Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers- Praxistipps und Beispiele

Stefan Parsch
Zuwendungen und Vergünstigungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt oder Lohn zukommen lässt, sind grundsätzlich der Lohnsteuer unterworfen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei "Aufmerksamkeiten", die von der Finanzverwaltung als Bestandteil eines üblichen bis höflichen Umgangs miteinander betrachtet werden (LStR R 19.6 zu § 19 EStG). Diese Aufmerksamkeiten sind für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Übliche Aufmerksamkeiten

"Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn", heißt es in der Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) R 19.6 zu § 19 EStG. Genannt werden Blumen, Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Pralinen oder Tabakwaren, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer aus einem persönlichen Anlass (Geburtstag, Examen, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Einschulung eines Kindes usw.) überreicht werden. Weihnachten zählt übrigens nicht zu den persönlichen Anlässen (Aufmerksamkeiten zu Weihnachten im Steuerrecht). Steuerfrei sind diese Zuwendungen nur, wenn der Wert einschließlich Umsatzsteuer nicht höher ist als die Freigrenze von 60 Euro.

Ebenfalls als steuerfreie Aufmerksamkeiten gelten Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb kostenlos oder unter Kostenbeteiligung überlässt. Auch Speisen können in die Kategorie fallen, wenn sie bei einem „außergewöhnlichen Arbeitseinsatz“ im Betrieb gereicht werden (LStR R 19.6 zu § 19 EStG). Hier geht die Finanzverwaltung von einem betrieblichen Interesse aus, dass die Bereitstellung von Speisen bei einer außergewöhnlichen Besprechung oder Sitzung für einen günstigen Arbeitsablauf sorgen. Auch hier gilt wieder die Freigrenze von 60 Euro pro Anlass und Person.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Aufmerksamkeit zusätzlich zum Lohn oder Gehalt aufwendet; ein Lohnverzicht oder eine Gehaltsumwandlung sind damit ausgeschlossen.

Zur weiteren Abgrenzung von Aufmerksamkeiten und Bewirtung >>
  

Freigrenze von 60 Euro bei Sachleistungen

Übersteigt der Wert der Sachleistung 60 Euro, so ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig. Da die Freigrenze nicht im Gesetz steht, sondern nur in den Richtlinien, sehen Steuerexperten die Grenze nicht als absolut an. Mit einer entsprechenden Begründung können auch höherwertige Sachleistungen steuerfrei bleiben. Geldbeträge hingegen, so klein sie auch sein mögen, gelten grundsätzlich nicht als Aufmerksamkeiten.

Werden die Sachleistungen nicht vom Finanzamt als Aufmerksamkeiten anerkannt, müssen sie in ganzer Höhe versteuert werden; Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls fällig. Alternativ kann der Arbeitgeber pauschal 30 % des Sachwertes als Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) abführen (§ 37b EStG).

Wenngleich sie keine Aufmerksamkeiten sind, werden Sachleistungen, wie die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen oder an Geschäftsessen sowie Arbeitskleidung und -mittel von der Finanzverwaltung nicht als Arbeitslohn angesehen.

Übersicht: Sachzuwendungen des Arbeitgebers und ihre steuerrechtliche Einordnung

Die folgende Tabelle bietet Beispiele für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und wie sie steuerrechtlich zu behandeln sind.

Ereignis Sachzuwendung Kategorie Wie zu versteuern
Betrieblicher Verzehr Getränke, Genussmittel Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz Heiß- und Erfrischungsgetränke, Wasser, Gebäck, kleine Speisen Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Ohne besonderen Anlass Heißgetränke und unbelegte Brötchen Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei (BFH-Urteil vom 03.07.2019, Az. VI R 36/17)
Teilnahme eines Arbeitnehmers am Geschäftsessen mit Geschäftspartnern Bewirtungskosten durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR)
Persönliches Ereignis, wie Geburtstag oder familiäre Ereignisse Blumen, Genussmittel (Süßwaren, alkoholische Getränke, Tabakwaren), Buch, Tonträger Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Weihnachten Sachzuwendung (Geschenk) monatlicher steuerfreier Sachbezug (bis 50 Euro) oder Sachzuwendung bei Betriebsveranstaltung (bis 60 Euro) oder Lohnsteuer und SV-Abgaben steuer- und beitragspflichtig, wenn Freigrenze und Freibetrag ausgeschöpft sind
Betriebsveranstaltung Mahlzeiten, Programm, Sachzuwendungen kein Arbeitslohn zweimal jährlich bis zu 110 Euro pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei
Arbeitskleidung und mittel Sicherheitskleidung, schuhe, Werkzeugkoffer kein Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei
Deputate z. B. Haustrunk im Brauereigewerbe Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig
Kostenloses Essen in betriebseigenen Kantinen Mahlzeit Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig
Tagesveranstaltungen oder Reisen mit Belohnungscharakter ("incentive") Eintrittskarten für besondere Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturelle Veranstaltungen, Reisen mit touristischem Programm Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig

(Stand: 2022)



letzte Änderung S.P. am 24.01.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / Marc Dietrich


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Bilanz-/Hauptbuchhalter (m/w/d)
Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.500 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und übermorgen. Zu besetzen ist eine Stelle als Bilanz‑​/Hauptbuchhalter (m/w/d) Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Buchhalter/in (m/w/d)
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr al... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>