Für kleinere Arbeiten, die keine fachliche Qualifikation erfordern, bieten sich Minijobs an. 520 Euro darf ein geringfügig Beschäftigter im Monat derzeit verdienen verdienen (Stand: 2023). Seit dem 1. Januar 2023 wird die Verdienstgrenze für Minijobber laufend an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Für Minijobs gelten strenge Regeln, die ein Unternehmer kennen und befolgen sollte.
Man nennt sie Minijobber oder Aushilfen. Der Gesetzgeber spricht von geringfügig Beschäftigten. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Beiträge zu Kranken-, Pflege oder Arbeitslosenversicherung. Lediglich zur Rentenversicherung zahlen sie einen Eigenbeitrag von 3,9 Prozent. Minijobber bekommen also fast den kompletten Bruttolohn ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge für Renten- und Krankenversicherung. Hinzu kommen Umlagen für weitere Leistungen. Das gilt auch für Privathaushalte. Denn auch sie können Minijobber einstellen – zum Beispiel als Haushaltshilfen.
Minijobs: Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung
Man unterscheidet die Minijobs in geringfügige und kurzfristige Beschäftigung. Der Gesetzgeber bindet diese Jobs an strenge Auflagen. §8 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) stellt klar:
Der Lohn eines regelmäßigen (geringfügigen) Minijobsdarf eine Einkommensgrenze nicht überschreiten (520 Euro im Monat).
Kurzfristige Beschäftigung muss auf drei Arbeitsmonate beziehungsweise auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sein.
Für Arbeitnehmer in kurzfristigen Jobs gibt es keine Verdienstgrenze. Allerdings darf sie das nur zwei Monate lang tun oder an 50 Arbeitstagen. Der kurzfristige Job muss von vornherein als solcher vereinbart sein. Ein Anstellungsverhältnis lässt sich nicht nachträglich als Minijob umdeuten. Umgekehrt ist das sehr wohl möglich. Mehr zu den kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen am Ende des Artikels.
Achtung! Jährliche Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen muss der Arbeitgeber nur noch bis zum 30. September 2022 einbeziehen. Ab dem 1. Oktober müssen freiwillige Einmahlzahlungen in geringer Höhe nicht mehr eingerechnet werden.
Anzeige
Überschreitet der Lohn eines Minijobbers die Verdienstgrenze, tritt die volle Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung in Kraft. Dies gilt vom Tag des Überschreitens an, nicht rückwirkend. Die Versicherungspflicht tritt allerdings nicht automatisch ein. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze führt nicht zur vollen Versicherungspflicht. Als "gelegentlich" ist ein Zeitraum von zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen.
Minijobs im Haushalt
Minijobber können auch Hausarbeit übernehmen. Betreuung von Kindern oder Senioren, Putzen oder Kochen, all das lässt sich an geringfügig Beschäftigte delegieren. Privathaushalte können 20 Prozent der Kosten einer Haushaltshilfe von der Einkommensteuer absetzen. Das gilt nur soweit die Kosten nicht anderweitig abgesetzt werden können - beispielsweise als Sonderausgaben für Kinderbetreuung.
Der private Arbeitgeber meldet die Haushaltshilfe einfach bei der Minijob-Zentrale mit dem Haushaltsscheck als Minijobber an. Achtung! Nur mit diesem Haushaltsscheck kann der Arbeitgeber dem Minijobber im Haushalt auch Kost und Logis zur Verfügung stellen, ohne dass dies als geldwerte Leistung auf den Arbeitslohn aufgeschlagen wird.
Steuern
Auf den Minijob fällt eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent an, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale nutzt. Die Kirchensteuer ist in dieser Pauschale bereits enthalten, ebenso der Solidaritätszuschlag. Neben dieser 2 Prozent-Pauschale besteht auch die Möglichkeit zu einer 20 Prozent-Pauschale nach §40a Abs. 2a EStG. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber den Minijobber nicht mit der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) beschäftigt. Für kurzfristig beschäftigte Minijobber gelten die Pauschalregelungen nicht.
Krankenversicherung und Rentenversicherung
Die Krankenversicherung für den Minijobber bezahlt der Arbeitgeber. Der Beitrag beträgt 13 Prozent des Lohns. Auch an die Rentenversicherung zahlt er einen pauschalen Beitrag von 13 Prozent an die Rentenversicherung. Die Beschäftigten zahlen den Restbetrag von 3,6 Prozent auf eigene Kosten. Wer 520 Euro monatlich verdient, übernimmt dann lediglich einen Eigenanteil von 18,72 Euro. Von dem Eigenbeitrag können sich Minijobber befreien lassen. Privathaushalte müssen nur je 5 Prozent auf den Lohn in die Kranken- und Rentenversicherung abführen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Minijobber ist unfallversichert. Der Arbeitgeber muss ihn der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Es gelten die jeweils branchenüblichen Sätze. Privathaushalte zahlen pauschal 1,6 Prozent im Monat in die Unfallversicherung. Umlagen Zusätzlich zu Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern muss der Arbeitgeber verschiedene Umlagen zahlen: Umlage1 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Umlage2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft Umlage für Insolvenzgeld.
Achtung! Die Umlagen fallen auch für Minijobber in Privathaushalten an. Ausnahme: die Insolvenzgeldumlage.
Die kurzfristigen Minijobs sind weniger bekannt als die regelmäßigen Minijobs. Deshalb wollen wir diese Variante der gerinfügigen Beschäftigung näher betrachten: Eine Stelle gilt als geringfügige Beschäftigung, wenn
der Mini-Jobber nicht mehr als drei Monate am Stück oder
nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitet und
die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Die Fristen von zwei Monaten oder 50 Tagen gelten auch für mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Hat ein Minijobber schon 70 Tage bei Arbeitgeber A gearbeitet, dann kann er bei Arbeitgeber B keinen Minijob mehr annehmen. Stellt B ihn trotzdem ein, dann muss er den Arbeitnehmer als regulären Mitarbeiter einstellen. Bei mehreren Minijobs in einem Jahr gilt außerdem die Dreimonatsregel nicht. Der Gesetzgeber stellt dann auf insgesamt 90 Kalendertage im Jahr ab, wobei ein voller Zeitmonat jeweils mit 30 Kalendertagen berücksichtigt wird.
Achtung! Der Dreimonatszeitraum gilt, wenn der Minijob mindestens fünf Tage am Stück ausgeübt wird.
Was wir unter Berufsmäßigkeit zu verstehen haben, erklärt die Minijob-Zentrale so: Berufsmäßig wird eine Beschäftigung unter anderem dann ausgeübt, wenn sie nicht von sogenannter "untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung" ist. Das heißt, sie darf nicht allein den Lebensunterhalt sichern. Als berufsmäßig gilt ein Beschäftigungsverhältnis auch dann, wenn von vornherein klar ist, dass es sich regelmäßig wiederholen wird. Verstößt ein Minijob gegen eine dieser Vorgaben, wird daraus ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Ausnahme: Verdient ein kurzfristiger Minijobber nicht mehr als die Verdienstgrenze für regelmäßige Minijobs (520 Euro im Monat), dann fallen alle Einschränkungen weg. Denn der Mitarbeiter ist ja dann 520-Euro-Jobber.
Achtung! Bei Überschreiten der Beschäftigungsgrenzen tritt die Versicherungspflicht ein. Ist das Überschreiten absehbar, gilt die Versicherungspflicht schon ab dem Zeitpunkt, zu dem das Überschreiten erkennbar wird.
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind versicherungsfrei. Für einen kurzfristigen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Stand: 2023
Quelle:
OFD Koblenz, Minijob-Zentrale.de, Lohn-Info.de, BMJ, AOK letzte Änderung W.V.R.
am 05.01.2023 Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Die E-Rechnungspflicht kommt
ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.
Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblingsessen länger frisch bleibt, im Supermarktregal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>
Kaufmännischer Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d) (mit der Perspektive zur stellvertretenden kfm. Leitung)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Am Standort Neustrelitz ... Mehr Infos >>
Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>
Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhabergeführtes mittelständisches Familienunternehmen der Automobilindustrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hochwertige Kunststoffkomponenten und Spritzgussformen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>
Vorstandsreferent Finanzen (m/w/d)
Die CharIN Academy GmbH ist erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im Bereich Elektromobilität tätig. Die CharIN Academy GmbH unterstützt damit die Charging Interface Initiative bei ihrem Ziel, einfaches und intuitives Laden, ein positives Ladeerlebnis für alle Nutzer:inn... Mehr Infos >>
Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>
Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>
Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss.
Mehr Infos >>
JOB- Letter
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>
Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind. Mehr Informationen >>
Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt. Mehr Informationen >>
ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht
Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch. Mehr Informationen >>
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt. Zum Shop >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Excel Tool
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
RS-Plan
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>
Software-Tipp
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EURMehr Infos und Download >>