E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO): Fragen und Antworten

Rechtliche Vorgaben für die XRechnung

Wolff von Rechenberg
Die XRechnung ist im Rechnungsaustausch mit Behörden und Auftraggebern der öffentlichen Hand Standard: Bundesbehörden müssen seit dem 27. November 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das hat der Gesetzgeber 2017 in der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO) festgelegt. Für den Rechnungsempfänger wird dadurch die Rechnungsverarbeitung einfacher: Er muss sich jetzt keine Gedanken mehr machen, wie er eine Rechnung verbucht, das geschieht automatisch.

Schwieriger wird es für den Rechnungssteller: Er muss dafür sorgen, dass eine Rechnung deinem vorgegebenen Standard entspricht, und da wird es kompliziert: In den meisten Fällen vergeben nicht Bundesbehörden, sondern Organe der Kommunen oder Bundesländer öffentliche Aufträge. Das erschwert Unternehmen, die in verschiedenen Bundesländern für die öffentliche  Hand arbeiten, die Umsetzung der XRechnung. Denn die Bundesländer setzen die E-Rechnung in eigener Kompetenz um.

Es könne für Lieferanten dadurch zu abweichenden und teils sehr unterschiedlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch kommen, erklären die Bundesministerien der Justiz und der Finanzen und des Inneren auf einer gemeinsamen Online-Plattform zur E-Rechnung (s. Webtipps). Bei Unsicherheiten bezüglich der Gesetzeslage sowie der zu adressierenden Leitweg-ID empfiehlt das Informationsportal der beiden Bundesministerien, direkt beim Auftraggeber in der Landesverwaltung nachzufragen. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland verzichten auf eine landeseinheitliche Leitweg-ID. Hier gibt die jeweils beauftragende Stelle beim Bestellvorgang die Leitweg-ID vor. 

Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-Rech-VO.


Was ist eine E-Rechnung?

Zunächst ist auch eine E-Rechnung eine normale Rechnung, die ein Unternehmer stellt, um darin eine Lieferung oder sonstige Leistung abzurechnen. Die E-Rech-VO legt jedoch weitere Details fest. So muss eine E-Rechnung aus einem elektronisch übermittelten strukturierten Datensatz bestehen, der eine elektronische automatische Verarbeitung ermöglicht (§ 2 E-Rech-VO). Die Behörde als Rechnungsempfänger muss ihrerseits eine eingegangene XRechnung "medienbruchfrei" mindestens über ein browsergestütztes Verfahren einsehen und verarbeiten können.

Erfüllt die PDF-Rechnung die Vorgaben der E-Rech-VO?

Hieraus ergibt sich, dass die PDF-Rechnung technisch nicht als elektronische Rechnung im Sinne der E-Rech-VO gelten kann. Eine Rechnung per PDF besteht aus einem exportierten oder eingescannten schriftlichen Dokument. Zwar werben viele Software-Anbieter damit, dass ihre Produkte den Inhalt eines PDF auslesen und die Rechnung korrekt verbuchen können. Doch fehlerfrei funktionieren diese Systeme bis heute nicht. Der Rechnungsverkehr per PDF erfordert also manuelle Korrekturen und Nacharbeiten. Eine automatisierte Verarbeitung ist mit PDF-Rechnungen nicht möglich.

Wie übermittelt man die XRechnung?

Die XRechnung muss der leistende Unternehmer über ein Verwaltungsportal stellen (§ 3 Abs. 2 E-Rech-VO). Für Bundesbehörden existiert mit der zentralen Rechnungseingangsplattform ZRE bereits ein solches Portal. Einen Versand per E-Mail lässt die Verordnung nicht zu. Daraus ergeben sich Fragen nach dem bereits fortgeschrittenen Standard ZUGFeRD, der den E-Mailversand einer Rechnung aus einem PDF und einem strukturierten Datensatz vorsieht.

Was ist mit ZUGFeRD?

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), das den Standard aus der Taufe gehoben hat, betont, dass die Datenstruktur von ZUGFeRD in den aktuellen Versionen ab 2.0 die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllt. ZUGFeRD könne deshalb für den Versand von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung genutzt werden (§ 4 Abs. 1 E-Rech-VO).

ZUGFeRD könnte sich zumindest im privatwirtschaftlichen Rechnungsverkehr bewähren. Anders als die XRechnung enthält ZUGFeRD neben dem strukturierten Datensatz einen Bildteil in PDF. Eine Rechnung nach diesem Standard könnte also auch an Rechnungsempfänger versandt werden, die (noch) keine automatisierte Verarbeitung eingerichtet haben. Zudem seien mit ZUGFeRD sowohl geringere Rechnungsanforderungen (Format BASIC) als auch erhöhte Informationsanforderungen an die Rechnung (Profil Extended) möglich, erklärt das FeRD. Anders als die XRechnung schließt ZUGFeRD also auch kleine oder weniger digitalisierte Rechnungsempfänger nicht aus.

Müssen Unternehmen künftig alle Rechnungen per XRechnung stellen?

Die E-Rech-VO gilt zunächst nur als Grundlage für den Rechnungen an öffentliche Verwaltungen. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen auch weiterhin Rechnungen etwa auf Papier ausstellen. Lieferungen oder sonstige Leistungen an Behörden müssen sie allerdings seit dem 27. November 2020 Rechnungen per XRechnung abrechnen. Dabei dürfen Unternehmen auch externe Dienstleister einschalten. Von dieser Pflicht hat der Gesetzgeber nur drei Ausnahmen zugelassen, von denen zwei auch für privatwirtschaftliche Unternehmen relevant sein können:
  1. Wer einen Direktauftrag bis zu einem Rechnungsbetrag von maximal 1.000 Euro ausgeführt hat, darf auch weiterhin eine Papierrechnung ausstellen. 
  2. Rechnungsdaten, die der Geheimhaltung unterliegen (§ 4 Abs. 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz), müssen nicht per XRechnung abgerechnet werden. Die Vertragspartner dürfen sich aber darauf einigen. Per E-Mail dürfen solche Rechnungen hingegen keinesfalls übermittelt werden. 
  3. Die dritte Ausnahme betrifft Rechnungen, die im Zuge einer sogenannten Organleihe in Wettbewerbsfragen gestellt werden. Wenn also kommunale oder Landesorgane für den Bund tätig werden. 

Welche Angaben muss eine XRechnung enthalten?

Die XRechnung muss gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 E-Rech-VO die folgenden Angaben enthalten:
  1. Eine Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID), 
  2. die Bankverbindungsdaten, 
  3. die Zahlungsbedingungen und 
  4. die De-Mail-Adresse oder eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. 

Wenn der Rechnungssteller bei der Bestellung bereits eine Lieferantennummer beziehungsweise eine Bestellnummer erhalten hat, so muss er auch diese Angaben auf der E-Rechnung vermerken.

Wo bekomme ich die jeweiligen Anforderungen an eine XRechnung in den Bundesländern?

Die Bundesländer bieten eigenen Informationsportale an. Hamburg und Schleswig-Holstein stehen geben nur per E-Mai Auskunft:

Schlussbemerkung

Während sich die Rechnung beim Empfänger (zunächst vor allem bei öffentlichen Verwaltungen) quasi von selbst verbucht, muss sich der Rechnungssteller nun Gedanken machen, wie er die Anforderungen erfüllt. Das Problem können ihm moderne Buchhaltungsprogramme abnehmen. Die Produkte der großen Anbieter am Markt hat die XRechnung bereits integriert. Auch viele Online-Rechnungsportale erlauben das Erstellen und den Versand einer XRechnung.

Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und aus der XRechnung einen allgemeinen technischen Standard zum Rechnungsaustausch in ganz Europa machen. So könnte sich die XRechnung am Ende durch einen komplett digitalen und automatisierten Rechnungslauf als Gewinn für die gesamte Wirtschaft erweisen – wie es die Europäische Union geplant hat.




letzte Änderung W.V.R. am 17.04.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / ginasanders


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Junior Controller:in
Wir sind Teil der globalen ITW-Gruppe und arbeiten als inter­natio­nales Team täglich an zukunfts­wei­sen­den Befes­ti­gungs­lösungen für die Auto­mobil­industrie. Wir bieten das familiäre Umfeld eines mittel­ständischen Unter­nehmens mit den Vor­teilen eines globalen Konzerns: eigen­verantwort­l... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Das Klinikum Freising ist ein in der historischen Universitäts­stadt Freising bei München gelegenes Kranken­haus der Grund- und Regel­ver­sorgung in kommunaler Träger­schaft sowie akademisches Lehr­kranken­haus der Technischen Universität München. In elf medizinischen Ab­teilungen mit 335 Betten ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt im... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungs­sicher­heit für über 300.000 Bürger und Unter­nehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieur­dienst­leistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Tag für Tag arbeiten bei EQOS knapp 1.700 MitarbeiterInnen an über 40 Standorten aktiv am Ausbau und der Modernisierung der Infrastruktur für Energie, Telekommunikation und Schienenverkehr. Somit tragen wir zum Ziel der Klimaneutralität und zum nachhaltigen Wohlstand einer modernen Gesellschaft b... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>