Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Zuwendungen und Vergünstigungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt oder Lohn zukommen lässt, sind grundsätzlich der Lohnsteuer unterworfen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei "Aufmerksamkeiten", die von der Finanzverwaltung als Bestandteil eines üblichen bis höflichen Umgangs miteinander betrachtet werden (LStR R 19.6 zu § 19 EStG). Diese Aufmerksamkeiten sind für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Aufmerksamkeit zusätzlich zum Lohn oder Gehalt aufwendet; ein Lohnverzicht oder eine Gehaltsumwandlung sind damit ausgeschlossen.
| Ereignis | Sachzuwendung | Kategorie | Wie zu versteuern |
| Betrieblicher Verzehr | Getränke, Genussmittel | Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) | steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz | Heiß- und Erfrischungsgetränke, Wasser, Gebäck, kleine Speisen | Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) | steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Ohne besonderen Anlass | Heißgetränke und unbelegte Brötchen | Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) | steuer- und sozialversicherungsfrei (BFH-Urteil vom 03.07.2019, Az. VI R 36/17) |
| Teilnahme eines Arbeitnehmers am Geschäftsessen mit Geschäftspartnern | Bewirtungskosten durch den Arbeitgeber | kein Arbeitslohn | steuer- und sozialversicherungsfrei (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR) |
| Persönliches Ereignis, wie Geburtstag oder familiäre Ereignisse | Blumen, Genussmittel (Süßwaren, alkoholische Getränke, Tabakwaren), Buch, Tonträger | Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) | steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Weihnachten | Sachzuwendung (Geschenk) | monatlicher steuerfreier Sachbezug (bis 50 Euro) oder Sachzuwendung bei Betriebsveranstaltung (bis 60 Euro) oder Lohnsteuer und SV-Abgaben | steuer- und beitragspflichtig, wenn Freigrenze und Freibetrag ausgeschöpft sind |
| Betriebsveranstaltung | Mahlzeiten, Programm, Sachzuwendungen | kein Arbeitslohn | zweimal jährlich bis zu 110 Euro pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Arbeitskleidung und mittel | Sicherheitskleidung, schuhe, Werkzeugkoffer | kein Arbeitslohn | steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Deputate | z. B. Haustrunk im Brauereigewerbe | Arbeitslohn | steuer- und sozialversicherungspflichtig |
| Kostenloses Essen in betriebseigenen Kantinen | Mahlzeit | Arbeitslohn | steuer- und sozialversicherungspflichtig |
| Tagesveranstaltungen oder Reisen mit Belohnungscharakter ("incentive") | Eintrittskarten für besondere Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturelle Veranstaltungen, Reisen mit touristischem Programm | Arbeitslohn | steuer- und sozialversicherungspflichtig |
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letzte Änderung S.P. am 24.01.2022 Autor(en): Stefan Parsch Bild: panthermedia.net / Marc Dietrich |
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg. |
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