Bilanzmäßige Abschreibungen (AfA): Abgrenzung und Beispiele

Stefan Parsch
Die Kosten für größere Anschaffungen in einem Unternehmen sind nach gesetzlichen Regeln über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei diesen bilanzmäßigen oder bilanziellen Abschreibungen sind jedoch verschiedene Aspekte zu beachten. Zudem bietet das Handelsrecht eine Reihe von Wahlmöglichkeiten, das Steuerrecht deutlich weniger.

Bilanzmäßige und kalkulatorische Abschreibungen

Handels- wie Steuerbilanz sollen die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darstellen. Wenn ein Unternehmen eine große Maschine anschafft und diese zehn Jahre lang nutzt, dann ergäbe sich eine verzerrte Darstellung der wirtschaftlichen Lage, wenn sich der Aufwand für die Anschaffung nur in einem Jahr gewinnmindernd auswirken würde.

Unter anderem deshalb schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) in § 253 Abs. 3 Satz 2 vor, "die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann". Die Herstellungskosten beziehen sich auf Vermögensgegenstände, die das Unternehmen selbst geschaffen hat; das können auch immaterielle Gegenstände, wie Patente oder Lizenzen, sein.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in § 7 die Absetzung für Abnutzung (AfA). Hier wird der Wertminderung von betrieblichen Vermögensgegenständen ein konkreter Grund zugeordnet. Neben solchen eher technischen Gründen für Abschreibungen wie die Abnutzung kommen in der betriebswirtschaftlichen Literatur weitere Ursachen infrage:
  • Wirtschaftlich betrachtet kann es zu Verschiebungen der Nachfrage kommen oder Wirtschaftsgüter können aufgrund von Innovationen überholt sein; so könnten sich Anschaffungen als Fehlinvestitionen erweisen, die einer Wertberichtigung bedürfen.
  • Rechtlich betrachtet können neue Gesetze zu einer Entwertung führen, wenn etwa bestimmte Technologie als umweltschädlich eingestuft und verboten werden; auch das Ablaufen von Miet- oder Leasingverträgen oder von Schutzrechten, wie Konzessionen oder Patente, können zu Wertminderungen führen.

Die bisher beschriebenen Abschreibungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Daneben kann innerbetrieblich auch eine kalkulatorische Abschreibung in der Kosten- und Leistungsrechnung sinnvoll sein. Denn die gesetzlichen Vorgaben sind recht starr und können von den Erfahrungswerten in einem Unternehmen abweichen. So könnte es sein, dass eine Maschine, die in den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren angegeben ist, erfahrungsgemäß im Unternehmen nur sieben Jahre lang verwendet wird. Der Grund dafür könnte z. B. in raschen Innovationszyklen liegen, die Maschinen dieses Typs schnell veralten lassen. 

Wenn der Unternehmer nun die Maschinennutzung in den Preis eines Produkts einkalkulieren möchte, wird er eine Abschreibung der Maschine über sieben Jahre ansetzen. Das entspricht eher der Kostenstruktur in seinem Unternehmen. Üblich ist vor allem, mit dem Wiederbeschaffungswert der Maschine (oder eines anderen Vermögensgegenstands) zu rechnen: So könnten die Anschaffungskosten für eine neue Maschine am Ende der Nutzungsdauer durch die allgemeine Preissteigerung, aber auch wegen verschiedener Verbesserungen höher liegen als die Anschaffungskosten der aktuell genutzten Maschine. 

Deshalb wird der kalkulatorische Abschreibungsbetrag in der Regel anders berechnet als der bilanzmäßige (dazu mehr im nächsten Abschnitt): Vom Wiederbeschaffungswert wird der voraussichtliche Schrottwert abgezogen und das Ergebnis durch die geschätzte, erfahrungsmäßige Nutzungsdauer geteilt. Beim Wiederbeschaffungswert kann neben den Anschaffungskosten auch die Inflationsrate einberechnet werden. 

Abschreibungsmethoden für Handels- und Steuerbilanzen

Abschreibungen können nach verschiedenen mathematischen Methoden vorgenommen werden:
  • gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, also mit identischen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung)
  • je nach Leistung, z. B. nach den jährlichen Betriebsstunden einer Maschine oder der jährlichen Kilometerleistung eines Fahrzeugs (leistungsabhängige Abschreibung)
  • hohe Abschreibungsbeträge zu Beginn und zunehmend niedrigere Beträge im Laufe der Nutzungsdauer (degressive Abschreibung)
  • niedrige Abschreibungsbeträge zu Beginn und zunehmend höhere Beträge im Laufe der Nutzungsdauer (progressive Abschreibung)

Nach dem Handelsrecht sind grundsätzlich alle diese Methoden erlaubt, wenn auch die progressive Abschreibung nur in wenigen Fällen mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vereinbar ist. Das Steuerrecht lässt nur die lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) und die leistungsabhängige Abschreibung (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) zu.


Wegen der wirtschaftlichen Ausnahmesituation in der Coronakrise lässt § 7 Abs. 2 EStG für Anschaffungen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 auch die degressive Abschreibung zu – die Unternehmer konnten also in den Krisenjahren höhere Beträge als bei der allgemein üblichen linearen Abschreibung gewinnmindernd in der Bilanz geltend machen.

Genauer gesagt, ist die geometrisch-degressive Abschreibung erlaubt: Dabei wird jährlich ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert als Aufwand verbucht, maximal zulässig sind 25 % (§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG). Weil sich der Restbuchwert Jahr für Jahr verringert, sinkt auch jedes Jahr der Abschreibungsbetrag. Nicht gedeckt vom Gesetzestext sind arithmetisch-degressive Abschreibungen.

Beispiele für gängige Abschreibungsmethoden

Vor den Beispielrechnungen muss noch kurz der Unterschied zwischen indirekter und direkter Buchung erläutert werden. Bei der indirekten Buchung verbleiben die Anschaffungs- und Herstellungskosten in kompletter Höhe in den Aktiva der Bilanz. Die jährlichen Abschreibungen werden auf einem Wertberichtigungskonto gebucht. Erst wenn das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (Verkauf, Verschrottung), wird gebucht: Wertberichtigungskonto an aktives Bestandskonto.

Üblich ist jedoch die direkte Buchung, für Kapitalgesellschaften ist sie auch vorgeschrieben. Dabei wird jeweils zum Bilanzstichtag (oft: 31.12.) gebucht: Aufwandskonto (Abschreibungen) an aktives Bestandskonto. Der Bestand des Kontos verringert sich jährlich um den Abschreibungsbetrag, so dass der Wert eines Vermögensgegenstandes einfacher als bei der indirekten Buchung aus der Bilanz abzulesen ist.

Im Folgenden sind Beispiele für die direkte lineare Abschreibung und die direkte leistungsabhängige Abschreibung aufgeführt. 

Beispiel 1

Im ersten Beispiel erwirbt der Brauereibesitzer Gary Ober für seinen Betrieb ein Trübungsmessgerät für 1250 €. Laut der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Brauereien und Mälzereien" wird ein solches Gerät über fünf Jahre abgeschrieben, der Abschreibungssatz beträgt 20 %. Weil Gary Ober das Gerät im Januar 2022 angeschafft hat, sieht die Abschreibung wie folgt aus:

Jahr 2022 2023 2024 2025 2026
Abschreibung in € 250 250 250 250 250
Restbuchwert in € 1.000 750 500 250 0

In den fünf Jahren der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist der Abschreibungsbetrag bei der linearen Abschreibung immer gleich groß. Im jeweiligen Jahresabschluss wird für das Trübungsmessgerät gebucht: Abschreibungen auf Sachanlagen an Messgeräte: 250 €.

Hätte Gary Ober das Gerät nicht im Januar, sondern im Oktober angeschafft, dürfte er es für das Jahr 2022 nur über drei Monate (Oktober bis Dezember) abschreiben, also drei Zwölftel oder ein Viertel des jährlichen Betrages: 62,50 €. Entsprechend müsste er im Jahr 2027 noch drei Viertel des jährlichen Abschreibungsbetrags ansetzen, 187,50 €.

Beispiel 2

Im zweiten Beispiel schafft der Spediteur Peter Kielow im Januar 2022 einen Lastwagen für 100.000 € an. Er setzt eine Gesamtleistung von 400.000 Kilometern für das Fahrzeug an. Mit einem akribisch geführten Fahrtenbuch weist er die jährliche Leistung nach.

Für den Jahresabschreibungsbetrag werden die Anschaffungskosten durch die Gesamtleistung dividiert (100.000 / 400.000 = 0,25 € pro Kilometer) und mit der Anzahl der im Jahr zurückgelegten Kilometer multipliziert. Die so errechneten Abschreibungen sind beispielhaft in folgender Tabelle aufgeführt:

Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Gefahrene km 50.000 42.000 30.000 37.500 41.000 43.500 32.000 40.000 45.000 39.000
Abschreibung in € (km × 0,25) 12.500 10.500 7.500 9.375 10.250 10.875 8.000 10.000 11.250 9.750
Restbuchwert in € 87.500 77.000 69.500 60.125 49.875 39.000 31.000 21.000 9.750 0

Lastkraftwagen werden nach AfA-Tabelle über neun Jahre abgeschrieben. In diesem Fall wäre der Lkw mit der linearen Abschreibung schneller abgeschrieben gewesen. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall: Hätte die Fahrleistung des Lasters in jedem Jahr 50.000 km (wie 2022) betragen, wäre er nach acht Jahren vollständig abgeschrieben gewesen. Die leistungsabhängige Abschreibung ist näher an der tatsächlichen Nutzung eines Wirtschaftsguts, ist aber auch aufwendiger, weil die jeweilige Jahresleistung nachgewiesen werden muss.

Besondere Abschreibungen

Die bisher beschriebenen Abschreibungen werden auch "planmäßige Abschreibungen" genannt, weil bei ihnen von einer Nutzung des Vermögensgegenstandes wie bei der Anschaffung geplant ausgegangen wird. Doch die Widrigkeiten des Lebens machen auch vor den Betriebstoren nicht halt.

So kann ein technischer Defekt, der nicht behoben werden kann, dafür sorgen, dass eine Maschine nur noch eingeschränkt genutzt werden kann. Oder ein Brand zerstört eine Fabrikhalle. Oder die erworbenen Anteile an einem anderen Unternehmen sinken durch Verluste an der Börse enorm an Wert.

In solchen Fällen sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG; § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfällt, sich etwa der technische Defekt an der Maschine durch ein neues Verfahren doch beheben lässt, müssen entsprechende Zuschreibungen vorgenommen werden (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).

Während planmäßige Abschreibungen nur bei Anlagevermögen und immateriellem Vermögen vorgenommen werden können, sind außerplanmäßige Abschreibungen zur Wertberichtigung auch beim Umlaufvermögen (kurzfristig, dient nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb) vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Wertpapiere.

Im Steuerrecht gibt es außerdem weitere Formen der Abschreibung:
  • Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sind beliebte Steuerungselemente in der Steuerpolitik. Sie sind vor allem in §§ 7b, 7g, 7h, 7i EStG geregelt.
  • Kostet ein angeschaffter Vermögensgegenstand nicht mehr als 800 € netto (ohne Mehrwertsteuer), gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut. Er kann im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Bei zahlreichen Vermögensgegenständen im Wert von 250 € bis 1.000 € (jeweils netto) kommt auch ein Sammelposten infrage, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG).

Für Gebäude gelten besondere Absetzungsvorschriften (§ 7 Abs. 4 bis Abs. 5a EStG).

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht

Einige Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht sind bereits angeklungen: Während es im Handelsrecht nur Abschreibungen gibt, heißt die planmäßige Abschreibung im Steuerrecht "Absetzung für Abnutzung". Den außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB entsprechen im Steuerrecht die Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG) oder die Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 EStG).

Die außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB gilt für Anlagevermögen nur, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Im Steuerrecht gibt es keine entsprechende Regelung.

Zu den Sonderabschreibungen im Steuerrecht gibt es kein Äquivalent im Handelsrecht. Auch die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist im Handelsrecht nicht geregelt; es wird aber allgemein davon ausgegangen, dass sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vereinbar ist. 

Ein deutlicher Unterschied besteht bei der Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts: § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB legt sie auf zehn Jahre fest. In § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG hingegen heißt es: "Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren."




letzte Änderung S.P. am 17.10.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max-Planck- Forschungsgruppen aufgeteilt. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparatur, Bioengin... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 10,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>