Digital-AfA: Schnellere Abschreibung von Hard- und Software fürs Homeoffice

Sonderregelung für digitale Wirtschaftsgüter

Stefan Parsch
Von einer Steuererleichterung, die die Bundesregierung am 19. Januar 2021 beschlossen hat, profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein Homeoffice mit Hard- und Software ausgestattet haben oder noch ausstatten werden.

Sie können Geräte und Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung, die in der Anschaffung mehr als 800 € (netto) oder 952 € (brutto) gekostet haben, in diesem Jahr vollständig von der Einkommensteuer absetzen. Bisher ist in solchen Fällen eine Abschreibung für Abnutzung (AfA) über drei Jahre vorgesehen.


Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 

Die Neuregelung geht aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 hervor. Darin hatten Bundes- und Landesregierungen eine Verordnung verabschiedet, nach der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Vorgabe wird zunächst bis zum 15. März 2021 befristet. Beschlossen wurde auch eine Regelung, nach der bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Dies wird im Protokoll des Beschlusses mit der "weiteren Stimulierung der Wirtschaft" und der "Förderung der Digitalisierung" begründet.


Zwar vermerkt das Protokoll nicht ausdrücklich, dass Arbeitnehmer Hard- und Softwarekosten als Werbungskosten absetzen können, sofern sie sie nicht von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Doch folgender Satz deutet darauf hin: "Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten." Arbeitgeber können jedenfalls die digitale Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice in diesem Jahr vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.

Das Magazin "Der Spiegel" berichtet zudem von einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), demzufolge die Regelung auch für Anschaffungen im vergangenen Jahr gelten wird. "Die Erleichterung … gilt aber auch noch für Anschaffungen in 2020, deren Restwert zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann", zitiert das Magazin aus der Antwort des BMF. Ein BMF-Schreiben an die Finanzämter mit einer detaillierten Beschreibung der Regelung wird für frühestens Mitte Februar erwartet.

Bisher übliche Abschreibung

Vielleicht wird dann auch geklärt, ob die Steuererleichterung auch für Geschäftsprozess-Software (ERP – Enterprise Resource Planning) gilt. ERP-Software muss bisher über fünf Jahre abgeschrieben werden. Office-Programme und andere Standardsoftware hingegen werden üblicherweise über drei Jahre abgeschrieben. Für Computer und ihre Peripheriegeräte (z. B. Drucker, Scanner, Bildschirme) geben die AfA-Tabellen ebenfalls drei Jahre an. 

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 952 € (einschließlich Mehrwertsteuer) gilt schon jetzt, dass sie im Jahr der Beschaffung vollständig abgesetzt werden können. Diese Obergrenze wird für Hard- und Software, die fürs Homeoffice gekauft wird, jetzt abgeschafft. 

Arbeitnehmer können ohnehin 1000 € pro Jahr als Werbungskosten, also im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit entstandene Kosten, ohne Nachweise (pauschal) von der Einkommensteuer absetzen. Für sie bringt die neue Regelung nur dann einen Vorteil, wenn die Hard- und Softwarekosten zusammen mit anderen Werbungskosten den Jahresbetrag von 1000 € übersteigen.

Achtung: Handelsrechtlich ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB auch weiterhin die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Dabei gilt der konkrete Fall. Nur wenn ein PC oder eine Software tatsächlich voraussichtlich nur ein Jahr genutzt wird, kann das Unternehmen auch handelsrechtlich eine vollständige Sofortabschreibung vornehmen, wie im BMF-Schreiben vorgesehen.

Wenn die Hard- oder Software voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt wird, muss das Unternehmen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Hard- oder Software planmäßig auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung verteilen. Wenn das Unternehmen gleichzeitig aber das Wahlrecht zur Digi-AfA in der Steuerbilanz anwendet, kommt es zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dafür muss das Unternehmen in der Handelsbilanz passive latente Steuern bilden.

Mit BMF-Schreiben vom 26.04.2022 hat die Finanzverwaltung auf diesen Umstand noch einmal hingewiesen und betont, dass es durch die Einschätzung der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer schon früher zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz gekommen sei. Die Finanzverwaltung betont in dem Schreiben, dass Unternehmer auch weiterhin längere technische Nutzungsdauern annehmen dürfen. Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten seien als klare Verbesserung für Unternehmen eingeführt worden.




letzte Änderung S.P. am 22.08.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Rawpixel


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Division Controller (m/f/d)
Exciting opportunities await you – as Division Controller (m/f/d), you will act as business partner for local SAP FICO teams in ELANTAS and corporate ALTANA Controlling, Accounting and Tax entities, you will review and analyze monthly closing results in AIDA reporting for actuals, forecas... Mehr Infos >>

Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Data Analyst (m/w/d)
Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von Immobilien. Wir realisieren komplette Quartiere, Ensembles sowie einzelne Wohn- und Geschäftsgeb... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Projekte von struktur­politischer Bedeutung umsetzen, Grundlagen für die dynamische Entwick­lung eines moder­nen Wirtschafts- und Techno­logie­stand­ortes schaffen – dies sind die Aufgaben der Landes­ent­wicklungs­gesell­schaft Thüringen mbH. Wir ent­wickeln, erschließen und vermarkten gewerblich... Mehr Infos >>

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling
Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stad... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Controller als zukünftiger Leiter Finanzen (m/w/d)
Das motion-center ist ein anerkanntes und über 4 Jahrzehnte gewachsenes, erfolgreiches Familienunternehmen in der medizinischen Hilfsmittelversorgung in Schleswig-Holstein und Hamburg. . Seit 2021 ist das motion-center 100%ige Tochter der aiutanda HTM Hilfsmittel und Therapiemanagement GmbH- ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>