Unfallkosten von der Steuer absetzen

Wolff von Rechenberg
Unfallkosten kann man von der Steuer absetzen, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft nach. Was Autofahrer über Unfallkosten auf Dienstfahrten wissen sollten.

Unfallkosten steuerlich absetzbar - Finanzamt prüft

Ein Unfall kann teuer werden - vor allem für den, der ihn verschuldet hat. Wenn es allerdings auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gekracht hat, kann man Unfallkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings sollte sich der Autofahrer auf Nachfragen seines Finanzamts gefasst machen. "Das Finanzamt wird gründlich prüfen, ob der Unfall tatsächlich auf einer beruflichen Fahrt passiert ist, oder nicht doch private Gründe im Vordergrund standen", warnt Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Steuerberatungsgesellschaft WWS in Mönchengladbach.


Wer auf der Fahrt also zu ausgiebig private Abstecher macht, zum Geldautomaten, zum Bäcker oder zum Supermarkt, bekommt Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Um sicher zu gehen, sollten Steuerzahler ihrer Steuererklärung Belege beifügen:
  • Polizeilicher Unfallbericht
  • Fotos
  • Wenn möglich Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Steuerzahler beruflich unterwegs war


Alternative zur Reparatur: Wertminderung steuerlich absetzbar

Wird der Wagen nach dem Unfall nicht repariert, kann der Autofahrer alternativ auch die Wertminderung durch den Unfall von der Steuer absetzen. Doch die Steuerberatungsgesellschaft WWS warnt: Der BFH hat festgelegt, dass der Buchwert eines Autos zählt, nicht sein Verkehrswert. Bis zu einer Fahrleistung von 15.000 Kilometer im Jahr legt der Gesetzgeber eine Nutzungsdauer von acht Jahren fest. Das bedeutet: Nach acht Jahren ist der Wert eines Autos gleich Null. Der Buchwert eines Gebrauchtwagens errechnet sich aus seiner Restnutzungsdauer.

Fazit: Reparatur empfohlen

WWS empfiehlt:
  • Den Unfallwagen sofort in eine Werkstatt bringen. Die Reparatur gleiche den Wertverlust durch den Unfall weitgehend aus.
  • Rechnung dem Finanzamt vorlegen. Reparaturkosten übernimmt der Fiskus.

Dadurch beschränkt sich der Schaden auf die unvermeidlich steigenden Versicherungskosten. Die übernimmt kein Finanzamt.



Quelle: WWS
letzte Änderung W.V.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / crashtackle


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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