Abschreibung von Gebrauchtwagen - Welche Nutzungsdauer?

Beispielberechnungen, Sonderabschreibungen und Sonderfall Oldtimer

Stefan Parsch
Es muss nicht immer ein niegelnagelneues Auto sein. Auch ein gebrauchtes Fahrzeug taugt in vielen Fällen ebenso gut als Firmenwagen oder betriebliches Nutzfahrzeug. Solange der Käufer sicherstellt, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand und verkehrssicher ist, sprechen vor allem wirtschaftliche Gründe für einen Gebrauchtwagen. Bei der steuerlichen Behandlung dieser Anschaffung gilt es, einige Aspekte zu beachten.

Finanzielle Vorteile von Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeuge

Der erste Vorteil liegt auf der Hand: Gebrauchtwagen verursachen geringere Anschaffungskosten. Als Faustregel kann gelten, dass ein Neuwagen etwa ein Viertel seines Wertes verliert, wenn er zum ersten Mal zugelassen wird. Entsprechend günstiger sind selbst Jahreswagen, die fast noch einen Neuwert besitzen, wenn sie wenig gefahren wurden.

Der zweite Vorteil ist eine kürzere Abschreibung für Abnutzung (AfA), da die Restnutzungsdauer beim gebrauchten Fahrzeug geringer ausfällt. Nach den amtlichen AfA-Tabellen wird ein Neuwagen über sechs Jahre abgeschrieben. Pro Jahr können dann nur 16,67 % der Anschaffungskosten (Wagen und Zubehör) gewinnmindernd in der Steuererklärung angegeben werden. Der Prozentsatz steigt mit jedem Jahr, um das sich der Abschreibungszeitraum verringert: 20 % bei fünf Jahren, 25 % bei vier Jahren, 33,33 % bei drei Jahren (siehe auch Abschnitt 3).

Ermittlung des Gebrauchtwagenwertes

Gebrauchtwagen von Privatpersonen zu kaufen, kann sich günstig auf den Kaufpreis auswirken. Allerdings können Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, in diesem Fall keine Vorsteuer geltend machen. Das "Schnäppchen" könnte zudem den Pferdefuß haben, dass sein Preis nicht dem Verkehrswert entspricht. Dieser Wert kann beispielsweise auf der Basis der Schwacke-Liste ermittelt werden, die von der Eurotax Schwacke GmbH herausgegeben wird.


Unter Umständen kann das Finanzamt auch auf einer professionellen Wertermittlung bestehen. Dies ist bei Autohändlern oder bei den Prüfgesellschaften Dekra und TÜV möglich. Eine Wertermittlung ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Unternehmer seinen bisher ausschließlich privat genutzten Pkw in das Betriebsvermögen aufnimmt. Das ist bei Gründern, Start-ups, Freiberuflern und Inhabern von Kleinbetrieben durchaus üblich, weil es die Firmenkasse schont.

Einfacher ist der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Autohändler. Hier entsprechen die Preise meist der Schwacke-Liste oder ähnlichen Verzeichnissen. Außerdem beinhaltet der Kaufpreis die Umsatzsteuer, die dann als Vorsteuer von den eigenen Umsatzsteuerzahlungen abgezogen werden kann. Bei Unternehmern, die nicht vorsteuerberechtigt sind (z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Anbieter von steuerfreien Leistungen) zählt die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.

Nutzungsdauer schätzen und Abschreibungsbetrag berechnen

"Die AfA bestimmt sich beim Erwerb eines gebrauchten Wirtschaftsguts nach der gewöhnlichen Restnutzungsdauer, die unter Berücksichtigung des Alters und des voraussichtlichen Einsatzes des Pkw zu schätzen ist", heißt es im einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.04.2001 (VI B 306/00). Im selben Urteil bestätigt der BFH ein früheres BFH-Urteil, wonach bei einer jährlichen Fahrleistung von nicht mehr als 15.000 Kilometer eine Nutzungsdauer von insgesamt acht Jahren angenommen werden könne.

Dies gilt zwar eigentlich für Neuwagen, aber aus den Angaben lässt sich eine wirtschaftliche Gesamtnutzung auch für Gebrauchtfahrzeuge ableiten, nämlich 120.000 Kilometer. Auf dieser Basis kann unter Einbeziehung des Kilometerstands und der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung oder des Fahrzeugalters die Restnutzungsdauer abgeschätzt und der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt werden.

Beispielrechnung 1: Kilometerstand

Werner H. kauft von einem Händler ein gebrauchtes Auto mit einem Kilometerstand von 68.000. Nach der Nutzung des Vorgängerfahrzeugs geht B. davon aus, dass der Wagen auf eine jährliche Fahrleistung von 13.000 Kilometer kommen wird. Nun rechnet er:

120.000 – 68.000 = 52.000
52.000 : 13.000 = 4

Nach dieser Rechnung geht B. von einer Restnutzungsdauer des Gebrauchtwagens von vier Jahren aus und kann den Kaufpreis in vier Jahren abschreiben, also jährlich 25 %. Wenn der Kaufpreis bei 16.000 Euro liegt, beträgt die jährliche Abschreibungsrate 4000 Euro. Kostet das Auto 12.000 Euro, ist die Rate 3000 Euro.

Beispielrechnung 2: Alter des Wagens

Herbert G. erwirbt einen zwei Jahre alten gebrauchten Pkw. Nach der amtlichen AfA-Tabelle, die von der Nutzungsdauer eines Neuwagens von sechs Jahren ausgeht, kommt er auf eine Restnutzungsdauer von vier Jahren (wie Werner B.). Auch er kann jährlich 25 % der Anschaffungskosten abschreiben.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Fahrzeugs in das Betriebsvermögen ist eine mindestens zweijährige Restnutzungsdauer. Deshalb sieht die Übersicht zu Restnutzungsdauer und Abschreibung wie folgt aus:

Alter des gebrauchten Fahrzeugs in Jahren Restnunutzungsdauer in Jahren Jährliche Abschreibung in Prozent
1 5 20
2 4 25
3 3 33,33
4 2 50
5 2 50
6 2 50
7 2 50
... 2 50

Grundsätzlich kann bei einer hohen Jahresfahrleistung auch eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen. Der BFH geht jedoch davon aus, dass eine hohe Jahresfahrleistung erst bei 40.000 Kilometern anzusetzen ist (BFH-Urteil vom 26.07.1991, VI R 82/89).

Sonderabschreibung bei kleinen Unternehmen oder Selbstständigen

Nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG kann für erworbene Wirtschaftsgüter, also auch Fahrzeuge, im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % zuzüglich zur regulären Abschreibung vorgenommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
  • Das Fahrzeug muss "ausschließlich oder fast ausschließlich" (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG) betrieblich genutzt werden; in der Praxis bedeutet dies, dass die betriebliche Nutzung mindestens 90 % betragen muss, was mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen ist.
  • Bei bilanzpflichtigen Unternehmen darf das Betriebsvermögen im Jahr vor dem Erwerb 235.000 Euro nicht überschritten haben (bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben: 125.000 Euro). Unternehmen und Selbstständige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, dürfen im Vorjahr keinen Gewinn von mehr als 100.000 Euro erzielt haben (ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge; § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).

Sonderfall Oldtimer

Grundsätzlich kann auch ein Oldtimer als Firmenwagen genutzt werden. Wenn das Fahrzeug einen Liebhaberwert hat, können die Anschaffungskosten recht hoch ausfallen. Wer vorhat, den Wagen einige Jahre später wieder zu verkaufen, sollte bedenken, dass der Verkaufspreis als Gewinn in die Bilanz eingeht. In einem solchen Fall käme eventuell das Leasing in Betracht: Denn dabei wird die Restablösesumme im Leasingvertrag vereinbart.

Vorteilhaft beim Oldtimer ist die Anwendung der Ein-Prozent-Regel im Hinblick auf die private Nutzung des Firmenwagens: Denn die Bemessungsgrundlage ist hier der frühere Listenpreis der mehr als 30 Jahre alten Autos. Wegen der damals niedrigeren Fahrzeugpreise ist auch die monatliche Pauschale niedriger als bei einem Neuwagen.




letzte Änderung S.P. am 18.11.2022
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Business Controller (m/w/d)
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d)
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in im Bereich Controlling / Kostenrechnung
Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Willkommen bei der Gesund­heitskasse – einer starken Gemein­schaft aus vielen unter­schied­lichen Menschen! Unsere individuellen Stärken setzen wir zusammen dafür ein, dass unsere Ver­sicherten gesund bleiben und werden. Dabei entwickeln wir uns persön­lich immer weiter und unter­stützen uns gege... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Angestellter (m/w/d) Buchhaltung und Administration
Wir sind ein kleines, aber wach­sendes Familien­unternehmen aus Neckar­tailfingen und reali­sieren Rein­räume sowie inno­vative Prozess­um­gebungen für spannende Branchen wie Lebens­mittel, Pharma, Medizin­tech­nik, Mikro­technik, Kos­metik und viele mehr. Das Beson­dere: Mit unseren Anlagen ents... Mehr Infos >>

Junior Sales Controller (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit
Bist Du mit an Bord, wenn es um Nachhaltigkeit und das Erreichen der Klimaziele geht? Dann leiste jetzt bei Techem Deinen aktiven Beitrag dazu, wertvolle Ressourcen zu schonen. Wir sorgen gemeinsam für die digitale Energiewende in Gebäuden. Als ein führender Servicepartner für smarte und nachhalt... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>