Alle Vermögensgegenstände sind laut § 253 Abs. 1 HGB entweder mit den Anschaffungs- oder mit den Herstellungskosten anzusetzen. Dadurch sind für diese Gegenstände Höchstgrenzen festgelegt, die verhindern, dass ein unrealistischer Gewinn ausgewiesen wird.
Selbsterstellte materielle Gegenstände werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Nach dem gibt es Pflichtanteile, die in die Herstellungskosten mit einfließen und somit die Wertuntergrenze der Herstellungskosten bilden. Ebenfalls ist es möglich, zusätzlich weitere Kosten anzusetzen, aus denen sich die Wertobergrenze der Herstellungskosten ergibt.
Folgende Darstellung gibt die Berechnungswerte für die Wertunter- und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden, dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und den zusätzlichen Gemeinkosten besteht. Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes sind durch ihren unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vermögensgegenstand gekennzeichnet. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn es möglich ist, die aufgetretenen Kosten direkt dem hergestellten Gegenstand zuzuordnen, z.B. wie viele Nägel genau für diesen Gegenstand benötigt wurden.
Da es eine genau Anzahl gibt, sind diese als Kosten dem hergestellten Gegenstand zuzurechnen. Wenn für die Fertigung eines Gegenstandes spezielle Fertigungsgeräte besorgt werden müssen, sind diese ebenfalls direkt zurechenbar, weil sie für andere Fertigungen nicht genutzt werden können. Materialeinzelkosten: Materialkosten können nur dann als Einzelkosten angegeben werden, wenn sie direkt und nach Anzahl zu einem hergestellten Vermögensgegenstand zugeordnet werden können.
Es müssen dementsprechend eine genaue Anzahl des verwendeten Materials sowie die dazugehörigen Kosten gegeben sein, die dann multipliziert werden. Die Summe der Materialeinzelkosten aller Materialarten ergibt die gesamten Materialeinzelkosten. Wenn beim Kauf dieser Materialien Skonti, Boni oder Rabatte gewährt wurden, müssen diese vom Preis abgezogen werden.
Wertuntergrenze und Wertobergrenze bei Herstellungskosten
Folgende Übersicht gibt die Berechnungswerte für die Wertunter- und die Wertobergrenze an. Beim Lesen dieses Schemas muss beachtet werden, dass die Wertobergrenze aus der Wertuntergrenze der Herstellungskosten und den zusätzlichen Gemeinkosten besteht.
Pflichtbestandteile der Herstellungskosten nach § 255 HGB
Materialeinzelkosten
+
Fertigungseinzelkosten
+
Sonderkosten der Fertigung
+
angemessene Teile der Materialgemeinkosten
+
angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten
+
angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens
=
Wertuntergrenze der Herstellungskosten
"Kann"-Bestandteile der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
+
Zinsen auf Fremdkapital zur Herstellung des Vermögensgegenstandes
+
angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung
+
angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
=
Wertobergrenze der Herstellungskosten
Zinsen auf Fremdkapital dürfen nur dann zu den Herstellungskosten gerechnet werden, wenn mit dem Fremdkapital die Herstellung eines Vermögensgegenstandes finanziert worden ist. Sie dürfen auch nur einbezogen werden, wenn sie während des Fertigungszeitraums angefallen sind. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen grundsätzlich nicht einbezogen werden. Lediglich bei den Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände darf das Unternehmen Entwicklungskosten aktivieren. Aber auch nur dann, wenn Forschung und Entwicklung nachvollziehbar getrennt sind (§ 255 Abs. 2a HGB).
Kostenarten: Einzelkosten und Gemeinkosten
Einzelkosten eines Vermögensgegenstandes sind durch ihren unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vermögensgegenstand gekennzeichnet. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn es möglich ist, die aufgetretenen Kosten direkt dem hergestellten Gegenstand zuzuordnen, z.B. wie viele Nägel genau für diesen Gegenstand benötigt wurden. Da es eine genau Anzahl gibt, sind diese als Kosten dem hergestellten Gegenstand zuzurechnen. Wenn für die Fertigung eines Gegenstandes spezielle Fertigungsgeräte besorgt werden müssen, sind diese ebenfalls direkt zurechenbar, weil sie für andere Fertigungen nicht genutzt werden können.
Materialeinzelkosten
Materialkosten können nur dann als Einzelkosten angegeben werden, wenn sie direkt und nach Anzahl zu einem hergestellten Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Es müssen dementsprechend eine genaue Anzahl des verwendeten Materials sowie die dazugehörigen Kosten gegeben sein, die dann multipliziert werden. Die Summe der Materialeinzelkosten aller Materialarten ergibt die gesamten Materialeinzelkosten. Wenn beim Kauf dieser Materialien Skonti, Boni oder Rabatte gewährt wurden, müssen diese vom Preis abgezogen werden.
Fertigungseinzelkosten
Fertigungseinzelkosten werden analog zu den Materialeinzelkosten berechnet. Sie müssen ebenfalls dem hergestellten Vermögensgegenstand direkt zurechenbar sein. Deshalb gehören zu den Fertigungseinzelkosten meistens die Fertigungslöhne. Die Zeit, die für die Herstellung des Gegenstandes verwandt wurde, wird mit dem jeweiligen Lohnsatz verrechnet und ergibt den Fertigungslohn, den der Arbeiter für die Herstellung des Gegenstandes bekommt. Die Summe der Löhne, die für diesen Gegenstand berechnet wurden, ergibt die Fertigungseinzelkosten des Vermögensgegenstandes.
Sondereinzelkosten der Fertigung
Zusätzlich zu den Fertigungslöhnen können weitere Kosten für die Fertigung anfallen, die ebenfalls einen direkten Bezug zu dem Vermögensgegenstand aufweisen. Diese Kosten können z.B. für eine spezielle Konstruktion anfallen.
Gemeinkosten
Die anteiligen Gemeinkosten werden prozentual auf die einzelnen Produkte verteilt. Diese Verteilungsschlüssel errechnen sich, indem die gesamten Gemeinkosten einer Kostenart zu den dazugehörigen Einzelkosten der Kostenstelle ins Verhältnis gesetzt werden.
Summe der Materialgemeinkosten
×
100
=
Prozentsatz
Summe der Materialeinzelkosten
Summe der Fertigungsgemeinkosten
×
100
=
Prozentsatz
Summe der Fertigungseinzelkosten
Dieser Prozentsatz, der für alle Gemeinkostenarten ausgerechnet werden kann, muss nun auf alle Produkte verteilt werden, welche die gleiche Art der Gemeinkosten verbraucht haben. Da davon ausgegangen wird, dass die Gemeinkosten mit den Einzelkosten im Zusammenhang stehen, wird der Prozentsatz von den Einzelkosten genommen.
Anteiliger Werteverzehr des Anlagevermögens
Die anteiligen Abschreibungen dürfen nur angesetzt werden, wenn die abzuschreibenden Gebäude oder Maschinen mit der Herstellung des Gegenstandes zu tun hatten. "Man dividiert den Abschreibungsbetrag des Jahres durch die Summe der Fertigungseinzelkosten und multipliziert anschließend die Fertigungseinzelkosten eines jeden Vermögensgegenstandes mit dem ermittelten Prozentsatz." [1]
Zinsen für Fremdkapital
Die Zinsen für Fremdkapital gehören im Allgemeinen laut § 255 Abs. 3 HGB nicht zu den Herstellungskosten. Wenn das Fremdkapital jedoch für die Herstellung des Gegenstandes aufgenommen wurde und die Zinsen nur in dem Zeitraum der Herstellung entstanden sind, dürfen sie als Herstellungskosten gesehen werden.
Anteilige Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten
Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten dürfen ebenfalls laut § 255 Abs. 2, Satz 5 HGB nur zu den Herstellungskosten gerechnet werden, wenn sie in den Zeitraum der Herstellung fallen. Der Prozentsatz für die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten wird aus der Summe der Betriebs- und Verwaltungsgemeinkosten im Verhältnis zu der Summe der Materialeinzelkosten, der Materialgemeinkosten, der Fertigungseinzelkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der Sondereinzelkosten der Fertigung – den sogenannten Herstellkosten – errechnet. Dann muss der Prozentsatz mit den Herstellkosten des jeweiligen Gegenstandes multipliziert werden.
Regelung nach IAS und US-GAAP
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollte Unternehmen die Bilanzierung erleichtern. Das zeigt sich auch im Bereich der Herstellungskosten. Mit der Hereinnahme der Gemeinkosten in die Herstellungskosten mit Ansatzpflicht erlegt das HGB dem Unternehmen weitgehend ähnlich Pflichten auf wie die internationalen StandardsIAS/IFRS und US-GAAP. So ist eine Anrechnung von Fremdkapitalzinsen auch nach internationalen Standards nur dann erlaubt, wenn sie in einem zurechenbaren Verhältnis zum hergestellten Vermögenswert stehen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Jobletter und Newsletter!
Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>
Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Bilanzbuchhalter/in (m/w/d)
Werde als zertifierter Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) ein essenzieller Teil unseres Finanzteams und nutze SAP S/4HANA, um unsere Geschäftsvorgänge digital, zeitgerecht und transparent abzubilden. Mit Deiner tiefgehenden Erfahrung optimierst Du, gemeinsam mit uns, unsere Abläufe und hilfst un... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d)
NIEHOFF ist ein erfolgreiches deutsches, mittelständisches Unternehmen mit internationalen Strukturen und Tradition im Bereich des Sondermaschinenbaus. Mit eigenen Tochtergesellschaften und Niederlassungen in den USA, Brasilien, China, Indien, Tschechien, Schweden, Singapur, Japan, Spanien... Mehr Infos >>
Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>
Leitung zentrale Finanzkoordination Max Planck Schools (MPS)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>
Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d)
Willkommen bei der Gesundheitskasse – einer starken Gemeinschaft aus vielen unterschiedlichen Menschen! Unsere individuellen Stärken setzen wir zusammen dafür ein, dass unsere Versicherten gesund bleiben und werden. Dabei entwickeln wir uns persönlich immer weiter und unterstützen uns gege... Mehr Infos >>
Buchhalter/-in (m/w/d)
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement. Mehr Informationen >>
Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Mehr Informationen >>
Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
RS-Plan
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>
Ihre Werbung auf RWP
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>