Arbeitszimmer - Tagespauschale und Jahrespauschale

Stefan Parsch
Das Finanzamt erkennt ein häusliches Arbeitszimmer nur an, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer oder in der Küche gilt nicht als Arbeitszimmer (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.08.2023, Randnummer (Rn.) 4). Es muss schon ein eigener Raum sein, was bei einem kleinen Durchgangszimmer, das zwei private Wohnbereiche miteinander verbindet, in der Regel nicht der Fall ist. In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die private Nutzung eines Arbeitszimmers weniger als 10 % betragen muss (BFH, Az. IX R 23/12, Az. X R 1/13, Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13, Az. GrS 1/14).

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Anteilig bedeutet hier, dass er den flächenmäßigen Anteil an der gesamten Nutzfläche der Wohnung oder des Hauses ermitteln muss. Bei einem 15-Quadratmeter-Arbeitszimmer in einer 100-Quadratmeter-Wohnung beträgt der Anteil des Arbeitszimmers 15 %. Der jeweilige Prozentsatz von Miete, Wasser- und Energiekosten sowie weiteren Nebenkosten kann neben den Kosten für die Ausstattung als Aufwendung für das Arbeitszimmer angesetzt werden. Beim eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung können auch Schuldzinsen und Abschreibungen anteilig geltend gemacht werden. Alle Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer sollten so gut wie möglich belegt werden, etwa mit dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung, einer Arbeitgeberbescheinigung, Aufzeichnungen zu häuslichen Arbeitszeiten u. Ä.. Das gilt auch für außerhäusliche Arbeitszimmer, die grundsätzlich in voller Höhe als steuermindernd angesetzt werden können.

Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe oder Höchstbetrag?

Wie hoch der Kostenbetrag ist, der vom Finanzamt anerkannt wird, hängt vom Umfang der Nutzung ab. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden können, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit bildet (BFH, Az. GrS 1/14).

Arbeitszimmer absetzen mit der Jahrespauschale

Alternativ kann der Arbeitnehmer eine Jahrespauschale von 1.260 € in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG – Einkommensteuergesetz). Paare haben den Vorteil, dass jeder von ihnen Kosten in dieser Höhe von der Steuer absetzen kann, zusammen also 2.520 €, selbst wenn sie dasselbe Arbeitszimmer nutzen (BFH, Az. VI R 53/12 für Haus-/Wohnungseigentümer, Az. VI R 86/13 für Mieter; BMF-Schreiben vom 15.08.2023, Rn. 19).

Die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG bestehen beim Abzug der Jahrespauschale nicht. Sowohl bei der Abrechnung aller Nutzungskosten als auch bei der Jahrespauschale muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG).

Dies gilt beispielsweise nicht für Lehrer, die zu Hause den Unterricht vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. „Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden“, heißt es im BMF-Schreiben vom 15.08.2023 (Rn. 16) mit Bezug auf ein BFH-Urteil (BFH Az. VI R 125/01). Lehrer haben stattdessen die Möglichkeit, die mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) eingeführte Tagespauschale zu nutzen. Die Tagespauschale folgt der Homeoffice-Pauschale nach, die während der Coronakrise mit dem JStG 2020 eingeführt worden war. Allerdings haben sich einige Regelungen geändert.

Eine Beispiel-Berechnung zur Ermittlung der absetzbaren Arbeitszimmer-Kosten finden Sie hier >>

Tagespauschale als Alternative für z.B. Lehrer

Zunächst einmal gilt für jeden Arbeitnehmer: „Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird“ (BMF-Schreiben vom 15.08.2023 mit Bezug auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG). Damit ist jeder Homeofficetag erfasst. Zudem kann die Regelung auch dann angewendet werden, wenn die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.

Jedoch würde diese Regelung beispielsweise Lehrer, die nach dem Unterricht noch zu Hause arbeiten, von der Tagespauschale ausschließen. Allerdings ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG die Anwendung der Tagespauschale geregelt für den Fall, dass für die entsprechende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; im Hinblick auf den Lehrer, dass er keinen eigenen Schreibtisch in der Schule hat. In diesem Fall ist der Abzug der Tagespauschale selbst dann zulässig, „wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird“ (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG).

Die Tagespauschale beträgt 6 €, pro Jahr maximal 1260 € (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG), was 210 Arbeitstagen entspricht. Der Maximalwert der Tagespauschale ist damit der Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer finanziell gleichgestellt. Wer die Jahrespauschale für das Arbeitszimmer nutzt oder Unterkunftskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG oder § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abzieht, darf die Tagespauschale nicht anwenden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG).

Fallbeispiele

1.Fall

Ein Lehrer nutzt seine Wohnung auch für die Unterrichtsvorbereitung bzw. Nachbereitung. Die anteiligen Kosten können mit der Tagespauschale von 6,- EUR je Tag der beruflichen Nutzung abgesetzt werden, sofern dem Lehrer in der Schule kein Schreibtisch zur Verfügung steht.

2.Fall

Ein Außendienstmitarbeiter nutzt einen separaten Raum ausschließlich für die Vor- und Nachbereitung seiner Kundenaufträge.  Die Haupttätigkeit in der Geschäftsabwicklung liegt zwar bei dem Kunde. Mit der Tagespauschale kann dieser Raum dennoch abgesetzt werden, da dem Vertreter dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz dafür zur Verfügung steht.

3.Fall

Ein Ingenieur erarbeitet Pläne in einem Raum, der ausschließlich dafür genutzt wird. Der Ingenieur fährt an die Planungsstellen bzw. zu den Kunden, um Absprachen vorzunehmen. Dieser Raum kann als Arbeitszimmer abgesetzt werden, weil die Haupttätigkeit des Ingenieurs in der Erarbeitung der Pläne liegt und die externen Fahrten nur für die Überprüfung notwendig sind, auch wenn diese den größeren Teil der Zeit beanspruchen. Die Kosten des Arbeitszimmers können in voller Höhe abgesetzt werden. Alternativ kann die Pauschale genutzt werden.


Siehe auch BMF-Schreiben vom zum häuslichen Arbeitszimmer >>



letzte Änderung S.P. am 23.11.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps
Foren Beiträge
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Meistern Sie den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Bild1_Haufe.png
Jahresabschluss ohne Stress? Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie hierfür bestens ausgestattet. Erfahren Sie in der kostenlosen Produktpräsentation, wie Ihnen das gelingt!   

Jetzt kostenlos anmelden!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind eine seit über 20 Jahren etablierte Full-Service-Marketing-Agentur mit klarer unternehmerischer Ausrichtung. Wir wachsen, entwickeln uns weiter und arbeiten leistungsorientiert. Bei uns zählt Einsatz. Verantwortung. Ergebnisorientierung. Wir suchen keine „Verwaltung“, sondern jemanden, d... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Controller Planung und Prognose (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung im Rechnungswesen
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 41 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>