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten zählen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung sowie die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist.[4]

Daneben werden solche Aufwendungen als zurechenbar bestimmt, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[5] Dazu zählen auch die Material- und die Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. 

Das "variieren" ist nicht so zu verstehen, als handle es sich hierbei ausschließlich um variable Kostenbestandteile. Vielmehr sind in Anlehnung an die IFRS-Rechnungslegung hierunter Gemeinkosten zu fassen, die sowohl fixe als auch variable Bestandteile tragen. Eine Orientierung an der Definition in IAS 2.10 und IAS 2.12 zeigt den eigentlichen Gedanken.

Zusätzliche Herstellungskosten

Mit § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wird dem Kaufmann ein Wahlrecht gegeben. Er kann in die Herstellungskosten solche Aufwendungen, die unabhängig von der Erzeugnismenge anfallen, einrechnen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Sind somit nur mittelbar zurechenbare Kosten gegeben, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, sind diese zuzurechnen. Der Gesetzgeber nennt hierbei die Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und Aufwendungen der betrieblichen Altersversorgung. Für die Zurechnung zu den Herstellungskosten ist immer Voraussetzung, dass diese genannten Aufwendungen auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und angemessen sind. Angemessen sind die Kosten, die nach vernünftigen betriebswirtschaftlichen Kriterien zurechenbar sind. Bei der Bestimmung der Angemessenheit sollten die Regelungen der IFRS wieder Richtschnur sein.[6] Somit fallen ungewöhnlich hohe Kosten, betriebsfremde, periodenfremde und außergewöhnliche Kosten nicht unter den Herstellungskostenbegriff.

Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. Es sind somit nach dem HGB selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit den angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren, § 255 Abs. 2a HGB.

Forschung vs. Entwicklung

Zu klären ist, ab welchem Zeitpunkt der Übergang von Forschung zur Entwicklung liegt. Forschungskosten stellen Aufwand dar, der nicht aktiviert werden darf. Hingegen sind die Entwicklungskosten zu aktivieren. Ein Verbot der Aktivierung von Forschungskosten wird damit begründet, dass die Vermögensgegenstandseigenschaft des Forschungsergebnisses grundsätzlich sehr unsicher ist.

Forschung ist das eigenständige und planmäßige Suchen nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Damit fehlt ein unmittelbarer Bezug zu konkreten Produkten oder Produktionsverfahren. Ob diese in der Zukunft verwertbar sind, ist zum Bilanzstichtag jedoch fraglich. Die Forschungsphase endet, wenn mit dem Entwurf einer Konstruktion oder dem Testen von Prototypen und Modellen begonnen wird. Damit kann in der Praxis durch eine Negativabgrenzung zu der Entwicklungsphase ein Lösungsansatz entwickelt werden.

Gut vs. Verfahren

Entwicklung ist die Anwendung der Forschungsergebnisse oder anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen.[7] Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff "Gut" z.B. Materialien, Produkte, geschützte Rechte oder auch ungeschütztes Know-how oder Dienstleistungen. Unter "Verfahren" versteht der Gesetzgeber typische Produktions- und Herstellungsverfahren ebenso wie entwickelte Systeme.

Kann der Kaufmann zum Bilanzstichtag die Vermögensgegenstandseigenschaft[8] nicht bejahen, erfolgt keine Aktivierung der Entwicklungskosten. Daher ist für die Zwecke der Abschlussprüfung eine hinreichende Dokumentation erforderlich, die darlegt, inwieweit es sich um eine Herstellung eines künftigen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens handelt.

Eine Aktivierung ist nicht erst vorzunehmen, wenn ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens vorliegt. Vielmehr ist eine Aktivierung ab dem Zeitpunkt vorzunehmen, ab dem die Phase der Forschung gerade verlassen wurde und die Entwicklung beginnt.[9] [10] Diese Zukunftsprognose kann nur der Kaufmann treffen. Zum Bilanzstichtag muss der Kaufmann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass ein einzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zur Entstehung gelangt.

Können Forschungs- und Entwicklungskosten nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, sind alle Aufwendungen aufgrund des Vorsichtsprinzips aufwandswirksam zu erfassen und damit nicht zu aktivieren, § 255 Abs. 2a Satz 4 HGB.

Gewinnausschüttung

Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen, ist diese Regelung auf den Betrag anzuwenden, um den die aktiven latenten Steuern die passiven
latenten Steuern übersteigen.

§ 255 HGB

Pflicht:
  • Materialeinzelkosten
  • Fertigungseinzelkosten
  • Sondereinzelkosten der Fertigung
  • Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten
  • Abschreibungen
  • Entwicklungskosten, sofern die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sicher ist

Wahl:
  • allgemeine Verwaltungskosten
  • Aufwendungen für soziale Leistungen
  • Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung
  • Fremdkapitalzinsen

Verbot:
  • Vertriebskosten
  • Forschungskosten


Nach § 255 Abs. 3 HGB besteht für Fremdkapitalzinsen ein Einbeziehungswahlrecht. Voraussetzung hierfür ist ein sachlicher und zeitlicher Bezug mit der Herstellung.

[...]

 
Quellen:
[1] Vgl. BFH vom 8. Oktober 1991, BStBl II 1992 S. 174.
[2] Vgl. H 6.3 "Herstellungskosten" EStH und BFH vom 4. Juli 1990, BStBl II S. 830.
[3] Vgl. BFH, BStBl II 1984, S. 101 und BStBl II 1988 S. 431
[4] Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, gehört die abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, § 9b EStG.
[5] Vgl. Regierungsentwurf zum BilMoG, S. 131.
[6] Nach IAS 2.13 erfolgt die Zurechnung der Produktionsgemeinkosten auf Basis der normalen Kapazität. D.h. ein Produktionsvolumen, das im Durchschnitt über eine Anzahl von Perioden oder Saisons unter normalen Umständen und unter Berücksichtigung von Ausfällen aufgrund planmäßiger Instandhaltungen ermittelt wird.
[7] In Anlehnung an § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe u Doppelbuchstabe bb und cc EStG.
[8] Ein Vermögensgegenstand muss folgende Eigenschaften kumulativ erfüllen: selbstständige Verkehrsfähigkeit, selbstständige Bewertbarkeit, Verfügungsmacht.
[9] Vgl. IAS 38.65 sowie IAS 38.71, nachdem eine Nachaktivierung von Kosten, die vorher als Aufwand erfasst wurden, ausgeschlossen ist.
[10] Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht verankert hat.


Download des vollständigen Beitrages: Leseprobe: Herstellungskosten.pdf



letzte Änderung Dirk-J. Lamprecht am 01.09.2022

Literaturhinweise
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachter­dienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflege­kassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflege­fachlichen Fragen. Wir sind die Spezia­listinnen und Spezialisten für Begut­achtungen der Pflegebe­dürftigkeit, in der ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Record to Report Rollout Manager (German Speaker)
We are seeking a talented Process Expert to join our dynamic team. As a Rollout Manager, you will play a crucial role in supporting automation and transformation projects, with a focus on SAP S/4 HANA. You will have the opportunity to utilize your expertise to implement process improvements, leve... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>