Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES
Bremerhaven
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Allgemeine Aufwendungen |
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Im ersten Kontenabschnitt, welcher für kleinere Buchhaltungen gedacht ist, wird auf einen hohen Detailgrad verzichtet. Dadurch kann eine spätere Analyse der Aufwendungen nur begrenzt stattfinden. Auf diesen Konten werden unter anderem Fremdarbeiten, sonstige betriebliche, periodenfremde, betriebsfremde oder unregelmäßige Aufwendungen gebucht. Alternativ können diese Konten auch genutzt werden, falls ein bestimmter Aufwand nicht 100%ig zugeordnet werden kann. Es empfiehlt sich jedoch, die Buchungen für spätere Analysen möglichst genau vorzunehmen, anstatt sie auf allgemeinen Konten zu buchen. |
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SKR03: 2010, 2020, 2307, 2309, 4900 - 4909 |
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SKR04: 6300 - 6304; 6960 - 6969 |
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Raum- und Grundstückskosten |
Neben den Instandhaltungs- und Betriebskosten für Gebäude wie zum Beispiel Gas, Wasser, Strom, Heizung und Reinigung werden hier auch Kosten wie Miete, Leasing und Pacht für unbewegliche Vermögensgegenstände erfasst. Zusätzlich werden in diesem Kontenbereich auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst. Die aktuellen Regelungen zum Arbeitszimmer können Sie in unserem Artikel Arbeitzimmer - Anerkennung durch das Finanzamt nachlesen. |
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SKR03: 2350, 4200 - 4290 |
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SKR04: 6305 - 6352 |
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Spenden / Zuwendungen |
Auf diesen Konten werden sämtliche Spenden und Zuwendungen, die ein Unternehmen tätigt als Aufwand erfasst. Hierbei wird in diesen Konten nach dem Spendenzweck unterschieden. Zuwendungen werden dagegen nach dem Empfänger untergliedert. Somit können zum Beispiel folgende Gruppen unterschieden werden: Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke oder für mildtätige Zwecke. Zuwendungen dagegen erfolgen zum Beispiel an politische Parteien oder Stiftungen für zum Beispiel kulturelle Zwecke. |
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SKR03: 2380 - 2384, 2387 - 2390 |
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SKR04: 6390 - 6398 |
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| Versicherungen / Abgaben |
Auf diesen Konten werden allgemeine Versicherungen wie Haftpflicht, Feuer oder Diebstahl gebucht. Versicherungen die sich auf Firmenfahrzeuge beziehen, werden in der Regel nicht in diesem Bereich gebucht, sondern im Bereich der Kfz-Kosten. Ähnlich verhält es sich auch mit den Transportversicherungen bei Warenverkäufen, welche dem Kontenbereich Koster der Warenabgabe zugeordnet ist. Neben den Versicherungen werden auf diesen Konten ebenfalls Beiträge gebucht, welche zum Beispiel an bestimmte Kammern oder ähnliches entrichtet werden müssen. Auch evtl. Zwangsgelder oder Verspätungszuschläge werden hier erfasst. |
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SKR03: 4360 - 4490 |
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SKR04: 6400 - 6440 |
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| Reparatur / Instandhaltung |
Die Wartung und Reparatur von Maschinen, Anlagen oder anderer Betriebs- und Geschäftsausstattung werden auf diesen Konten gebucht. Hierbei gilt es ebenfalls zu beachten, dass Kfz- Reparaturen nicht in diesem Bereich erfasst werden, genauso wie die Instandhaltung von Räumen und Gebäuden. Diese werden in den jeweiligen Kategorien Kfz-Kosten und Raumkosten erfasst. Die Buchungen von Instandhaltungen und Wartungen von PCs und Software erfolgen ebenfalls in diesem Kontenbereich. |
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SKR03: 4800 - 4809 |
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SKR04: 6450 - 6495 |
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| KFZ-Kosten |
Die durch die Betriebsfahrzeuge verursachten Kosten, wie zum Beispiel Benzinrechnungen, Haftpflichtversicherung, Leasingraten, Mautgebühren oder Wartungen werden in den nebenstehenden Konten gebucht. Zu den Kfz-Kosten gehören auch die Mieten für evtl. Garagen. Wenn ein Unternehmer seinen Privat- PKW betrieblich nutzt, so kann er diese Kosten auch zum entsprechenden Anteil hier mit verbuchen. Hierfür muss aber in der Regel ein entsprechender Nachweis wie ein Fahrtenbuch erstellt werden. |
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SKR03: 4500, 4520 - 4595 |
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SKR04: 6498 - 6595 |
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| Werbe- und Reisekosten |
Neben Aufwendungen für Werbung werden hier auch Geschenke und Bewirtungskosten erfasst. Zusätzlich werden neben den reinen Aufwendungen auch in diesen Konten die dazugehörigen pauschalen Steuern gebucht. Die Reisekosten für einen Arbeitnehmer und Unternehmer müssen ebenfalls in der Buchhaltung korrekt erfasst werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Buchungen für Verpflegungsmehraufwendungen oder die Erfassung der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte. Allgemeine Regelungen für Bewirtungskosten: Eine Bewirtung liegt vor wenn der Unternehmer oder ein Arbeitnehmer Geschäftsfreunde zum Verzehr von Speisen, Getränken oder anderen Genussmitteln einlädt. Bei einer betrieblich veranlassten Bewirtung können 70% der Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Vorsteuer ist hier von nicht betroffen und kann zu 100% abgezogen werden. Die Bewirtungsaufwendungen einer Betriebsfeier (zum Beispiel einer Weihnachtsfeier) können zu 100% abgezogen werden, wenn dabei keine Geschäftspartner beköstigt werden, sondern nur Betriebsangehörige und deren Angehörigen. Zu den Aufwendungen der Bewirtung gehören auch Nebenkosten wie Trinkgelder oder Gebühren für Garderoben. Besonders wichtig beim Abzug von Bewirtungskosten ist die Nachweispflicht. Hierzu gehört eine ordentliche Rechnung mit allen Speisen etc. Zusätzlich muss eine genaue Bezeichnung des Anlasses erfolgen sowie eine Liste mit den Personen, die teilgenommen haben. |
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SKR03: 4600 - 4685 |
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SKR04: 6600 - 6690 |
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| Kosten der Warenabgabe |
In diesem kleinen Kontenbereich werden die Aufwendungen gebucht, welche beim Verkauf von Waren und Gütern entstehen können. Hierzu zählen zum Beispiel Verpackungsmaterialen, Transportversicherungen, Provisionen oder Fremdarbeiten im Vertrieb. |
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SKR03: 4700 - 4790 |
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SKR04: 6700 - 6790 |
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| sonstiger Betriebsbedarf |
Auf diesen Konten werden viele Dinge der täglichen Büroarbeit erfasst. Hierunter fallen zum Beispiel die Telefon- und Internetkosten, Zeitschriften und Bücher oder auch Bürobedarf wie zum Beispiel Papier, Kugelschreiber, Ordner und so weiter. Neben diesen Positionen werden in diesen Bereich freiwillige Sozialleistungen, Rechts- und Beratungskosten und die Kosten für die Buchhaltung gebucht. Außerdem werden hier Miet- und Leasingraten für bewegliche Vermögensgegenstände kontiert. |
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SKR03: 4910 - 4965, 4980 - 4985 |
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SKR04: 6800 - 6850 |
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| Abgang AV / UV |
Der Verkauf von Anlagevermögen (AV) kann zu einem Buchverlust führen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Verkaufspreis kleiner dem Buchwert ist. In diesem Fall muss der Differenzbetrag vom Buchwert zum Verkaufspreis auf diesen Konten erfasst werden. Wenn das Gegenteil eintritt, so wird der Betrag in den Konten der sonstigen betrieblichen Erträge gebucht. Natürlich bestehen die gleichen Fälle auch für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (UV). So müssen sie ebenfalls in diesem Kontenbereich erfasst werden, falls sie mit einem Buchverlust verkauft werden. Vorräte sind hierbei ausgenommen. |
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SKR03: 2310 - 2313, 2320 - 2328, 8800 - 8819 |
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SKR04: 6884 - 6908 |
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| Abschreibungen: |
Die Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfolgt auf diesen Konten. Hierbei sind von der Abschreibung Vorräte und Wertpapiere ausgenommen. Besonders wichtig ist es hierbei darauf zu achten, dass die Abschreibung in einer üblichen Höhe erfolgt. Wenn die Höhe der Abschreibung unüblich ist, so muss die Abschreibung auf extra Konten erfolgen. In diesem Kontenbereich werden für das Buchungsjahr 2011 ein paar Konten gelöscht und wiederum neue hinzugefügt. |
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SKR03: 2348, 2349, 4885 - 4887 |
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SKR04: 6910 - 6918 |
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Forderungsbewertungen und Sonderposten |
Häufig werden Verkäufe auf Ziel getätigt. Solange keine Zahlung durch den Käufer eingeht, bestehen Forderungen gegenüber diesem Käufer. Falls ein Käufer diese Forderungen nicht begleichen kann, weil er zum Beispiel Insolvenz angemeldet hat, so müssen die Forderungen neu bewertet werden. Für die Neubewertung steht dem Unternehmen die Pauschalwertberichtigung und die Einzelwertberichtigung zur Verfügung. Die in diesem Zusammenhang benötigten Konten für Korrekturbuchungen finden Sie in diesem Bereich. Des Weiteren sind hier auch die Konten vorhanden, welche für die Einstellung von Sonderposten mit Rücklagenanteil benötigt werden. |
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SKR03: 2340 - 2345, 2400 - 2409, 2450, 2451 |
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SKR04: 6920 - 6939 |
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| kalkulatorische Kosten |
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SKR03: 2890 - 2900, 4990 - 4995 |
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SKR04: 6970 - 6989 |
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| Kosten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens |
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SKR03: 4996 - 4999 |
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SKR04: 6990 - 6999 |
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| Sonstige Konten: |
Diese verbleibenden Konten sind für Aufwendungen durch Währungsumrechnung oder für Abfall- und Abraumbeseitigungen. Zusätzlich werden hier unter anderem nicht abziehbare Vorsteuern sowie Veräußerungskosten gebucht. Aus dem Personalbereich fließen hier noch Ausgleichsabgaben für Schwerbehinderte mit ein. |
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SKR03: 2150 - 2176, 2385, 2386, 4139, 4300 - 4306, 4810, 4969 - 4976 |
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SKR04: 6855 - 6883 |
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letzte Änderung R. am 27.07.2024 Autor(en): Alexander Wildt |
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