Kunst von der Steuer absetzen

Wolff von Rechenberg
Kunst kann man von der Steuer absetzen. Steuern sparen mit dem Picasso? Das bleibt jedoch Illusion. Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG erklärt, wie Kunst steuerlich absetzbar ist - und wann das Finanzamt den Betriebskostenabzug streicht.

Kunst: Betriebskostenabzug mit Haken

Kunst im Konferenzraum, eine Fotogalerie im Wartezimmer oder eine Skulptur im Chefbüro - viele Unternehmen schmücken Geschäftsräume mit Kunst. Das kostet viel Geld, aber das kann das Unternehmen von der Steuer absetzen. Doch Investitionen in Kunst bergen einige steuerliche Haken, warnt die Wirtschaftskanzlei DHPG. Schnell lehnen die Finanzbeamten einen steuermindernden Betriebskostenabzug ab. Ob die Ausgaben steuerlich absetzbar sind, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb sollten Unternehmen vorab ihren Steuerberater fragen.

Steuerlich absetzbar ist Kunst, wenn sie sich wirtschaftlich abnutzt

Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG empfiehlt vor allem die Investition in Künstler, die nicht anerkannt sind. Bei dem Ankauf von Werken "anerkannter Künstler" gehe der Fiskus davon aus, dass kein Wertverlust, sondern eine Wertsteigerung eintritt. Unternehmen dürften den Kaufpreis keinesfalls abschreiben. "Abschreiben lassen sich nur Gegenstände, die sich wirtschaftlich abnutzen", betont Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer der DHPG Euskirchen. "Sinkt der Marktpreis oder setzt ein nachweislicher Stilwandel ein, kommen allenfalls Teilwertabschreibungen in Betracht."


Bei Werken "nicht anerkannter Künstler" hingegen, billigen die Finanzbehörden einen Betriebskostenabzug. Solche Kunstgegenstände werte die Finanzverwaltung als Gebrauchskunst, die über die Jahre meist unmodern wird und an Wert verliert. Unternehmen können die Anschaffungskosten für Gebrauchskunst über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abschreiben. Die bezahlte Umsatzsteuer ist unter den üblichen Voraussetzungen gegebenenfalls als Vorsteuer abziehbar.

Wann ist ein Künstler anerkannt?

Nicht ganz einfach ist zu ermitteln, ob ein Künstler "anerkannt" ist oder nicht. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gilt ein Künstler als anerkannt, wenn
  • Kunstsachverständige sein Werk als künstlerisch bedeutsam einschätzen
  • er Kunstpreise gewonnen hat
  • er an wichtigen Ausstellungen teilgenommen hat oder
  • seine Werke von überregional bekannten Museen angekauft werden.

Da auch die Finanzverwaltung nicht alle Entwicklungen auf dem Kunstmarkt verfolgen kann, ist der Kaufpreis oft ein wichtiger Anhaltspunkt. "Anschaffungen von bis zu 5.000 Euro wertet die laufende Rechtsprechung regelmäßig als Gebrauchskunst", erklärt DHPG-Berater Nöthen. "Diese Preisgrenze bietet für viele Unternehmen genug Spielraum, ihre Räumlichkeiten mit Kunst zu verschönern."

Kunst von der Steuer absetzen: Das letzte Wort hat der Finanzbeamte

Neben dem Kauf fertiggestellter Werke sind auch Auftragsarbeiten an junge unbekannte Künstler denkbar. So lassen sich Werke schaffen, die auf die Philosophie oder die Räumlichkeiten zugeschnitten sind. Wird ein professionelles Kunstkonzept entwickelt, so lassen sich diese Kosten zusätzlich absetzen. Das gleiche gilt für spezielle Kunstversicherungen.

Unternehmen sollten aber nicht übereifrig in Kunst investieren. Die Finanzverwaltung hat immer ein Auge darauf, ob die Aufwendungen auch angemessen sind. DHPG-Berater Nöthen warnt: Letztlich entscheidet über den Betriebskostenabzug der zuständige Finanzbeamte, der überzeugt werden muss, dass der Kunstgegenstand objektiv dem Betriebsvermögen dient.

Trotz Vorsteuerabzugs empfiehlt sich bei anerkannten Künstlern möglicherweise ein Privatkauf, um zu erwartende Wertsteigerungen bei späterem Weiterverkauf oder Privatentnahme nicht versteuern zu müssen. Noch unterliegen Kunstgegenstände und Sammlungsstücke dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Allerdings plant der Gesetzgeber für viele Kunstkäufe eine Anhebung auf 19 Prozent. Wer noch zu den aktuellen Konditionen in Kunst investieren möchte, sollte sich deshalb nicht allzu lange Zeit lassen.

Miete, Mietkauf, Leasing: Alternativen zum Kaufen von Kunst

Neben dem Kauf von Kunstwerken kommen auch verschiedene Formen der Miete in Frage. Unternehmen sollten die vertraglichen Modalitäten im Vorfeld sorgfältig prüfen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.
  1. Miete: Unternehmen können Kunstwerke bei spezialisierten Dienstleistern anmieten. Mietzahlungen lassen sich sofort als Betriebskosten geltend machen. Zudem können Unternehmen auch die Kosten für den Transport und die Hängung ansetzen. Die Mietraten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert der Kunstwerke stehen und bei einem steigenden Verkehrswert angepasst werden.
  2. Mietkauf: Einige Unternehmen finden mit der Zeit Gefallen an gemieteten Kunstwerken und möchten sie am liebsten dauerhaft behalten. Hier ist erhöhte Vorsicht gefragt. Schnell argwöhnen die Finanzbehörden, dass über die Mietraten schon ein Teil des Kaufpreises abgesetzt wurde, also ein verdeckter Ratenkauf vorliegt. Deshalb: Mietraten nicht zu hoch ansetzen und Kaufsumme nicht von vornherein vereinbaren.
  3. Leasing: Da „nicht anerkannte Kunst“ steuerlich an Wert verliert, ist hier Kunstleasing denkbar. Der Fiskus fordert eine Mietdauer, die zwischen 40 und 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer liegt. Entsprechend sollte die Grundmietzeit bei gängiger Gebrauchskunst vier bis neun Jahre betragen. Am Ende der Vertragslaufzeit können Unternehmen die Kunstwerke wahlweise kaufen oder an den Händler zurückgeben.




Quelle: DHPG
letzte Änderung W.V.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia / Rüdiger Rebmann


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

09.10.2017 21:03:27 - ppetritsch

Hallo Herr von Rechenberg,

da ich gerade eine Studienarbeit über die Handhabung von Kunst in der Rechnungslegung schreibe, hat mir Ihr Beitrag sehr geholfen die Thematik besser zu verstehen, vielen Dank!
Leider kann ich den erwähnten ursprünglichen Beitrag der DHPG nicht mehr auffinden, könnten Sie mir evtl. sagen wo ich diesen finden kann, sofern er öffentlich zugänglich ist? Ich würde ihn gerne als Quelle in meiner Arbeit verwenden.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

Paul Petritsch
[ Zitieren | Name ]

10.10.2017 08:27:02 - wvr

Hallo Herr Petritsch,

vielen Dank für das Lob. Leider wurde die Information von DHPG bei uns nicht über einen solchen Zeitraum archiviert. Möglicherweise können Sie sich an die Kanzlei wenden und dort nachfragen. Die Information müsste ebenfalls aus dem Jahr 2013 stammen.

Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 500 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>