Onlinehändler als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

Mathias Kahlke
Besonders beliebt bei Onlinehändlern in Deutschland ist die Kleinunternehmerregelung. Sie kann auf Antrag oder bei der steuerlichen Erstanmeldung beim Finanzamt in Anspruch genommen werden und erleichtert den Unternehmern die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Verkäufe. Aber so beliebt diese Regelung ist, so unsicher sind sich viele betroffene Händler auch über die genauen Rechte und Pflichten sowie Grenzen und Vorschriften dieser Regelung.

Immer wieder liest man im Internet von Hilfe suchenden Onlinehändlern, die im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung Nachfragen oder umsatzsteuerliche Nachforderungen seitens des Finanzamtes erhalten haben. Aber auch bei der Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer werden immer wieder Fehler gemacht, die im Nachhinein für Ärger sorgen.

Mangelnde Informationen sorgen für Chaos

Vielfach mangelt es den betroffenen Unternehmern einfach an den nötigen Informationen. Entsprechende Regelungen und Vorschriften werden schlecht recherchiert oder man verlässt sich auf Aussagen von Bekannten und Verwandten. Wenn aber die Umsatzsteuernachforderung vom Finanzamt erst einmal auf dem Tisch liegt, kann auch der Steuerberater in der Regel nicht mehr viel dagegen tun. Daher möchten wir an dieser Stelle bezüglich der Kleinunternehmerregelung versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und über Grenzen und Verpflichtungen aufklären.


Kleinunternehmerregelung – die Eckdaten

Der Begriff „Kleinunternehmerregelung“ steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und soll helfen, diese Thematik für den Unternehmer und das Finanzamt leichter zu handhaben.

Kleinunternehmer kann jeder Unternehmer sein, der im vergangenen Jahr einen Umsatz einschließlich Umsatzsteuer von 25.000 € und in diesem Jahr einen Umsatz von weniger als 100.000 € erzielt. Es ist also nicht der Gewinn, sondern der erzielte Umsatz ausschlaggebend. Dabei sollte beachtet werden, dass aus dem Umsatz bestimmte Positionen herausgerechnet werden, so dass auch Unternehmen mit mehr als 25.000 € die Regelung in Anspruch nehmen können.

Entschließt sich der Onlinehändler in der erstmaligen, steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung und beginnt er seinen Shop oder gewerblichen Ebay-Account mitten im laufenden Kalenderjahr, so gilt auch hier die Umsatzgrenze von 25.000 €. Allerdings muss dazu der erwartete Umsatz für das verbleibende Restjahr auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet werden.

Auch richten sich die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme allein nach dem voraussichtlichen Umsatz. Wird im Nachhinein ein höherer Umsatz erzielt, als geplant war, bleibt die Kleinunternehmereigenschaft im ersten Jahr trotzdem erhalten.

Vorteil Kleinunternehmer

Doch was sind die viel zitierten Vorteile der Kleinunternehmerregelung? Als Kleinunternehmer ist man von der gesetzlichen Verpflichtung, Umsatzsteuer abzuführen, befreit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche, nebenberufliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Das bedeutet für die Praxis, dass der Kleinunternehmer gegenüber seinem Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss. Auch auf den erstellten Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Demgegenüber ist der Unternehmer jedoch auch nicht berechtigt, von seinem Finanzamt Vorsteuer, Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer zurück zu fordern.

Regeln, Pflichten und Terminsachen

Die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt bestehen vordergründig in der rechtzeitigen Abgabe der unterschiedlichen Steuererklärungen. Bis zum 31.05. eines jeden Jahres muss der Kleinunternehmer folgende Steuererklärungen bei seinem Finanzamt einreichen:
  • Die Umsatzsteuererklärung, wobei hier lediglich Angaben zum Gesamtumsatz genügen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch gegeben sind.
  • Eine Gewerbesteuererklärung. Erfahrungsgemäß wird der Kleinunternehmer sich jedoch in den Grenzen des Freibetrages bewegen, so dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss und
  • die Einkommensteuererklärung. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt auch die Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen (nicht Gewinn und auchnicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR unterschreiten, können eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Auswirkungen auf die Rechnungsstellung

Für den täglichen Geschäftsverkehr hat der Kleinunternehmerstatus vor allem Auswirkungen auf die Rechnungsstellung. Neben den vorgeschriebenen gesetzlichen Bestandteilen der Rechnung gilt für den Kleinunternehmer im Gegensatz zum normalen Unternehmer, dass er den anzuwendenden Steuersatz und die entsprechenden Steuerbeträge nicht ausweisen darf. Hingegen ist die Kleinunternehmerregelung keine Steuerbefreiung – wie oft fälschlich interpretiert wird – so dass ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung nicht notwendig ist. Üblich ist jedoch eine Formulierung, beispielsweise in der Form: „Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“. So kann Rückfragen von Kunden vorgebeugt werden.


Kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden?

Auch wenn der Umsatz des Onlinehändlers die Grenze von 25.000 € nicht übersteigt, so ist dieser nicht verpflichtet, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Bedient der Händler vorwiegend gewerbliche Kunden, wie etwa normale Unternehmen, so kann es aus wettbewerbstechnischen Überlegungen sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die Umsatzsteuer in den erstellten Rechnungen gesondert auszuweisen. So wird es dem kaufenden Unternehmen ermöglicht, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und nur den Nettobetrag als Kosten zu verbuchen, währenddessen bei einer Kleinunternehmerrechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer für das kaufende Unternehmen kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die angebotenen Waren können so gegenüber der gewerblichen Konkurrenz teurer erscheinen. Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Jedoch ist der Onlinehändler dann auf 5 Jahre an diesen Antrag gebunden.




Quelle: Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH
letzte Änderung Mathias Kahlke am 10.12.2024
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov

Literaturhinweise
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Finanz- und Rechnungswesen bzw. Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Wir, das RKW Kompetenzzentrum, unterstützen als neutraler Impuls- und Ratgeber kleine und mittlere Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbs­fähigkeit und Nachhaltigkeit des deutschen Mittelstands zu verbessern. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die ihr etabliertes Unternehmen weitere... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Cost-Manager (w/m/d)
An 13 Standorten in ganz Deutschland versorgen in den BG Kliniken knapp 16.000 Fachkräfte verschiedenster Berufsgruppen mehr als 545.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr. Dabei finden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen familienfreundliche Arbeits­bedingungen, ideale Aufst... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.