2022: Neues bei Steuern, Mindestlohn und Betriebsrenten

Stefan Parsch
Bedingt durch den Regierungswechsel wird es zum Jahreswechsel diesmal weniger steuerrelevante Änderungen geben als üblich. Manche Änderungen stammen noch aus dem Jahressteuergesetz 2020 und werden erst 2022 wirksam. Andere Regelungen wurden bereits früher in diesem Jahr beschlossen, treten aber erst 2022 in Kraft. Außerdem wurden einige befristete Maßnahmen, insbesondere mit Bezug zur Corona-Pandemie, verlängert oder entfristet. Am Ende des Artikels sind noch einige gesetzliche Änderungen aufgeführt, die 2021 beschlossen wurden und bereits gelten.

Steuerrelevante Änderungen, die 2022 wirksam werden

Anhebung der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge von Arbeitnehmer

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Einkommensteuergesetz) können Arbeitgeber jedem Beschäftigten monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 44 € steuerfrei zukommen lassen. Dies können beispielsweise ein Jobticket, Tankgutscheine oder andere Gutscheine sein. Mit Art. 3 Nr. 1 JStG 2020 (Jahressteuergesetz 2020) hat der Gesetzgeber diese Freigrenze ab 01.01.2022 auf 50 € erhöht.

Lohnsteuerliche Behandlung von verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer

Der Sachbezugswert für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, ändert sich für das Kalenderjahr 2022. Im Jahr 2022 gelten folgende Sachbezugswerte: Für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro, für ein Frühstück 1,87 Euro. Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,00 Euro anzusetzen. Das teilt das BMF mit Schreiben vom 20. Dezember mit.

Zweimalige Erhöhung des Mindestlohns

Bereits am 09.11.2020 hat der Gesetzgeber zwei Erhöhungen des Mindestlohns für 2022 beschlossen. Auf der Grundlage des Beschlusses der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020 sieht die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3) eine Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2022 auf 9,82 € brutto je Zeitstunde und zum 01.07.2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde vor (§ 1 Nr. 3 und Nr. 4 MiLoV3). (Siehe auch auf Lohn1x1.de: Steuer-ID ab 2022 im gewerblichen Minijob Pflicht)


Betriebliche Altersvorsorge: Zuschusspflicht der Arbeitgeber auch für Altverträge

Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass bis zu 4 % seines Lohns (Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) im Zuge einer Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.

Bereits jetzt muss der Arbeitgeber bei ab dem 01.01.2019 geschlossenen Vereinbarungen zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Lohns einzahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Zum 01.01.2022 endet die Übergangsregelung für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden (§ 26a BetrAVG). Der 15%-ige Zuschuss wird nun auch für alle Altverträge fällig. (Siehe auch auf Lohn1x1.de: Betriebliche Altersvorsorge 2022: Zuschusspflicht für Arbeitgeber)

Gewerbliche Minijobber: Arbeitgeber müssen Steuer-ID elektronisch übermitteln

Ab 01.01.2022 müssen Unternehmer, die gewerbliche Minijobber beschäftigen, deren Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Steuer-ID zu nennen.

Nur in Ausnahmefällen kann die Meldung an die Minijob-Zentrale auch ohne Steuer-ID vorgenommen werden, wenn beispielsweise die Steuerverwaltung keine Steuer-ID vergeben hat, weil der Minijobber seinen Wohnsitz im Ausland hat und sein Arbeitslohn pauschal lohnversteuert wird. (Siehe auch auf Lohn1x1.de: Steuer-ID ab 2022 im gewerblichen Minijob Pflicht und Webtipps)

Neue Umsatzsteuer-Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe

Für Forst- und Landwirte besteht im Umsatzsteuerrecht mit dem § 24 UStG (Umsatzsteuergesetz) eine besondere Regelung: die Pauschalbesteuerung. Dabei verwenden Forst- und Landwirte für die meisten ihrer Erzeugnisse nicht nur einen besonderen Mehrwert-/Umsatzsteuersatz, sondern ihnen wird ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe zugestanden. Wenn also ein Forst- und Landwirt in einem Jahr 10.000 € an Mehrwertsteuer einnimmt, kann eine Vorsteuer von 10.000 € geltend machen – oder mit anderen Worten: Er kann die vereinnahmte Mehrwertsteuer behalten.

Dies ist grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar, doch in der Form, wie das deutsche Gesetz ausgestaltet war, sah die Europäische Kommission darin für größere landwirtschaftliche Betriebe eine versteckte Subvention. Deshalb hat der Gesetzgeber einerseits eine Obergrenze von 600.000 € für Umsätze nach § 19 Abs. 3 UStG eingeführt (Art. 11 Nr. 6 JStG 2020), die für alle Umsätze ab dem 01.01.2022 gilt (§ 27 Abs. 32 UStG); zu den Umsätzen gehört z. B. auch eine gewerblich betriebene Fotovoltaikanlage.

Andererseits hat der Gesetzgeber die Regierung aufgefordert festzulegen, wie der Durchschnittssatz künftig jedes Jahr zu berechnen ist. Dies hat die Regierung im "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" in Art. 1 Nr. 5 getan. Dort ist ebenfalls geregelt, dass der mehrwertsteuerliche Durchschnittssatz 9,5 % (statt bisher 10,7 %) beträgt. Für pauschalierende Landwirte bedeutet dies eine steuerliche Mehrbelastung. Falls der Bundesrat am 17.12.2021 dem Gesetz zustimmt, wird es am 01.01.2022 in Kraft treten.

Höhere Tabaksteuern, Besteuerung von Wasserpfeifentabak

Zum 01.01.2022 tritt das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) in Kraft. Es sieht erstmals vor, dass auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak für Shishas der Tabaksteuer unterliegen (Art. 1 Nr. 2 TabStMoG). Die Steuern für E-Zigaretten und Tabakerhitzer sowie für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos werden in den kommenden Jahren schrittweise erhöht (Art. 1 Nr. 4 TabStMoG). Zum 01.07.2022 wird die Besteuerung zudem auf Substitute, z. B. Liquids, ausgeweitet (Art. 2 und 5 TabStMoG).

Entfristung der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Um Alleinerziehende in Zeiten der Pandemie zu unterstützen, wurde bereits 2020 der Entlastungsbeitrag für das erste Kind für die Jahre 2020 und 2021 von 1908 € auf 4008 € angehoben (§ 24b Abs. 2 Satz 3 EStG), also mehr als verdoppelt. Im Jahressteuergesetz entschied dann der Gesetzgeber, dass diese Erhöhung auch künftig gelten soll und die Befristung bis Ende 2021 aufgehoben wird (Art. 3 Nr. 2 JStG 2020). Damit gilt der neue Entlastungsbetrag ab 01.01.2022 regulär.

Befristete Regelungen, die 2022 fortwirken

Zahlung eines Coronabonus bis 31.03.2022 steuerfrei möglich

Steuerfreie Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1500 € pro Person, kurz "Coronabonus" genannt, waren 2020 zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingeführt worden. Bereits im Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber die Frist für die Zahlung des steuerfreien Coronabonus bis zum 30.06.2021 verlängert (Art. 2 Nr.1 b JStG 2020).

Im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 wurde die Frist ein weiteres Mal bis zum 31.03.2022 verlängert (Art. 1 Nr. 2 AbzStEntModG). Dieser Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass 2022 ein weiterer Coronabonus steuerfrei bleibt, wenn die Obergrenze von 1500 € bereits 2020 oder 2021 ausgeschöpft wurde. Die Frist kommt also nur denjenigen Arbeitgebern entgegen, die bisher noch keinen Coronabonus gezahlt haben oder die Freigrenze noch nicht ausgereizt haben.

Keine Veränderung bei Reisekostenpauschalen für Auslandsreisen

Wegen der Pandemie entfällt die jährliche Neufestlegung der Pauschbeträge für dienstliche Auslandsreisen nach dem Bundesreisekostengesetz. Für das Jahr 2022 gelten also weiterhin die Beträge des Jahres 2021, teilt das Bundesfinanzministerium online mit. (Siehe auch Pauschbeträge für Sachentnahmen gelten ab 1. Juli 2021 weiter)

Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert

Seit dem 01.07.2020 galt gemäß dem 1. Corona-Steuerhilfegesetz der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von Gastronomiebetrieben. Ausgenommen davon waren und sind Getränke. Im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.03.2021 wurde die Regelung in Art. 3 bis 31.12.2022 verlängert. Damit soll die Branche unterstützt werden, nachdem sie wegen mehrerer Lockdowns erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte.

Leistungen zur Sozialfürsorge ohne Gewinnabsicht bis Ende 2022 umsatzsteuerfrei

Nach § 4 Abs. 18 UStG umsatzsteuerfrei sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Diese Regelung war auf die Jahre 2020 und 2021 befristet und ist mit dem BMF-Schreiben vom 03.12.2021 bis zum Veranlagungszeitraum 2022 verlängert worden.

Weitere Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht bis Ende 2022 verlängert

Mit dem Schreiben vom 14.12.2021 des Bundesfinanzministeriums wurden wegen der anhaltenden Pandemie drei weitere Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht bis zum 31.12.2022 verlängert:
  • Wenn Unternehmen Sachmittel oder Personal einer Einrichtung, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise leistet, unentgeltlich bereitstellt, wird auf die Umsatzsteuer für diese "unentgeltliche Wertabgabe" verzichtet.
  • Auch bei der sonst umsatzsteuerpflichtigen Überlassung von Sachmitteln, Räumen oder Personal zwischen Einrichtungen, die nach derselben Vorschrift steuerbefreit sind, wird keine Umsatzsteuer erhoben.
  • Für Nutzungsänderungen von Unternehmen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise sieht die Finanzverwaltung von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG ab.

Einige Gesetzesänderungen, die schon 2021 in Kraft getreten sind
  • Zum 01.07.2021 wirksam wurde das Mehrwertsteuer-Digitalpaket aus dem JStG 2020, das insbesondere die Besteuerung von Fernverkäufen als Privatpersonen über das Internet neu regelt, u. a. mit der Einführung des One-Stop-Shops (OSS) und des Import-One-Stop-Shops (IOSS). (Siehe auch: Der One-Stop-Shop (OSS) - Umsatzsteuer im EU-weiten Online-Handel)
  • Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) vom 25.06.2021 bietet Personengesellschaften die Möglichkeit, optional zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln und verlängert die Reinvestitionsfrist für Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter um zwei Jahre auf jetzt fünf Jahre.
  • Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.07.2021 regelt u. a. eine verfassungskonforme Bewertung für die Grundsteuer und sichert Grunderwerb-, Schenkung- und Erbschaftsteuer ab.
  • Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 02.07.2021 beabsichtigt der Gesetzgeber, das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zusammenhängenden Missbrauch und Steuerhinterziehung zu verhindern.
  • Mit dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 soll die Mitarbeiterbeteiligung insbesondere bei Start-ups und Kleinunternehmen attraktiver werden; dazu ist u. a. der steuerfreie Höchstbetrag von 360 € auf 1440 € jährlich erhöht worden.




letzte Änderung S.P. am 08.11.2023
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur Panthermedia / BrianAJackson


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>