Flossbach von Storch
Köln
Geringfügige Beschäftigung oder Minijobs kannte man früher als 400-Euro-, dann als 450-Euro-Jobs bekannt. Die Bezeichnungen richteten sich stets nach der Verdienstgrenze, bis zu der ein Minijobber ein Minijobber ist und kein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Seit Oktober 2022 gibt es fortlaufend angepasste Minijob-Grenzen, denn die Verdienstgrenze wird an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. In 2024 liegt die Minijob-Grenze bei 538 EUR. In 2025 soll sie auf 556 EUR steigen.Wichtig! Auch Studierende, die BAföG beziehen, können 538 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Abzüge vom BAföG.
Mindestlohn x 10 Wochenstunden x 13 Wochen / 3 Monate
12,41 Euro (Mindestlohn 2024) x 130 / 3 = 538 Euro
14,00 Euro x 130 / 3 = 607 Euro
Wichtig! Der Solidaritätszuschlag wird fällig, wenn der Minijobber ohne ELStAM arbeitet.
Wichtig! Privathaushalte müssen nur je 5 % auf den Lohn in die Kranken- und Rentenversicherung abführen.
Wichtig! Die Umlagen fallen auch für Minijobber in Privathaushalten an. Ausnahme: Die Insolvenzgeldumlage.
Folgendes Beispiel soll die Gehaltsberechnung für einen geringfügig Beschäftigen aus der Sicht des Arbeitgebers darstellen. Hierbei wird ein monatliches Gehalt von 538,00 Euro angesetzt. Zusätzlich wird auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichtet und der Arbeitnehmer bleibt rentenversicherungsfrei und ist nicht privat versichert.
| Lohnsteuer | = | 538,00 € | × | 2,00 % | = | 10,76 € |
| Rentenversicherung | = | 538,00 € | × | 15,00 % | = | 80,70 € |
| Krankenkasse | = | 538,00 € | × | 13,00 % | = | 69,94 € |
| Umlage 1 | = | 538,00 € | × | 1,10 % | = | 5,92 € |
| Umlage 2 | = | 538,00 € | × | 0,24 % | = | 1,29 € |
| Insolvenzgeldumlage | = | 538,00 € | × | 0,06 % | = | 0,32 € |
| Summe |
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31,40 % | = | 168,93 € |
Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber eine Gesamt-Belastung von 706,93 €, die sich aus 538 € Gehalt + 168,93 € gesetzlicher Abgaben zusammensetzt.
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letzte Änderung W.V.R. am 24.06.2024 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / Randorf Berold |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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