Besonderheiten und Beachtenswertes in der Anlagenbuchhaltung

Stefan Parsch
Im Handels- und Steuerrecht ist das Anlagevermögen eines Unternehmens ein Teil des Betriebsvermögens. Für verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens erfassen und im Jahresabschluss niederlegen. Darüber hinaus sind die gesammelten Daten auch für unternehmensinterne Zwecke von Interesse, etwa für Investitionsentscheidungen. Rund um das Anlagevermögen hat sich eine spezialisierte Anlagenbuchhaltung entwickelt.

Rechtliche Grundlagen

Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert das Anlagevermögen wie folgt: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“ (§ 247 Abs. 2 HGB). Dementsprechend zählen Gegenstände, die nur relativ kurz im Unternehmen sind, wie Handelsware, Rohstoffe oder Verbrauchsmittel, nicht zum Anlagevermögen, sondern zum Umlaufvermögen.

§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bestimmt, in welcher Weise Gegenstände des Anlagevermögens im Jahresabschluss zu bewerten sind, nämlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 bis Abs. 5 HGB. Laut § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten die "Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen".

Hinzu kommen Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten, etwa für die Modernisierung eines erworbenen Gebäudes. Als Herstellungskosten können der Verbrauch von Gütern, die Inanspruchnahme von Diensten, Material-, Fertigungs- und Sonderkosten sowie angemessene Gemeinkosten geltend gemacht werden (§ 255 Abs. 2 HGB).

In der Bilanz ist das Anlagevermögen mit folgenden Untergliederungen darzustellen (§ 266 Abs. 2 HGB):
  • immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Lizenzen oder Konzessionen, aber auch Anzahlungen) 
  • Sachanlagen (z. B. Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) 
  • Finanzanlagen (z. B. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Kapitalgesellschaften müssen nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang der Bilanz die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darstellen, die üblicherweise Anlagenspiegel oder Anlagengitter genannt wird (s. u.). Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB darauf verzichten.


Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung erfüllt zunächst einmal als Teil des externen Rechnungswesens die gesetzlichen Vorgaben. Die verwalteten Daten können aber auch für das interne Rechnungswesen (siehe nächsten Abschnitt) verwendet werden. Aufgaben im externen Rechnungswesen sind vor allem:

Führen einer Anlagenkartei für jeden Vermögensgegenstand, in der u. a. verzeichnet sind:
  • Führen einer Anlagenkartei für jeden Vermögensgegenstand, in der u. a. verzeichnet sind:
  • Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegegenstände 
  • Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter 
  • Berechnung regelmäßiger Jahresabschreibungen sowie Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen 
  • Ermittlung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und ggf. weiteren Besitzsteuern 
  • Erstellen von Inventaren, mit denen die Ergebnisse der Inventur verglichen werden können 
  • zum Stichtag des Jahresabschlusses: Ermittlung des aktuellen Anlagevermögensbestands und der Entwicklung in der vergangenen Rechnungsperiode gemäß den Anforderungen der Bilanz 
  • Erstellen des Anlagespiegels/-gitters als Anhang zur Bilanz

Anlagenrechnung

Die Daten über das Anlagevermögen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhoben werden, können auch für das Management interessant sein, um Entscheidungen zu treffen. Dies wird üblicherweise als "Anlagenrechnung" bezeichnet. Typische Aufgaben der Anlagenrechnung sind:
  • Ermittlung kalkulatorischer Abschreibungen, die beispielsweise bei der Entscheidung helfen, ob eine Maschine aus wirtschaftlichen Gründen repariert oder ersetzt werden sollte (Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • grundlegende Berechnungen für die Kosten- und Leistungsrechnung 
  • Feststellung des monetären Werts von Anlagegütern für eine entsprechende Versicherung 
  • Erstellung von Investitionsplänen im Rahmen der Budgetplanung

Anlagenspiegel/-gitter

Für Kapitalgesellschaften ist nach § 284 Abs. 3 HGB ein Anlagenspiegel oder -gitter zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben. Im Gesetz ist genannt, was aus dem Anlagenspiegel zu erlesen sein soll, die genaue Form ist jedoch nicht vorgegeben. Üblicherweise wird jedoch eine Tabelle für die Darstellung verwendet. Neben den Pflichtangaben kann ein Unternehmen auch weitere Angaben in die Übersicht aufnehmen. Die Pflichtangaben zum Anlagevermögen – meist als Spalten angeordnet – sind:
  • (ursprüngliche) Anschaffungs- oder Herstellungskosten 
  • Zugänge 
  • Abgänge 
  • Umbuchungen 
  • Zuschreibungen 
  • Abschreibungen
    • Summe der Abschreibungen aus den vergangenen Jahren 
    • Summe der Abschreibungen im aktuellen Geschäftsjahr 
    • kumulierte Abschreibungen (unter Berücksichtigung der Zuschreibungen)
  • Restbuchwert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller Abschreibungen)

Im letzten Satz schreibt § 284 Abs. 3 HGB noch vor, wie mit Zinsen für Fremdkapital, falls sie in die Herstellungskosten einbezogen worden sind, umgegangen werden muss. So ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.

Übrigens scheidet ein Vermögensgegenstand nicht aus dem Betriebsvermögen aus, wenn er vollständig abgeschrieben ist; vielmehr ist er erst dann ein Abgang, wenn er verkauft oder verschrottet wird, also tatsächlich aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. In der Spalte „Abgänge“ ist dann der aktuelle Buchwert einzutragen.

Bei den Abschreibungen sind sowohl die planmäßigen Abschreibungen ("Absetzung für Abnutzung" – AfA) als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen, etwa nach Wertverlusten von Grundstücken, Beteiligungen oder aufgrund von Schäden an einer Maschine, aufzuführen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis von einem Anschaffungs-/Herstellungswert von 800 € gilt: Bis 250 € werden sie sofort als Aufwand verbucht, bei 250,01 € bis 800 € besteht die Wahl, ob sie als Aufwand verbucht oder in einem Sammelposten abgeschrieben werden. Wird ein Gegenstand des Anlagevermögens direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht, taucht er im Anlagenspiegels nicht auf.

Die genaue Einteilung der Zeilen des Anlagengitters ist nicht vorgeschrieben, kann aber beispielhaft so aussehen:
  • Maschinen und technische Anlagen 
  • andere Anlagen • geleistete Anzahlungen 
  • immaterielles Vermögen 
  • Grundstücke und Gebäude 
  • Beteiligungen

Beispiel für Abschreibung und Buchung in der Anlagenbuchhaltung

In der folgenden Beispielrechnung wird eine vorhandene Maschine verkauft. Dazu werden mögliche Konten in den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 angegeben.

Das Unternehmen möchte eine neue Maschine anschaffen und kann die Bestandsmaschine zum 01.06. für 14.637 € (Bruttowert einschließlich Umsatzsteuer) verkaufen; die Maschine steht im Anlagenspiegel des Vorjahres mit einem Buchwert von 14.400 € (Anschaffungswert: 48.000 €, lineare Abschreibung über zehn Jahre). Um korrekt zu buchen, muss zunächst ermittelt werden, ob der Verkauf mit einem Gewinn oder einem Verlust gegenüber dem Buchwert verbunden ist.

Die lineare Abschreibung muss für die ersten fünf Monate des aktuellen Jahres fortgesetzt werden: 14.400 – (5 × 400) = 12.400. Dieser Nettopreis hätte erzielt werden müssen, damit die Maschine genau zum Buchwert verkauft wird. Tatsächlich aber waren es: 14.637 : 119 × 100 = 12.300. Es sind zwar nur 100 € Verlust, dennoch wirkt sich dies auf das Konto aus, auf dem gebucht wird:

Forderung aus LuL: 14.637 € an Erlöse aus Sachanlagevermögen
    19 % Umsatzsteuer bei Buchverlust: 12.300 €
  an Umsatzsteuer 19 %: 2.337 €
     
(SKR03: 10000; SKR04: 10000)   (SKR03: 8801; SKR04: 6885)
    (SKR03: 1776; SKR04: 3806)

Die entsprechende Abschreibung ist wie folgt zu buchen:

Abschreibung Anlagevermögen: 2.000 € an Anlagevermögen (Maschinen): 2.000 €
(SKR03: 4830; SKR04: 6220)   (SKR03: 0210; SKR04: 0440)

Was eine Software zur Anlagenbuchhaltung leisten sollte

Grundsätzlich sollte eine Software die im zweiten Abschnitt genannten Aufgaben der Anlagenbuchhaltung bewältigen können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auf Folgendes zu achten:
  • Bei der Führung von Anlagenkarteien sollte es möglich sein, den Gegenstand bestimmten Vorgängen zuzuordnen, wie Abgang, Zugang, Umbuchung, Teilwertabschreibung. 
  • Der Anlagenspiegel/das Anlagengitter sollte in verschiedenen Formaten ausgegeben werden können. 
  • Die Software der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung sollte kompatibel sein; am besten stammt sie vom selben Hersteller. 
  • Eine Inventarliste sollte einfach erstellt werden können. 
  • Abschreibungsläufe sollten hinterlegt sein, sodass das Programm die Beträge der planmäßigen Abschreibungen automatisch berechnen kann. Idealerweise greift die Software immer auf aktuelle AfA-Tabellen und gesetzliche Vorgaben zurück. Auch die Sammelabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte problemlos möglich sein. 
  • Manche Programme können auch auflisten, welche Kontenbewegungen nicht eindeutig einem Vorgang in der Anlagenbuchhaltung zugeordnet werden können. Das ist vorteilhaft, weil Bearbeiter einen Überblick erhalten und nachträglich entsprechende Zuordnungen vornehmen können.




letzte Änderung S.P. am 11.11.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Head of Operations Controlling
Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit inno­vativen Entwick­lungen für die Auto­mo­tive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunfts­weisen­den System­lösungen im Bereich der Steuer­module, Steck­ver­binder und Leitungs­sätze. Als weltweit führendes Techno­logie­unter­... Mehr Infos >>

Kfm. Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den ver­schiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Division Controller (m/f/d)
Exciting opportunities await you – as Division Controller (m/f/d), you will act as business partner for local SAP FICO teams in ELANTAS and corporate ALTANA Controlling, Accounting and Tax entities, you will review and analyze monthly closing results in AIDA reporting for actuals, forecas... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>