Allgemeines
Anschaffungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten bzw. Aufwendungen, die bei dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes neben dem Anschaffungspreis anfallen. Diese können vor, während oder nach dem Erwerb auftreten. Sie müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert und somit auch abgeschrieben werden.
Welche Kosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten?
Anschaffungsnebenkosten beim Kauf eines Grundstücks oder bebauten Grundstücks sind Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 5,5 % des Kaufpreises, diese kann jedoch auch von den einzelnen Bundesländern abweichend festgelegt werden), Notariatskosten, Grundbuchgebühren, Vermessungsgebühren oder Vermittlungs- und Maklergebühren sowie Fahrt- und Telefonkosten, die im Zusammenhang mit dem erworbenen Objekt anfallen können.
Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zählen zu den Anschaffungsnebenkosten z. B. Zölle, Verpackungs-, Transport-, Ablade- oder Transportversicherungskosten. Des Weiteren gehören zu den Anschaffungsnebenkosten auch Nebenkosten der Inbetriebnahme / Versetzung in den betriebsbereiten Zustand. Hierzu zählen z. B. Montage-, Fundamentierungs- und Installationsangaben. Kosten, die nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zugerechnet werden, sind u. a. Geldbeschaffungskosten (z. B. Zinsen, Damnum, Agio). Die Anschaffungsnebenkosten müssen genau wie die Anschaffungskosten dem Wirtschaftsgut direkt (ohne Schätzung oder Schlüsselung) zugeordnet werden. Deshalb dürfen Anschaffungsgemeinkosten nicht aktiviert werden, sondern sind sofort gewinnmindernd zu buchen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können diese bei wiederkehrenden bzw. geringwertigen Kosten pauschalisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die summierte Pauschale nicht die tatsächlich angefallenen Anschaffungsnebenkosten übersteigt. Zudem sind die Anschaffungsnebenkosten genau wie die Anschaffungskosten mit dem Nettobetrag anzusetzen.
Beispiel: Zur Erfassung in der Buchhaltung liegt eine Eingangsrechnung über den Kauf einer Trennmaschine vor:
Listenpreis (netto): 85.000 €
Fracht (netto): 1.000 €
Verpackung (netto): 500 €
Über die Montagekosten von 1.200 netto liegt von der Herstellerfirma eine Rechnung vor. Der Umsatzsteuersatz beträgt einheitlich 19 %. Die Zahlung erfolgt sofort durch Banküberweisung, wobei 2 % Skonto vom Listenpreis der Trennmaschine abgezogen werden.
1. Berechnung der Anschaffungskosten
Listenpreis
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85.000 €
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- 2 % Skonto
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1.700 €
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= Bareinkaufspreis
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83.300 €
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+ Anschaffungsnebenkosten
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Fracht
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1.000 €
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Verpackung
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500 €
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Montagekosten
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1.200 €
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2.700 €
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= Anschaffungskosten
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86.000 €
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+ 19 % Umsatzsteuer
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16.340 €
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= Überweisungsbetrag
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102.340 €
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Erfassung der Eingangsrechnung
Technische Anlagen und Maschinen
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87.700 €
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Vorsteuer
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16.663 €
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an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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104.363 €
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Erfassung der Ausgangszahlung
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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104.363 €
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an Kreditinstitute / Bank
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102.340 € €
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an Technische Anlagen und Maschinen
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1.700 € €
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an Vorsteuer
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323 € €
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Hinweis: Die Anschaffungskostenminderung –netto- sind zu aktivieren und schmälern die Anschaffungskosten
Aufgaben
1. Welche Anschaffungsnebenkosten können beim Kauf von
- Maschinen
- Fuhrpark
- Gebäuden
- Grundstücken
berechnet werden und sind aktivierungspflichtig?
Lösungen
1.
Abb.: Wittwer
Hinweis: Bei der Anschaffung von unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögen sind die Finanzierungskosten nicht aktivierungspflichtig!
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letzte Änderung Alexander Wildt, Anna Werner, Günther Wittwer am 09.09.2019
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25.08.2017 08:34:10 - Lippka
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