![Finanzbuchhaltung - Definition und Aufgaben]()
Die
Finanzbuchhaltung ist zentrales Element des betrieblichen Rechnungswesens. In dieser Abteilung wird die externe Rechnungslegung durchgeführt, während in der
Kostenrechnung die interne Rechnungslegung abgewickelt wird. Die ordnungsmäßige Buchführung ist Voraussetzung für die korrekte Information von Anteilseignern und Gläubigern über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens.
In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche Geschäftsvorfälle des Unternehmens abgebildet. Dies erfolgt nach der Methode der
doppelten Buchhaltung teils nach vom Gesetz (
Handelsgesetzbuch) festgelegten, teils aus bewährter kaufmännischer Praxis abgeleiteten
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Die
Buchung der Geschäftsvorfälle wird heute ausnahmslos mit Hilfe von
Buchhaltungssoftware durchgeführt. Es wird auf Konten gebucht, die im Kontenrahmen des Unternehmens erfasst sind und sich nach den verschiedenen Bereichen des Unternehmens in Aktiv- und Passiv sowie Aufwands- und
Ertragskonto gliedern.
Anzeige
Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung.
Preis 119,- EUR mehr >>
Alle
Vermögensgegenstände, die zur langfristigen Nutzung im Unternehmen bestimmt sind, werden dem Anlagevermögen zugeordnet, das mit Hilfe einer separaten Anlagenbuchhaltung geführt wird. Zum
Anlagevermögen gehören beispielsweise Grundstücke und Gebäude, Maschinen, der Fuhrpark und auch langfristige Geldanlagen. Am Jahresende wird der
Anlagenspiegel aufgestellt, er informiert über die Wertentwicklung des Vermögens, indem er einen Überblick über
Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und die
Abschreibungen gibt.
Alle laufenden
Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden in der
Buchhaltung erfasst und gebucht, bei größeren regelmäßigen Buchungsmengen wird oft eine separate
Kreditoren- und
Debitorenbuchhaltung geführt.
Jede Lieferantenrechnung wird zunächst mit einem Eingangsstempel versehen, der das Empfangsdatum dokumentiert. Anschließend wird die
Rechnung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls beanstandet. Daraufhin wird die Rechnung gebucht, das heißt nach den Regeln der
doppelten Buchführung auf zwei Konten, jeweils im Soll und Haben, erfasst. Dabei wird ein
Aufwandskonto (beispielsweise das Konto Energieeinsatz bei Stromlieferungen) sowie ein
Lieferantenkonto (bei diesem Beispiel der entsprechende Energielieferant) angesprochen. Das Aufwandskonto sammelt alle entsprechenden Kosten, so dass genau erfasst wird, wie viel Geld für die betreffende Aufwandsart ausgegeben wurde. Das Lieferantenkonto weist nach der Buchung eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten auf, diese wird beim nächsten Überweisungslauf durch Gegenbuchung auf einem Bankkonto ausgeglichen.
Ausgangsrechnungen, also Rechnungen, die das Unternehmen selbst an Dritte nach Lieferung oder Leistungserbringung stellt, gelangen in der Regel über eine automatisierte Schnittstelle aus der Warenwirtschaft in die Finanzbuchhaltung. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen wird dabei auf einem
Ertragskonto erfasst, das dem getätigten Umsatz entspricht (beispielsweise Verkauf Kühlschränke bei einem Haushaltsgerätehersteller), die Gegenbuchung erfolgt als Forderung auf dem
Debitorenkonto des Empfängers. Das Ertragskonto gibt Auskunft darüber, wie hoch die Umsätze mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen in einer Periode sind. Das Kundenkonto wird durch die Buchung des Zahlungseingangs, in der Regel auf der Bank, ausgeglichen. In der Debitorenbuchhaltung werden alle offenen Forderungen laufend überwacht, so dass beim Ausbleiben der Zahlung zeitnah gemahnt werden kann.
In der
Personalbuchhaltung erfolgt die Buchung sämtlicher Lohn- und Gehaltsleistungen sowie weiterer damit verbundener Zahlungen (beispielsweise Abführung von
Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen). Die
Aufwendungen werden über eine Schnittstelle auf die entsprechenden Finanzbuchhaltungskonten wie Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung oder Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern übertragen.
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird der
Jahresabschluss, bestehend aus
Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang, erstellt. Dabei werden die Zahlen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung durch die Buchung der
Abschlüsse sämtlicher Konto und spezifische Jahresabschlussbuchungen (wie
Rückstellungen oder Vorratsbewertung) ermittelt.
letzte Änderung R.
am 23.01.2023
Autor(en):
Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
|
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>