Kunst kann man von der Steuer absetzen. Steuern sparen mit dem Picasso? Das bleibt jedoch Illusion. Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG erklärt, wie Kunst steuerlich absetzbar ist - und wann das Finanzamt den Betriebskostenabzug streicht.
Kunst: Betriebskostenabzug mit Haken
Kunst im Konferenzraum, eine Fotogalerie im Wartezimmer oder eine Skulptur im Chefbüro - viele Unternehmen schmücken Geschäftsräume mit Kunst. Das kostet viel Geld, aber das kann das Unternehmen von der Steuer absetzen. Doch Investitionen in Kunst bergen einige steuerliche Haken, warnt die
Steuerlich absetzbar ist Kunst, wenn sie sich wirtschaftlich abnutzt
Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG empfiehlt vor allem die Investition in Künstler, die nicht anerkannt sind. Bei dem Ankauf von Werken "anerkannter Künstler" gehe der Fiskus davon aus, dass kein Wertverlust, sondern eine Wertsteigerung eintritt. Unternehmen dürften den Kaufpreis keinesfalls abschreiben. "Abschreiben lassen sich nur Gegenstände, die sich wirtschaftlich abnutzen", betont Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer der DHPG Euskirchen. "Sinkt der Marktpreis oder setzt ein nachweislicher Stilwandel ein, kommen allenfalls Teilwertabschreibungen in Betracht."
Bei Werken "nicht anerkannter Künstler" hingegen, billigen die Finanzbehörden einen Betriebskostenabzug. Solche Kunstgegenstände werte die Finanzverwaltung als Gebrauchskunst, die über die Jahre meist unmodern wird und an Wert verliert. Unternehmen können die Anschaffungskosten für Gebrauchskunst über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abschreiben. Die bezahlte Umsatzsteuer ist unter den üblichen Voraussetzungen gegebenenfalls als Vorsteuer abziehbar.
Wann ist ein Künstler anerkannt?
Nicht ganz einfach ist zu ermitteln, ob ein Künstler „anerkannt“ ist oder nicht. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gilt ein Künstler als anerkannt, wenn
Da auch die Finanzverwaltung nicht alle Entwicklungen auf dem Kunstmarkt verfolgen kann, ist der Kaufpreis oft ein wichtiger Anhaltspunkt. "Anschaffungen von bis zu 5.000 Euro wertet die laufende Rechtsprechung regelmäßig als Gebrauchskunst", erklärt DHPG-Berater Nöthen. "Diese Preisgrenze bietet für viele Unternehmen genug Spielraum, ihre Räumlichkeiten mit Kunst zu verschönern."
Kunst von der Steuer absetzen: Das letzte Wort hat der Finanzbeamte
Neben dem Kauf fertiggestellter Werke sind auch Auftragsarbeiten an junge unbekannte Künstler denkbar. So lassen sich Werke schaffen, die auf die Philosophie oder die Räumlichkeiten zugeschnitten sind. Wird ein professionelles Kunstkonzept entwickelt, so lassen sich diese Kosten zusätzlich absetzen. Das gleiche gilt für spezielle Kunstversicherungen.
Unternehmen sollten aber nicht übereifrig in Kunst investieren. Die Finanzverwaltung hat immer ein Auge darauf, ob die Aufwendungen auch angemessen sind. DHPG-Berater Nöthen warnt: Letztlich entscheidet über den Betriebskostenabzug der zuständige Finanzbeamte, der überzeugt werden muss, dass der Kunstgegenstand objektiv dem Betriebsvermögen dient.
Trotz Vorsteuerabzugs empfiehlt sich bei anerkannten Künstlern möglicherweise ein Privatkauf, um zu erwartende Wertsteigerungen bei späterem Weiterverkauf oder Privatentnahme nicht versteuern zu müssen. Noch unterliegen Kunstgegenstände und Sammlungsstücke dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Allerdings plant der Gesetzgeber für viele Kunstkäufe eine Anhebung auf 19 Prozent. Wer noch zu den aktuellen Konditionen in Kunst investieren möchte, sollte sich deshalb nicht allzu lange Zeit lassen.
Miete, Mietkauf, Leasing: Alternativen zum Kaufen von Kunst
Neben dem Kauf von Kunstwerken kommen auch verschiedene Formen der Miete in Frage. Unternehmen sollten die vertraglichen Modalitäten im Vorfeld sorgfältig prüfen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.
letzte Änderung W.V.R. am 20.08.2018 Autor(en): Wolff von Rechenberg Quelle: DHPG Bild: PantherMedia / Rüdiger Rebmann |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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09.10.2017 21:03:27 - ppetritsch
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