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"„… die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind."Vor dem Gesetz gelten Buchhalter und Kaufleute als Buchführungshelfer. Das bayerische Landesamt für Steuern definiert in einem Merkblatt für Buchhalter, welche Qualifikationen als einem kaufmännischen Lehrberuf gleichwertig anzusehen sind:
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Quelle: IHK, Bayerisches Landesamt für Steuern, BVBC, BC (07/2014) letzte Änderung W.V.R. am 06.04.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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22.01.2017 12:44:47 - Natalia
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