Abschreibung von Gebrauchtwagen - Welche Nutzungsdauer?

Beispielberechnungen, Sonderabschreibungen und Sonderfall Oldtimer

Stefan Parsch
Es muss nicht immer ein niegelnagelneues Auto sein. Auch ein gebrauchtes Fahrzeug taugt in vielen Fällen ebenso gut als Firmenwagen oder betriebliches Nutzfahrzeug. Solange der Käufer sicherstellt, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand und verkehrssicher ist, sprechen vor allem wirtschaftliche Gründe für einen Gebrauchtwagen. Bei der steuerlichen Behandlung dieser Anschaffung gilt es, einige Aspekte zu beachten.

Finanzielle Vorteile von Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeuge

Der erste Vorteil liegt auf der Hand: Gebrauchtwagen verursachen geringere Anschaffungskosten. Als Faustregel kann gelten, dass ein Neuwagen etwa ein Viertel seines Wertes verliert, wenn er zum ersten Mal zugelassen wird. Entsprechend günstiger sind selbst Jahreswagen, die fast noch einen Neuwert besitzen, wenn sie wenig gefahren wurden.

Der zweite Vorteil ist eine kürzere Abschreibung für Abnutzung (AfA), da die Restnutzungsdauer beim gebrauchten Fahrzeug geringer ausfällt. Nach den amtlichen AfA-Tabellen wird ein Neuwagen über sechs Jahre abgeschrieben. Pro Jahr können dann nur 16,67 % der Anschaffungskosten (Wagen und Zubehör) gewinnmindernd in der Steuererklärung angegeben werden. Der Prozentsatz steigt mit jedem Jahr, um das sich der Abschreibungszeitraum verringert: 20 % bei fünf Jahren, 25 % bei vier Jahren, 33,33 % bei drei Jahren (siehe auch Abschnitt 3).

Ermittlung des Gebrauchtwagenwertes

Gebrauchtwagen von Privatpersonen zu kaufen, kann sich günstig auf den Kaufpreis auswirken. Allerdings können Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, in diesem Fall keine Vorsteuer geltend machen. Das "Schnäppchen" könnte zudem den Pferdefuß haben, dass sein Preis nicht dem Verkehrswert entspricht. Dieser Wert kann beispielsweise auf der Basis der Schwacke-Liste ermittelt werden, die von der Eurotax Schwacke GmbH herausgegeben wird.


Unter Umständen kann das Finanzamt auch auf einer professionellen Wertermittlung bestehen. Dies ist bei Autohändlern oder bei den Prüfgesellschaften Dekra und TÜV möglich. Eine Wertermittlung ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Unternehmer seinen bisher ausschließlich privat genutzten Pkw in das Betriebsvermögen aufnimmt. Das ist bei Gründern, Start-ups, Freiberuflern und Inhabern von Kleinbetrieben durchaus üblich, weil es die Firmenkasse schont.

Einfacher ist der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Autohändler. Hier entsprechen die Preise meist der Schwacke-Liste oder ähnlichen Verzeichnissen. Außerdem beinhaltet der Kaufpreis die Umsatzsteuer, die dann als Vorsteuer von den eigenen Umsatzsteuerzahlungen abgezogen werden kann. Bei Unternehmern, die nicht vorsteuerberechtigt sind (z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Anbieter von steuerfreien Leistungen) zählt die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.

Nutzungsdauer schätzen und Abschreibungsbetrag berechnen

"Die AfA bestimmt sich beim Erwerb eines gebrauchten Wirtschaftsguts nach der gewöhnlichen Restnutzungsdauer, die unter Berücksichtigung des Alters und des voraussichtlichen Einsatzes des Pkw zu schätzen ist", heißt es im einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.04.2001 (VI B 306/00). Im selben Urteil bestätigt der BFH ein früheres BFH-Urteil, wonach bei einer jährlichen Fahrleistung von nicht mehr als 15.000 Kilometer eine Nutzungsdauer von insgesamt acht Jahren angenommen werden könne.

Dies gilt zwar eigentlich für Neuwagen, aber aus den Angaben lässt sich eine wirtschaftliche Gesamtnutzung auch für Gebrauchtfahrzeuge ableiten, nämlich 120.000 Kilometer. Auf dieser Basis kann unter Einbeziehung des Kilometerstands und der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung oder des Fahrzeugalters die Restnutzungsdauer abgeschätzt und der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt werden.

Beispielrechnung 1: Kilometerstand

Werner H. kauft von einem Händler ein gebrauchtes Auto mit einem Kilometerstand von 68.000. Nach der Nutzung des Vorgängerfahrzeugs geht B. davon aus, dass der Wagen auf eine jährliche Fahrleistung von 13.000 Kilometer kommen wird. Nun rechnet er:

120.000 – 68.000 = 52.000
52.000 : 13.000 = 4

Nach dieser Rechnung geht B. von einer Restnutzungsdauer des Gebrauchtwagens von vier Jahren aus und kann den Kaufpreis in vier Jahren abschreiben, also jährlich 25 %. Wenn der Kaufpreis bei 16.000 Euro liegt, beträgt die jährliche Abschreibungsrate 4000 Euro. Kostet das Auto 12.000 Euro, ist die Rate 3000 Euro.

Beispielrechnung 2: Alter des Wagens

Herbert G. erwirbt einen zwei Jahre alten gebrauchten Pkw. Nach der amtlichen AfA-Tabelle, die von der Nutzungsdauer eines Neuwagens von sechs Jahren ausgeht, kommt er auf eine Restnutzungsdauer von vier Jahren (wie Werner B.). Auch er kann jährlich 25 % der Anschaffungskosten abschreiben.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Fahrzeugs in das Betriebsvermögen ist eine mindestens zweijährige Restnutzungsdauer. Deshalb sieht die Übersicht zu Restnutzungsdauer und Abschreibung wie folgt aus:

Alter des gebrauchten Fahrzeugs in Jahren Restnunutzungsdauer in Jahren Jährliche Abschreibung in Prozent
1 5 20
2 4 25
3 3 33,33
4 2 50
5 2 50
6 2 50
7 2 50
... 2 50

Grundsätzlich kann bei einer hohen Jahresfahrleistung auch eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen. Der BFH geht jedoch davon aus, dass eine hohe Jahresfahrleistung erst bei 40.000 Kilometern anzusetzen ist (BFH-Urteil vom 26.07.1991, VI R 82/89).

Sonderabschreibung bei kleinen Unternehmen oder Selbstständigen

Nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG kann für erworbene Wirtschaftsgüter, also auch Fahrzeuge, im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % zuzüglich zur regulären Abschreibung vorgenommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
  • Das Fahrzeug muss "ausschließlich oder fast ausschließlich" (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG) betrieblich genutzt werden; in der Praxis bedeutet dies, dass die betriebliche Nutzung mindestens 90 % betragen muss, was mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen ist.
  • Bei bilanzpflichtigen Unternehmen darf das Betriebsvermögen im Jahr vor dem Erwerb 235.000 Euro nicht überschritten haben (bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben: 125.000 Euro). Unternehmen und Selbstständige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, dürfen im Vorjahr keinen Gewinn von mehr als 100.000 Euro erzielt haben (ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge; § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).

Sonderfall Oldtimer

Grundsätzlich kann auch ein Oldtimer als Firmenwagen genutzt werden. Wenn das Fahrzeug einen Liebhaberwert hat, können die Anschaffungskosten recht hoch ausfallen. Wer vorhat, den Wagen einige Jahre später wieder zu verkaufen, sollte bedenken, dass der Verkaufspreis als Gewinn in die Bilanz eingeht. In einem solchen Fall käme eventuell das Leasing in Betracht: Denn dabei wird die Restablösesumme im Leasingvertrag vereinbart.

Vorteilhaft beim Oldtimer ist die Anwendung der Ein-Prozent-Regel im Hinblick auf die private Nutzung des Firmenwagens: Denn die Bemessungsgrundlage ist hier der frühere Listenpreis der mehr als 30 Jahre alten Autos. Wegen der damals niedrigeren Fahrzeugpreise ist auch die monatliche Pauschale niedriger als bei einem Neuwagen.




letzte Änderung S.P. am 18.11.2022
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>