Einführung in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Wer ist zur EÜR berechtigt, und worauf muss man achten?

Stefan Parsch
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird auch als "einfache Buchhaltung" bezeichnet – weil es bei ihr im Vergleich zur doppelten Buchführung keine doppelte Verbuchung von Geschäftsvorfällen gibt und weil sie nicht so komplex wie die doppelte Buchführung ist. Dennoch gibt es auch bei der Ermittlung des Betriebsgewinns per EÜR einiges zu beachten. Außerdem kann sie nur anwenden, wer nicht der Buchführungspflicht unterliegt.

Wer zur EÜR berechtigt ist

§ 238 HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet alle Kaufleute zur Buchführung. Nach § 6 Abs. 1 HGB gelten die Vorschriften für Kaufleute auch für Handelsgesellschaften und damit für die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Ebenso sind die Aktiengesellschaft (AG; nach § 3 Abs. 1 AktG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; nach § 13 Abs. 3 GmbH-Gesetz) durch die Rechtsform buchführungspflichtig. Das Steuerrecht übernimmt diese Regelung in § 140 AO (Abgabenordnung).

Die Möglichkeit zur Anwendung einer EÜR ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. Die Anwendung der EÜR stellt gewissermaßen eine Ausnahme für bestimmte Unternehmergruppen dar. Dies sind zum einen Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Wissenschaftler, Journalisten, sofern sie selbstständig tätig sind, also nicht angestellt sind. Die freien Berufe nennt § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Für Freiberufler gilt die Befreiung von der Buchführungspflicht unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Für Einzelkaufleute, Gründer, Gewerbetreibende sowie Forst- und Landwirte gelten bestimmte Obergrenzen:
  • Einzelkaufleute und Gründer sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie „an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen“; für Gründer gilt dies bereits, wenn beide Werte am Ende des ersten Geschäftsjahres nicht überschritten werden.
  • Nach § 141 AO gilt diese Regelung im Steuerrecht auch für Gewerbetreibende. Sobald einer der beiden Werte überschritten ist, werden sie vom Finanzamt zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Pflicht gilt ebenso, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
  • Für Forst- und Landwirte gilt die Befreiung nur dann, wenn der Wirtschaftswert (nach § 46 BewG – Bewertungsgesetz) der selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nehmen können, sind wegen der oben genannten Grenzwerte von der Buchführungspflicht befreit. Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass Unternehmer, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro kommen werden, keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen. Seit 2024 ist auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abzugeben.

Auch wer nicht buchführungspflichtig ist, kann freiwillig die doppelte Buchführung anwenden. Wer einmal dem Finanzamt eine Bilanz übermittelt, wählt damit die doppelte Buchführung und ist für die Folgejahre an diese Wahl gebunden.


Zufluss- und Abflussprinzip

Die Bilanz als Jahresabschluss in der doppelten Buchführung ist deutlich komplexer als die EÜR. Das ist schon daran erkennbar, dass die EÜR mit der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) als ein Bestandteil der Bilanz vergleichbar ist. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch das Zufluss- und Abflussprinzip der EÜR: Betriebseinnahmen und -ausgaben werden genau dann registriert, wenn die entsprechende Geldsumme fließt, wenn also ein Kunde die vom Unternehmer gestellte Rechnung bezahlt oder der Unternehmer das Geld für den Einkauf von Rohstoffen überweist.

Bei der EÜR gelten also die tatsächlich stattgefundenen Einnahmen und Ausgaben, während bei der doppelten Buchführung Forderungen an Kunden (entsteht mit dem Zeitpunkt der Rechnungstellung) zu den Einnahmen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen zu den Ausgaben zählen. Bei der doppelten Buchführung ist der Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung oder Verbindlichkeit entscheidend, bei der EÜR der Zeitpunkt des Geldflusses. Eine im alten Jahr gestellte Rechnung, die der Kunde im neuen Jahr bezahlt, wird in der Buchführung dem alten Jahr (weil die Forderung dann entstanden ist), in der EÜR jedoch dem neuen Jahr zugerechnet.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Wiederkehrende Einnahmen und regelmäßige Ausgaben werden auch bei der EÜR dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie "kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres" stattgefunden haben (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2). Als "kurze Zeit" werden allgemein zehn Tage angesehen. Wenn also eine Miete für Januar bereits Ende Dezember bezahlt wird, kann bei der EÜR diese Einnahme dem neuen Jahr zugerechnet werden. Entsprechend wird beispielsweise die Zahlung des Dezembergehalts erst Anfang Januar noch zu den Ausgaben des alten Jahres gezählt.

Aufzeichnungspflichten und Belege

Auch wenn bei der Ermittlung des Gewinns mittels EÜR keine doppelte Buchführung angewendet werden muss, so sind dennoch bestimmte Aufzeichnungspflichten zu beachten. Grundsätzlich genügt eine einfache, aber nachvollziehbare Auflistung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG verlangt jedoch, dass Wirtschaftsgüter des Anlage- und des Umlaufvermögens (nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG) mit Tagesdatum und Kosten "in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen" sind.

Die Abschreibungsvorschriften nach AfA (Abschreibung für Abnutzung) gelten auch für die Gewinnermittlung mit EÜR; dementsprechend ist ein Abschreibungsverzeichnis zu führen. Bei Ausgaben, die nur teilweise als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, etwa die Bewirtung von Geschäftspartnern, sind der abziehbare und der nicht abziehbare Teil der Ausgabe getrennt zu erfassen. Für die Zwecke der Umsatzsteuer müssen zudem die Einnahmen nach Steuersätzen getrennt (19 %, 7 %, 0 %) aufgezeichnet werden.

Für jede Betriebseinnahme und -ausgabe muss mindestens ein Beleg vorhanden sein. Wie bei bilanzierenden Unternehmen gilt eine Aufbewahrungspflicht für Originalbelege von zehn Jahren. Die Steuererklärung mit einer EÜR besteht wesentlich aus den folgenden Dokumenten:
  • Hauptvordruck oder Mantelbogen
  • Anlage S (für Freiberufler) oder Anlage G (für Gewerbetreibende)
  • Anlage EÜR (für die Gewinnermittlung)
  • ggf. Anlage AVEÜR (als Anlageverzeichnis)
  • ggf. Umsatzsteuererklärung (für das Geschäftsjahr, zuzüglich zu den Voranmeldungen)
  • ggf. Gewerbesteuererklärung

Weiterhin bei der EÜR zu beachten

  • Darlehen: Die Aufnahme eines Kredits und dessen Tilgung zählen nicht zu den Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Die Provisionen und Zinsen können hingegen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bareinlagen werden ebenfalls wie Darlehen behandelt.
  • Sacheinlagen: Wer Gegenstände, wie Schreibtisch, Computer, Werkzeug, in sein Betriebsvermögen einbringt, nachdem er sie zunächst privat genutzt hat, muss sie zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Betriebsvermögen mit dem Sachwert als Einnahme registrieren. Der Sachwert entspricht dem Neuwert abzüglich der AfA. Wer einen zwei Jahre alten Drucker überwiegend geschäftlich nutzt, kann vom Neuwert zwei Drittel abziehen, weil ein Drucker nach AfA-Tabellen über drei Jahre abgeschrieben wird.
  • Umsatzsteuer: Die von den Kunden erhaltene Umsatzsteuer und die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer gelten als Betriebseinnahmen. Umgekehrt gelten die an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer und die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgaben.
  • Anzahlungen: Auch hier gilt das Zufluss-und-Abflussprinzip: Erhaltene Anzahlungen gehören zu den Betriebseinnahmen, geleistete Anzahlungen zu den Betriebsausgaben.

Beispiel für die Gewinnermittlung mit der EÜR

Die grundlegende Formel zur Gewinnermittlung per EÜR lautet: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Wenn die Ausgaben größer sind als die Einnahmen, steht ein Minus vor der Summe und weist einen Verlust aus. Das folgende Beispiel zeigt grob die Betriebseinnahmen und -ausgaben. Ein detaillierteres Beispiel zur EÜR ist in diesem Artikel zu finden: Beispiel einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung >>

Betriebseinnahmen  
  Umsatzerlöse 100.000 €
+ Sonstige Erlöse (z. B. Verkauf von Anlagevermögen, private Nutzung des Geschäftstelefons) 7.000 €
+ Vereinnahmte Umsatzsteuer (19 % und 7 %) 13.000 €
  Summe Betriebseinnahmen 120.000 €
Betriebsausgaben  
Wareneinsatz 40.000 €
Personalkosten (Minijob) 6.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen (darunter Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeug, Werbekosten, Bürobedarf, …) 20.000 €
Zinsaufwendungen 200 €
Verauslagte Vorsteuern (19 %) 11.400 €
  Summe Betriebsausgaben 77.600 €
  Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = 42.400 €


Vor- und Nachteile der EÜR

Da jeder Unternehmer, der die EÜR verwendet, auch die doppelte Buchführung nutzen könnte, muss letztlich jeder anhand von Argumenten eine Entscheidung treffen. Zu den Vorteilen der EÜR zählen:
  • Die vereinfachte Gewinnermittlung ist leichter und ohne Fachkenntnisse durchzuführen, spart dadurch Zeit und Kosten.
  • Einnahmen werden erst dann registriert, wenn das Geld tatsächlich im Unternehmen ist, während bei der Bilanzierung auch die noch unbezahlten Forderungen bereits als Einnahmen gelten. Entsprechend müssen auch Einkommen- und Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde gezahlt hat. Das verhilft den Unternehmern zu mehr Liquidität.
  • Es muss keine Inventur durchgeführt und keine Bestandskonten geführt werden.

Zu den Nachteilen der EÜR gehören:
  • Die tatsächlichen Werte des Betriebsvermögens sind nicht sofort erkennbar, weil Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Gewinnermittlung keine Rolle spielen.
  • In der Regel ist es schwieriger, an einen Bankkredit zu kommen, da Banken die Bilanzierung bevorzugen.
  • Wegen der fehlenden Inventur ist nicht sichtbar, mit welchem Wareneinsatz der Umsatz erzielt wurde.





letzte Änderung S.P. am 18.06.2024
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / focuspocusltd


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in
Die Kölner Philharmonie im Herzen der Stadt Köln gehört zu den führenden Konzerthäusern in Europa. Jährlich finden bis zu 400 Konzertveranstaltungen mit über 600.000 Besuchern unterschiedlichster Genres und Gattungen statt. Sie ist mit etwa 100 Mitarbeitenden und zusätzlichen studentischen Teilze... Mehr Infos >>

Vorstandsreferent Finanzen (m/w/d)
Die CharIN Academy GmbH ist erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im Bereich Elektromobilität tätig. Die CharIN Academy GmbH unterstützt damit die Charging Interface Initiative bei ihrem Ziel, einfaches und intuitives Laden, ein positives Ladeerlebnis für alle Nutzer:inn... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Dienstreise_pm_gstockstudio_B53753135_400x300.jpg

XTravel – Reisekostenabrechnung

Mit XTravel rechnen Sie Ihre Reisekosten schnell und kostengünstig ab. XTravel enthält zahlreiche Plausibilitätsprüfungen, alle gesetzlichen Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (In- und Ausland) und ist konfigurierbar, so dass Sie unternehmensspezifische Merkmale einrichten können. Mehr Infos >>

Excel your Budget - Planung und Controlling

Planung und Controlling leichtgemacht: Excel your Budget ist speziell konzipiert für kleine bis mittelständische Unternehmen und Selbstständige. Excel your Budget ist eine schlanke, leicht verständliche Lösung zum Planen, Budgetieren und Analysieren der Geschäftsentwicklung. Mehr Infos >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>