Selbstständige Bilanzbuchhalter: Rechte, Pflichten, Fallen

Wolff von Rechenberg
Viel Verantwortung tragen, das sind Bilanzbuchhalter gewohnt. Der Schritt in die Selbstständigkeit verlangt besondere Vorsicht. Das Steuerberatungsgesetz setzt dem Tätigkeitsfeld der selbstständigen Buchhalter enge Grenzen. Wer sie übertritt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

So dürfen Bilanzbuchhalter die Zahlen für den Jahresabschluss zusammenstellen, nicht aber den Abschluss selbst aufstellen. Sie dürfen Geschäftsvorfälle buchen und Lohnsteueranmeldungen vornehmen, aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Was der Buchhalter darf, ergibt sich aus dem, was er nicht darf. Von einem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) wie es in Österreich seit 2007 besteht, können deutsche Bilanzbuchhalter derzeit nur träumen. Eine Änderung im Steuerberatungsgesetz 2014 hat das Risiko für selbstständige Bilanzbuchhalter gesteigert.

Die Rechtslage beschert dem deutschen Bilanzbuchhalter auch Nachteile auf dem europäischen Binnenmarkt. Die generelle Dienstleistungsfreiheit auf dem europäischen Binnenmarkt berechtigt Buchhalter, in allen Mitgliedstaaten nach den Vorschriften zu arbeiten, die in ihrem Heimatland gelten. Da viele EU-Länder den Buchhaltern großzügigere Grenzen setzen als Deutschland, sind deutsche Buchhalter nicht nur benachteiligt, wenn sie sich um Aufträge in Nachbarländern bemühen. Ihnen entsteht auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Kollegen beispielsweise aus Großbritannien oder Österreich, die in Deutschland um Klienten werben. 

Welche Voraussetzungen muss ein selbstständiger Bilanzbuchhalter erfüllen?

Das Steuerberatungsgesetz bestimmt, welche Voraussetzungen Buchhalter erfüllen müssen. Demnach dürfen Personen buchhalterische Tätigkeiten übernehmen, 
"„… die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind." 
Vor dem Gesetz gelten Buchhalter und Kaufleute als Buchführungshelfer. Das bayerische Landesamt für Steuern definiert in einem Merkblatt für Buchhalter, welche Qualifikationen als einem kaufmännischen Lehrberuf gleichwertig anzusehen sind: 
  • eine abgeschlossene Bilanzbuchhalterprüfung, 
  • die Steuerinspektorprüfung, 
  • ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium, 
  • eine Ausbildung als Verbandsprüfer im Genossenschaftswesen. 

Schlüsselqualifikationen ist der Abschluss "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" oder "Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin". Diese Qualifikationen sind auch als Titel geschützt. Wer mit ihnen auf dem Markt werben will, muss sie zuvor erworben haben.

Was darf ein selbständiger Buchhalter?

Buchhalter müssen sich stets in Acht nehmen, dass sie nicht gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen verstoßen. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Bietet ein selbstständiger Buchhalter Dienstleistungen an, die unter dieses Verbot fallen könnten, dann riskiert er außerdem eine Abmahnung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Das StBerG legt fest, welche Arbeiten Hilfskräfte in der Buchführung erledigen dürfen. Zunächst sind allen Hilfskräften mechanische Arbeiten erlaubt. Das umfasst das Buchen von laufenden Geschäftsvorfällen. Das Bayerische Landesamt für Steuern listet in einem Merkblatt für Buchhalter die folgenden Tätigkeiten als mechanische Arbeiten auf:
  • Schreib- und Rechenarbeiten,
  • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert wurden,
  • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person,
  • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen. Erfüllt ein Buchhalter die oben genannten Voraussetzungen (kaufmännischer oder vergleichbarer Abschluss, Berufserfahrung im Rechnungswesen), dann darf er außerdem
  • laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontieren von Belegen, Erteilen von Buchungsanweisungen) und
  • die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldungen fertigen.

Alle weiterführenden Tätigkeiten behält § 3 StBerG dem folgenden Personenkreis vor:
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
  • Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in zuvor genannten Personen sind,
  • Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.

Welche Arbeiten dürfen selbstständige Buchhalter nicht anbieten?

Die Freiheiten der sogenannten Buchführungshelfer enden bei Tätigkeiten, die das Steuerberatungsgesetz ausschließlich den steuerberatenden oder gleichgestellten Berufen vorbehält. Im Einzelnen nennt die IHK Rheinland-Pfalz in einem Informationsblatt als strikt verboten:
  • Das Einrichten der Buchführung.
  • Das Aufstellen von Bilanz und Jahresabschluss.
  • Auch vorbereitende Abschlussbuchungen darf nur der Steuerberater vornehmen.
  • Die Gewinnermittlung durch Einnahme-/ Überschussrechnung.
  • Die Einrichtung von Lohnkonten.
  • Der betriebliche Lohnsteuerjahresausgleich.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung oder einer anderen Steuererklärung.

Welche Strafen drohen, wenn Buchhalter gesetzliche Grenzen überschreiten?

Buchhalter, die eine der soeben aufgeführten Tätigkeiten übernehmen, machen sich der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen schuldig. Ertappt das Finanzamt einen Buchhalter dabei, dass er eine dieser Tätigkeiten vorgenommen hat, drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro. Bietet ein selbstständiger Buchhalter einen verbotenen Dienste öffentlich an - etwas auf seiner Webseite -, dann droht zudem eine Abmahnung durch die Steuerberaterkammer.

Die Gefahr einer Abmahnung hält der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) nach neuester Gesetzgebung für gestiegen. Im Zuge eines Anpassungsgesetzes für den EU-Beitritt Kroatiens hat die Bundesregierung zahlreiche Rechtsvorschriften überarbeitet. Darunter fällt der neue § 10 StBerG. Dieser verpflichtet die Finanzämter, unerlaubte Steuerberatung im Wiederholungsfall den Steuerberaterkammern zu melden.

Kritik an der rechtlichen Stellung der Bilanzbuchhalter

Der Berufsverband der Bilanzbuchhalter, der BVBC, hat zum Kroatien-Anpassungsgesetz einmal mehr die schlechte Rechtsstellung der Bilanzbuchhalter zur Sprache gebracht. Der Verband kritisiert die gesetzlichen Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz als überholt und hinderlich bei der Berufsausübung. Zudem sieht der BVBC deutsche Bilanzbuchhalter im europäischen Wettbewerb im Nachteil: So können österreichisch Bilanzbuchhalter im Rahmen ihrer Rechte in Österreich auch in Deutschland tätig sein. Das erfordere lediglich eine Anmeldung bei der Steuerberaterkammer München.

Die Befugnisse von österreichischen Bilanzbuchhaltern regelt seit 2007 ein Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG). Es regelt die Rechte und Pflichten für die drei Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner. Mit dem BiBuG entstand in Österreich eine Berufsbehörde, die über einheitliche Standards für die jeweiligen Berufsgruppen wacht. Die Berufsberechtigung können auch Personen im EU-Ausland ohne österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, erklärt Friedrich Bock von der Wirtschaftskammer Österreich in einem Fachartikel für das Fachmagazin „BC“ (Ausgabe 07/2014).

Selbstständige Bilanzbuchhalter in Österreich werden staatlich bestellt. Sie sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet und müssen eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Sie dürfen nicht nur Bilanz oder Jahresabschluss erstellen, sie dürfen das Werk auch anschließend beim Finanzamt einreichen. Sie dürfen zudem ihre Mandanten gegenüber den Finanzbehörden vertreten und sogar Akteneinsicht beantragen.



Quelle: IHK, Bayerisches Landesamt für Steuern, BVBC, BC (07/2014)
letzte Änderung W.V.R. am 06.04.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

22.01.2017 12:44:47 - Natalia

leider stimmt es nicht, dass der bilanzbuchhalter IHK (deutschland) in österreich gültig ist - nicht einmal den status "geprüfter buchhalter" haben sie dadurch !!

angaben stammen von bilanzbuchhaltung.or.at - diese staatliche behörde, von der sie schreiben!

---
für die Berufsbefugnis Buchhalter ist die fachlichen Voraussetzungen (Fachprüfung Buchhalter) und ein mind. 1,5 jährige Praxis im Rechnungswesen im Ausmaß (basierend auf 40 Wochenstunden) notwendig.

sie müssten den Antrag auf Anerkennung einbringen.

Die IHK-Bilanzbuchhalterprüfung entspricht nicht dieser Fachprüfung.

Die Fachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer mündlichen mit folgenden 7 Gegenständen
• Berufsrecht
• Buchhaltung
• Recht
• Steuerrecht
• Zahlungs- und Kapitalverkehr
• Kostenrechnung
• Grundlagen der IT
Die IHK Prüfung kann nur auf die Klausur Buchhaltung angerechnet werden, die mündliche Prüfung müsste abgelegt werden:
Unter diesen Links finden Sie entsprechende Informationen:
http://www.bilanzbuchhaltung.or.at/de/desktopdefault.aspx/tabid-42/
http://www.bilanzbuchhaltung.or.at/de/desktopdefault.aspx/tabid-216/
---
[ Zitieren | Name ]

24.01.2017 08:27:09 - wvr

Hallo Natalia,

vielen Dank für den Hinweis. Da ist einer von uns falsch informiert. Wir werden das klären und bei Bedarf richtigstellen.

Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

18.10.2017 16:30:45 - BRS

Hallo zusammen,

Ich bin selbst österreichische Bilanzbuchhalterin und hier in Deutschland wohnhaft und auch selbständig tätig.

Zu dem Artikel und auch den Kommentaren muss ich etwas klarstellen. Ganz so wie es hier geschrieben ist, ist es nicht.

Um in Österreich als Bilanzbuchhalter selbständig tätig zu sein, benötigt man neben der Praxis und der Bilanzbuchhalterprüfung noch eine separate Fachprüfung, eine so genannte Meisterprüfung. Dies entspricht im Umfang einer nochmaligen grossen Bilanzbuchhalterprüfung mit schriftlichen Klausuren und mehreren mündlichen Prüfungen.

Ich selbst habe meine Bilanzbuchhalterprüfung vor über 18 Jahren gemacht und darf mich nicht einfach selbständig machen. Ich müsste die Fachprüfung ablegen. Das selbe gilt eben auch für deutsche Bilanzbuchhalter.

Nur ein paar wenige Bilanzbuchhalterprüfungen aus den Jahren 2013 bis 2015 werden als Fachprüfung anerkannt. Die IHK Prüfung zählt nicht dazu, genauso wenig wie meine aus dem Jahre 2000.

Hier in Deutschland hat man diese Fachprüfung nicht und kann sich auch mit der Ausbildung zum Steuerfachmann, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter selbständig machen. Jedoch mit dem Einschränkungen lt. Steuerberatergesetz.

Als Bilanzbuchhalter ohne Fachprüfung kann ich aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich jederzeit als Angestellter in einem Unternehmen arbeiten. Hier wird auch der deutsche Bilanzbuchhalter IHK anerkannt.

Zusammengefasst: nicht jeder österreichische Bilanzbuchhalter kann sich in Österreich einfach so selbständig machen, er benötigt dazu die Fachprüfung. Sollte es hier in Deutschland irgendwann zu einer Änderung des StBerG kommen kann ich mir gut vorstellen, dass jeder Selbständige nochmals eine grosse Prüfung abzulegen hat. Wer sich das dann nochmals antut, ist eine andere Frage.

Viele Grüsse
[ Zitieren | Name ]

19.10.2017 09:10:16 - wvr

Hallo BRS,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Wir werden die Diskussion verfolgen und den Artikel aktualisieren.

Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

15.06.2018 14:59:48 - Gast

Guten Tag,
darf ich als selbständige Bilanzbuchhalterin Hilfe bei Betriebsprüfungen ( Vorbereitung, Begleitung), sowie die Optimierung/ Fehler suchen der Buchhaltung im Unternehmen vor Ort anbieten?
Danke für Ihre Antwort!
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Egal, ob wir gerade für den wichtigsten Onlinehändler der Welt produzieren oder Deutschlands größte... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Accounting Specialist / Finanzbuchhalter*in (all genders)
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) oder Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als erfolgreich tätiges, akkreditiertes medizinisches Labor zählen wir mit dem kompletten Leistungs­spektrum der modernen medizinischen Diagnostik zu Deutschlands führenden Privat­laboratorien. Seit 75 Jahren vertrauen nieder­gelassene Ärzte und eine Vielzahl an Kranken­häusern der Labor­diagnost... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Haushaltsbuch Premium 

Haushaltsbuch_Premium_03.jpg
Kostenkontrolle durch Planung und Erfassung aller privaten Ausgaben und Einnahmen.
Monatsende und schon wieder fragen Sie sich „Wo ist das ganze Geld geblieben?“
Die Excel-Vorlage Haushaltsbuch Premium bringt Aufschluss. Auf den ersten Blick erscheint es zwar mühsam, jedoch bringt die Erfassung aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch viele Vorteile mit sich:. Zum Shop >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>