Arbeitszimmer - Tagespauschale und Jahrespauschale

Stefan Parsch
Das Finanzamt erkennt ein häusliches Arbeitszimmer nur an, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer oder in der Küche gilt nicht als Arbeitszimmer (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.08.2023, Randnummer (Rn.) 4). Es muss schon ein eigener Raum sein, was bei einem kleinen Durchgangszimmer, das zwei private Wohnbereiche miteinander verbindet, in der Regel nicht der Fall ist. In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die private Nutzung eines Arbeitszimmers weniger als 10 % betragen muss (BFH, Az. IX R 23/12, Az. X R 1/13, Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13, Az. GrS 1/14).

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Anteilig bedeutet hier, dass er den flächenmäßigen Anteil an der gesamten Nutzfläche der Wohnung oder des Hauses ermitteln muss. Bei einem 15-Quadratmeter-Arbeitszimmer in einer 100-Quadratmeter-Wohnung beträgt der Anteil des Arbeitszimmers 15 %. Der jeweilige Prozentsatz von Miete, Wasser- und Energiekosten sowie weiteren Nebenkosten kann neben den Kosten für die Ausstattung als Aufwendung für das Arbeitszimmer angesetzt werden. Beim eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung können auch Schuldzinsen und Abschreibungen anteilig geltend gemacht werden. Alle Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer sollten so gut wie möglich belegt werden, etwa mit dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung, einer Arbeitgeberbescheinigung, Aufzeichnungen zu häuslichen Arbeitszeiten u. Ä.. Das gilt auch für außerhäusliche Arbeitszimmer, die grundsätzlich in voller Höhe als steuermindernd angesetzt werden können.

Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe oder Höchstbetrag?

Wie hoch der Kostenbetrag ist, der vom Finanzamt anerkannt wird, hängt vom Umfang der Nutzung ab. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden können, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit bildet (BFH, Az. GrS 1/14).

Arbeitszimmer absetzen mit der Jahrespauschale

Alternativ kann der Arbeitnehmer eine Jahrespauschale von 1.260 € in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG – Einkommensteuergesetz). Paare haben den Vorteil, dass jeder von ihnen Kosten in dieser Höhe von der Steuer absetzen kann, zusammen also 2.520 €, selbst wenn sie dasselbe Arbeitszimmer nutzen (BFH, Az. VI R 53/12 für Haus-/Wohnungseigentümer, Az. VI R 86/13 für Mieter; BMF-Schreiben vom 15.08.2023, Rn. 19).

Die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG bestehen beim Abzug der Jahrespauschale nicht. Sowohl bei der Abrechnung aller Nutzungskosten als auch bei der Jahrespauschale muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG).

Dies gilt beispielsweise nicht für Lehrer, die zu Hause den Unterricht vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. „Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden“, heißt es im BMF-Schreiben vom 15.08.2023 (Rn. 16) mit Bezug auf ein BFH-Urteil (BFH Az. VI R 125/01). Lehrer haben stattdessen die Möglichkeit, die mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) eingeführte Tagespauschale zu nutzen. Die Tagespauschale folgt der Homeoffice-Pauschale nach, die während der Coronakrise mit dem JStG 2020 eingeführt worden war. Allerdings haben sich einige Regelungen geändert.

Eine Beispiel-Berechnung zur Ermittlung der absetzbaren Arbeitszimmer-Kosten finden Sie hier >>

Tagespauschale als Alternative für z.B. Lehrer

Zunächst einmal gilt für jeden Arbeitnehmer: „Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird“ (BMF-Schreiben vom 15.08.2023 mit Bezug auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG). Damit ist jeder Homeofficetag erfasst. Zudem kann die Regelung auch dann angewendet werden, wenn die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.

Jedoch würde diese Regelung beispielsweise Lehrer, die nach dem Unterricht noch zu Hause arbeiten, von der Tagespauschale ausschließen. Allerdings ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG die Anwendung der Tagespauschale geregelt für den Fall, dass für die entsprechende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; im Hinblick auf den Lehrer, dass er keinen eigenen Schreibtisch in der Schule hat. In diesem Fall ist der Abzug der Tagespauschale selbst dann zulässig, „wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird“ (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG).

Die Tagespauschale beträgt 6 €, pro Jahr maximal 1260 € (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG), was 210 Arbeitstagen entspricht. Der Maximalwert der Tagespauschale ist damit der Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer finanziell gleichgestellt. Wer die Jahrespauschale für das Arbeitszimmer nutzt oder Unterkunftskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG oder § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abzieht, darf die Tagespauschale nicht anwenden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG).

Fallbeispiele

1.Fall

Ein Lehrer nutzt seine Wohnung auch für die Unterrichtsvorbereitung bzw. Nachbereitung. Die anteiligen Kosten können mit der Tagespauschale von 6,- EUR je Tag der beruflichen Nutzung abgesetzt werden, sofern dem Lehrer in der Schule kein Schreibtisch zur Verfügung steht.

2.Fall

Ein Außendienstmitarbeiter nutzt einen separaten Raum ausschließlich für die Vor- und Nachbereitung seiner Kundenaufträge.  Die Haupttätigkeit in der Geschäftsabwicklung liegt zwar bei dem Kunde. Mit der Tagespauschale kann dieser Raum dennoch abgesetzt werden, da dem Vertreter dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz dafür zur Verfügung steht.

3.Fall

Ein Ingenieur erarbeitet Pläne in einem Raum, der ausschließlich dafür genutzt wird. Der Ingenieur fährt an die Planungsstellen bzw. zu den Kunden, um Absprachen vorzunehmen. Dieser Raum kann als Arbeitszimmer abgesetzt werden, weil die Haupttätigkeit des Ingenieurs in der Erarbeitung der Pläne liegt und die externen Fahrten nur für die Überprüfung notwendig sind, auch wenn diese den größeren Teil der Zeit beanspruchen. Die Kosten des Arbeitszimmers können in voller Höhe abgesetzt werden. Alternativ kann die Pauschale genutzt werden.


Siehe auch BMF-Schreiben vom zum häuslichen Arbeitszimmer >>



letzte Änderung S.P. am 23.11.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps
Foren Beiträge
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter_in (m/w/d) Finanz­buchhaltung
„Besser Studieren“ ist das gelebte Motto der Jade Hochschule. In über 60 innovativen Studiengängen an den Studienorten Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth bilden wir über 6.000 Studierende wissenschaftlich und praxisnah aus. Über 170 Professorinnen und Professoren sowie ca. 400 Mitarbeitende en... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Konzernrechnungswesen (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leiden­schaft für Planung, kreative Lösungen und Innova­tionen. Werden Sie Teil unseres viel­seitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Leiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
KYOCERA AVX ist ein weltweit führender Hersteller von hochentwickelten elektronischen Komponenten, die darauf ausgerichtet sind, technologische Innovationen zu beschleunigen und eine bessere Zukunft zu gestalten. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kyocera Corporation, verfügt KYOCERA A... Mehr Infos >>

Pricing Manager (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leidenschaft für Planung, kreative Lösungen und Innovationen. Werden Sie Teil unseres vielseitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>