Anschaffungskostenminderungen

Günther Wittwer
Die Anschaffungskostenminderungen verringern die Anschaffungskosten der gekauften Anlagegüter. Zu den Anschaffungskostenminderungen zählen Rabatte, Boni, Skonti und Nachlässe aufgrund von Mängelrügen an den Lieferanten. 

Beim Erwerb von Anlagegütern sind die Anschaffungskostenminderungen auf dem jeweiligen Anlagekonto im Haben zu erfassen. 
Beispiel:  Die Eingangsrechnung über den Erwerb einer Trennmaschine in einer Höhe von 65.450 € incl. 19 % Umsatzsteuer wurde unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung bezahlt. Nach den Vereinbarungen wird in der Gesamtrechnung über die Position Montagekosten von 2.975 € incl. 19 % Umsatzsteuer kein Skonto gewährt.

Ermittlung des Zahlungsbetrages 

Brutto-Rechnungsbetrag 65.450,00 €
Montagekosten  2.975,00 €
= Zwischensumme 62.475,00 €
3 % Skonto 1.874,25 €
= Zwischensumme 60.600,75 €
+ Montagekosten 2.975,00 €
= Überweisungsbetrag 63.575,75 € 

Buchung

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.450,00 €
an Kreditinstitute 63.575,75 € 
an Maschinen 1.575,00 €
an Vorsteuer 299,25 €

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letzte Änderung W.V.R. am 10.04.2024
Autor(en):  Günther Wittwer

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