Digitale Abschreibung

Andreas Lind
Grundsätzliches

Die Digitale Abschreibung ist eine Methode zur Erfassung der Wertminderung eines Gutes. Sie ist die häufigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Bei der digitalen Abschreibung (AfA) werden die Summen entsprechend ihrer Beanspruchung aufgeteilt, ähnlich einem Kredit bei dem die Zinsen immer nur auf die Restsumme fällig werden. Das Besondere der digitalen Abschreibung ist, dass die Abschreibungssumme im letzten Nutzungsjahr dem jährlichen Differenzbetrag entspricht.

Formeln

Bei diesem Verfahren vermindert sich die Abschreibungssumme Jahr für Jahr um den gleichen Wert, nämlich um den Degressionsfaktor d. Der Degressionsfaktor ist der Quotient aus Anschaffungspreis und der Summe der geplanten Nutzungsjahre:

d = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Summe der Nutzungsjahre

Der Abschreibungsbetrag für das k-te Jahr errechnet sich dann nach:

Ak = d(n – k + 1)


Beispiel zur digitalen Abschreibung

Als Beispiel soll ein aufzuteilender Wert von 1000 € und eine AfA-Zeit von 6 Monaten verwendet werden.

Zuerst wird der Nenner berechnen: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21
Danach der Zähler z. B. für die ersten beiden Monate: 6 + 5 = 11
Im Anschluss werden diese Werte eingesetzt: 1000 € × 11 / 21 = 523,80 €

Somit beträgt die AfA für die ersten beiden Monate 523,80 € und für die letzten beiden Monate:
1000 € × (1 + 2) / 21 = 142,86 €

Die Zähler und Nenner können auch anhand von Formeln berechnet werden, da die obere Vorgehensweise über einen längeren Zeitraum zu aufwendig ist.

d = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
n(n + 1)
2

Dabei gilt für den Nenner:
t × 0,5 × (t + 1)
6 × 0,5 × (6 + 1) = 21
Im Beispiel soll dieser Wert als NG bezeichnet werden.

Für den Zähler gilt im Prinzip dieselbe Formel, jedoch muss hier NG von der gesamten Zeit abgezogen werden.

Zähler = NG – (t Rest × 0,5 × (t Rest + 1))
Für die ersten beiden Monate bedeutet dies: 21 - (4 × 0,5 × (4 + 1)) = 11
Das Ergebnis lautet wiederum: 1000 € × 11 / 21 = 523,80 €

Beispiel eines Abschreibungsplanes

Eine Anlage mit 5 Jahren Nutzungsdauer und Anschaffungskosten von 30.000 Euro soll digital über die Nutzungszeit abgeschrieben werden. Wie sieht der Abschreibungsplan aus?

d = 30.000
1 + 2 + 3 + 4 + 5


oder

d = 30.000
5(5 + 1)
2
d = 30.000
15
oder
d = 30.000
5
d = 2.000
oder
d = 2.000


Abschreibungsplan

Ende des k-ten Jahres Abschreibungsvolumen(in €) Abschreibungsbetrag(in €) Restbuchwert
1 30.000 10.000 20.000
2 20.000 8.000 12.000
3 12.000 6.000 6.000
4 6.000 4.000 2.000
5 2.000 2.000 0

Abschreibungsbeträge Ak am Ende der Abschreibungsperioden werden wie folgt ermittelt:

A1 = (5 - 1 + 1) × 2.000 = 10.000

A2 = (5 - 2 + 1) × 2.000 = 8.000

A3 = (5 - 3 + 1) × 2.000 = 6.000

A4 = (5 - 4 + 1) × 2.000 = 4.000

A5 = (5 - 5 + 1) × 2.000 = 2.000

Anwendungsgebiet

Dieses Verfahren ist steuerrechtlich für die Abschreibung von Anlagevermögen verboten. Es wird somit hauptsächlich bei Abgrenzungen verwendet, bei denen die Restschuld laufend sinkt und somit eine lineare AfA zu Beginn einen zu geringen und am Ende einen zu hohen Wert erzeugt. Durch § 5 (1) EStG wird dieses Verfahren durch ein Muss im HGB auch ein Muss im Steuerrecht. Dies trifft allerdings nicht bei Abschreibungen von Anlagevermögen zu, da § 7 EStG dem entgegen steht und dies verbietet. Vorteil der digitalen Abschreibung ist ihre leichte Handhabung, bedingt vor allem durch geringeren Rechenaufwand und die unmittelbare Abschreibung auf den Endwert 0.

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letzte Änderung S.D. am 16.11.2022
Autor(en):  Andreas Lind

Literaturhinweise

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