ExtraHolding GmbH
Monheim am Rhein
| Akkordlohn | Prämienlohn |
| Der Akkord ist eine leistungsorientierte Entlohnungsform, bei der die geleisteten Mengeneinheit (Stück) der Maßstab für die Berechnung der Lohnhöhe sind. Der Ausgangspunkt für die Berechnung ist ein Stundenlohnsatz, der in einem Lohnsatz je Mengeneinheit (Akkordsatz) bei Normalbeschäftigung umgerechnet wird. Falls der Wert in Geld je Einheit festgelegt wird, so liegt ein Stückgeldakkord vor, ansonsten in einer Auftragszeit je Einheit ein Stückzeitakkord. | Der Prämienlohn ist eine erfolgsabhängige Entlohnungsform, bei der für Leistungen, die über der Vorgabe liegen, Zusatzentgelte bezahlt werden. |
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Formeln 1. Stückgeldakkord *Stück je Stunde Stückzahl x Stückgeld = Bruttolohn 2. Stückzeitakkord *Stück je Stunde, **Je Stück in Zeitminuten& *Lohnsatz je Zeitminute Stückzahl x Vorgabeminuten je Stück x Zeitminutenfaktor = Bruttolohn |
Formeln Stückprämie x Stückakkord = Prämienlohn |
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Berechnung 1. Stückgeldakkord Akkordrichtsatz: 22,50 € Normalleistung In Stück je Stunde: 9 Stückzahl: 1.250 Ergebnis: Der Bruttolohn beträgt 3.125 € 2. Stückzeitakkord Vorgabezeit Zeitminutenfaktor Bruttolohn 1.250 x 6,666 x 0,375 = 3.124,69 € |
Berechnung Stückprämie x Stückzahl = Prämienlohn 14,50 € x 20* = 290 € * *Stückzahl ist angenommen Zum Zeitlohn 3.403 € erhält der Arbeitnehmer noch einen Prämienlohn von 290 €. Der Bruttolohn beträgt 3.693 €. |
Info: Nettolohn ist der verbleibende Lohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es wäre der Auszahlungsbetrag zur freien Verfügung für den Arbeitnehmer.
Info: Wesentliche Lohnformen im Überblick
- Prämienlohn: Der Prämienlohn ist eine Mischform zwischen Zeit-und Leistungslohn, der aus einem an die Arbeitszeit gebundenen Grundlohn sowie einer Leistungsprämie besteht.
- Tariflohn: Der Tariflohn wird zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt oder nach den individuell im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht:
- Nominallohn: Der Nominallohn ist der ausbezahlte Lohn ohne Berücksichtigung der Kaufkraft.
- Reallohn: Der Reallohn (inflationsbereinigt), der die Kaufkraft des Lohnes angibt.
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letzte Änderung W.V.R. am 23.01.2023 Autor(en): Günther Wittwer Bild: penthermedia.net / Phovoi R. |
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