Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch sind für diese Gegenstände Höchstgrenzen festgelegt, die verhindern, dass ein unrealistischer Gewinn ausgewiesen wird.
Selbsterstellte materielle Gegenstände werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Nach dem gibt es Pflichtanteile, die in die Herstellungskosten mit einfließen und somit die Wertuntergrenze der Herstellungskosten bilden. Ebenfalls ist es möglich, zusätzlich weitere Kosten anzusetzen, aus denen sich die Wertobergrenze der Herstellungskosten ergibt.
Folgende Darstellung gibt die Berechnungswerte für die Wertunter- und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden, dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und den zusätzlichen Gemeinkosten besteht. Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes sind durch ihren unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vermögensgegenstand gekennzeichnet. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn es möglich ist, die aufgetretenen Kosten direkt dem hergestellten Gegenstand zuzuordnen, z.B. wie viele Nägel genau für diesen Gegenstand benötigt wurden.
Da es eine genau Anzahl gibt, sind diese als Kosten dem hergestellten Gegenstand zuzurechnen. Wenn für die Fertigung eines Gegenstandes spezielle Fertigungsgeräte besorgt werden müssen, sind diese ebenfalls direkt zurechenbar, weil sie für andere Fertigungen nicht genutzt werden können. Materialeinzelkosten: Materialkosten können nur dann als Einzelkosten angegeben werden, wenn sie direkt und nach Anzahl zu einem hergestellten Vermögensgegenstand zugeordnet werden können.
Es müssen dementsprechend eine genaue Anzahl des verwendeten Materials sowie die dazugehörigen Kosten gegeben sein, die dann multipliziert werden. Die Summe der Materialeinzelkosten aller Materialarten ergibt die gesamten Materialeinzelkosten. Wenn beim Kauf dieser Materialien Skonti, Boni oder Rabatte gewährt wurden, müssen diese vom Preis abgezogen werden.
Anzeige
Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung. Preis 119,- EURmehr >>
Wertuntergrenze und Wertobergrenze bei Herstellungskosten
Folgende Übersicht gibt die Berechnungswerte für die Wertunter- und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden, dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und den zusätzlichen Gemeinkosten besteht.
Pflichtbestandteile der Herstellungskosten nach § 255 HGB
Materialeinzelkosten
+
Fertigungseinzelkosten
+
Sonderkosten der Fertigung
+
angemessene Teile der Materialgemeinkosten
+
angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten
+
angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens
=
Wertuntergrenze der Herstellungskosten
"Kann"-Bestandteile der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
+
Zinsen auf Fremdkapital zur Herstellung des Vermögensgegenstandes
+
angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung
+
angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
=
Wertobergrenze der Herstellungskosten
Zinsen auf Fremdkapital dürfen nur dann zu den Herstellungskosten gerechnet werden, wenn mit dem Fremdkapital die Herstellung eines Vermögensgegenstandes finanziert worden ist. Sie dürfen auch nur einbezogen werden, wenn sie während des Fertigungszeitraums angefallen sind. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen grundsätzlich nicht einbezogen werden. Lediglich bei den Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände darf das Unternehmen Entwicklungskosten aktivieren. Aber auch nur dann, wenn Forschung und Entwicklung nachvollziehbar getrennt sind (§ 255 Abs. 2a HGB).
Kostenarten: Einzelkosten und Gemeinkosten
Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes sind durch ihren unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vermögensgegenstand gekennzeichnet. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn es möglich ist, die aufgetretenen Kosten direkt dem hergestellten Gegenstand zuzuordnen, z.B. wie viele Nägel genau für diesen Gegenstand benötigt wurden. Da es eine genau Anzahl gibt, sind diese als Kosten dem hergestellten Gegenstand zuzurechnen. Wenn für die Fertigung eines Gegenstandes spezielle Fertigungsgeräte besorgt werden müssen, sind diese ebenfalls direkt zurechenbar, weil sie für andere Fertigungen nicht genutzt werden können.
Materialeinzelkosten
Materialkosten können nur dann als Einzelkosten angegeben werden, wenn sie direkt und nach Anzahl zu einem hergestellten Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Es müssen dementsprechend eine genaue Anzahl des verwendeten Materials sowie die dazugehörigen Kosten gegeben sein, die dann multipliziert werden. Die Summe der Materialeinzelkosten aller Materialarten ergibt die gesamten Materialeinzelkosten. Wenn beim Kauf dieser Materialien Skonti, Boni oder Rabatte gewährt wurden, müssen diese vom Preis abgezogen werden.
Fertigungseinzelkosten
Fertigungseinzelkosten werden analog zu den Materialeinzelkosten berechnet. Sie müssen ebenfalls dem hergestellten Vermögensgegenstand direkt zurechenbar sein. Deshalb gehören zu den Fertigungseinzelkosten meistens die Fertigungslöhne. Die Zeit, die für die Herstellung des Gegenstandes verwandt wurde, wird mit dem jeweiligen Lohnsatz verrechnet und ergibt den Fertigungslohn, den der Arbeiter für die Herstellung des Gegenstandes bekommt. Die Summe der Löhne, die für diesen Gegenstand berechnet wurden, ergibt die Fertigungseinzelkosten des Vermögensgegenstandes.
Sondereinzelkosten der Fertigung
Zusätzlich zu den Fertigungslöhnen können weitere Kosten für die Fertigung anfallen, die ebenfalls einen direkten Bezug zu dem Vermögensgegenstand aufweisen. Diese Kosten können z.B. für eine spezielle Konstruktion anfallen.
Gemeinkosten
Die anteiligen Gemeinkosten werden prozentual auf die einzelnen Produkte verteilt. Diese Verteilungsschlüssel errechnen sich, indem die gesamten Gemeinkosten einer Kostenart zu den dazugehörigen Einzelkosten der Kostenstelle ins Verhältnis gesetzt werden.
Summe der Materialgemeinkosten
×
100
=
Prozentsatz
Summe der Materialeinzelkosten
Summe der Fertigungsgemeinkosten
×
100
=
Prozentsatz
Summe der Fertigungseinzelkosten
Dieser Prozentsatz, der für alle Gemeinkostenarten ausgerechnet werden kann, muss nun auf alle Produkte verteilt werden, welche die gleiche Art der Gemeinkosten verbraucht haben. Da davon ausgegangen wird, dass die Gemeinkosten mit den Einzelkosten im Zusammenhang stehen, wird der Prozentsatz von den Einzelkosten genommen.
Anteiliger Werteverzehr des Anlagevermögens
Die anteiligen Abschreibungen dürfen nur angesetzt werden, wenn die abzuschreibenden Gebäude oder Maschinen mit der Herstellung des Gegenstandes zu tun hatten. "Man dividiert den Abschreibungsbetrag des Jahres durch die Summe der Fertigungseinzelkosten und multipliziert anschließend die Fertigungseinzelkosten eines jeden Vermögensgegenstandes mit dem ermittelten Prozentsatz." [1]
Zinsen für Fremdkapital
Die Zinsen für Fremdkapital gehören im Allgemeinen laut § 255 Abs. 3 HGB nicht zu den Herstellungskosten. Wenn das Fremdkapital jedoch für die Herstellung des Gegenstandes aufgenommen wurde und die Zinsen nur in dem Zeitraum der Herstellung entstanden sind, dürfen sie als Herstellungskosten gesehen werden.
Anteilige Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten
Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten dürfen ebenfalls laut § 255 Abs. 2, Satz 5 HGB nur zu den Herstellungskosten gerechnet werden, wenn sie in den Zeitraum der Herstellung fallen. Der Prozentsatz für die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten wird aus der Summe der Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten im Verhältnis zu der Summe der Materialeinzelkosten, der Materialgemeinkosten, der Fertigungseinzelkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der Sondereinzelkosten der Fertigung – den sogenannten Herstellkosten – errechnet. Dann muss der Prozentsatz mit den Herstellkosten des jeweiligen Gegenstandes multipliziert werden.
Regelung nach IAS und US-GAAP
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollte Unternehmen die Bilanzierung erleichtern. Das zeigt sich auch im Bereich der Herstellungskosten. Mit der Hereinnahme der Gemeinkosten in die Herstellungskosten mit Ansatzpflicht erlegt das HGB dem Unternehmen weitgehend ähnlich Pflichten auf wie die internationalen StandardsIAS/IFRS und US-GAAP. So ist eine Anrechnung von Fremdkapitalzinsen auch nach internationalen Standards nur dann erlaubt, wenn sie in einem zurechenbaren Verhältnis zum hergestellten Vermögenswert stehen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Jobletter und Newsletter!
Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>
Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungssicherheit für über 300.000 Bürger und Unternehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieurdienstleistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>
Business Controller (m/w/d)
Mit konzernweit mehr als 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte die ALTANA Gruppe in 2024 einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro. BYK, als Teil der ALTANA Gruppe, ist ein weltweit führender Anbieter von Spezialchemie. Unsere innovativen und nachhaltigen Additive verbessern unter andere... Mehr Infos >>
Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungseinrichtung zur Allgemeinen Relativitätstheorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>
Konzernbuchhalter:in (m/w/d)
Als Shared Services Gesellschaft bündeln wir bei GEwerk.business unsere Expertise in HR, Finanzen, Recht, IT, Projektmanagement und Marketing, um unsere Niederlassungen operativ zu stärken und Bauprojekte effektiv voranzutreiben. Wir schaffen die Strukturen, die reibungslose Abläufe, maximale Tra... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>
Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>
Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt im... Mehr Infos >>
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Excel-Vorlage für Angebotsvergleich
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode. Mehr Informationen >>
Break Even Analyse
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen. Mehr Informationen >>
RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten. Mehr Informationen >>
Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>