Anlagevermögen: Immaterielle Fachbeiträge zum Thema Anlagevermögen (Sachanlagen, BGA, GWG, Finanzanlagen)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Was ist zu beachten? (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg)

Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro netto bzw. 952,- EUR inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2). Typische Beispiele für GWG sind PC´s, Schreibtische, Regale, Bürostühle oder auch eine Lampe. Anschaffungen im Wert von weniger als 250 € zählen nicht zu den GWG und können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Anschaffungen im Wert von mehr als 1.000 € netto müssen nach AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden. mehr lesen

Immaterielle Vermögensgegenstände: Aktivierungspflicht, Wahlrecht und Verbot (Stefan Parsch)
Premium

Zum Vermögen eines Unternehmens zählen nicht nur Sachanlagen, wie Maschinen oder Grundstücke, und Finanzanlagen, wie Beteiligungen, sondern auch immaterielle Güter, wie Software oder Patente. Der Wert dieser Gegenstände geht weit über den materiellen Träger (eine CD oder eine Urkunde) hinaus. Solche immateriellen Vermögensgegenstände (IVG) sind nicht so leicht zu fassen wie materielle IVG und auch ihre handels- und steuerrechtliche Behandlung ist komplizierter. So müssen einige IVG in der Bilanz verzeichnet werden, andere dürfen nicht und wieder bei anderen besteht ein Wahlrecht. Immaterielle Vermögensgegenstände § 266 Abs. 2 A I HGB nennt diese immateriellen Vermögensgegenstände: - selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - Geschäfts- oder Firmenwert - geleistete Anzahlungen (auf... mehr lesen

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Neueste Fachbeiträge

Besonderheiten und Beachtenswertes in der Anlagenbuchhaltung (Stefan Parsch)

Im Handels- und Steuerrecht ist das Anlagevermögen eines Unternehmens ein Teil des Betriebsvermögens. Für verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens erfassen und im Jahresabschluss niederlegen. Darüber hinaus... mehr lesen

Geschäftsfälle im Anlagevermögen (Jörgen Erichsen)

Das Anlagevermögen ist der Teil des Vermögens eines Unternehmens, der dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient und über einen längeren Zeitraum zur Nutzung im Betrieb verbleibt. Das Gesamtvermögen eines Unternehmens setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen. Im Gegensatz zum Anlagevermögen... mehr lesen

Start in die digitale Anlageninventur - Experteninterview (Wolff von Rechenberg)

Die Inventur zählt zu den ungeliebten Pflichten, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt (§ 240 HGB). Jeder bilanzierende Unternehmer muss ein Bestandsverzeichnis (Inventar) erstellen, indem er alle Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens erfasst. Dieses Inventar muss regelmäßig... mehr lesen

Bilanzmäßige Abschreibungen (AfA): Abgrenzung und Beispiele (Stefan Parsch)

Die Kosten für größere Anschaffungen in einem Unternehmen sind nach gesetzlichen Regeln über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei diesen bilanzmäßigen oder bilanziellen Abschreibungen sind jedoch verschiedene Aspekte zu beachten. Zudem bietet das Handelsrecht eine Reihe von Wahlmöglichkeiten,... mehr lesen

Degressive Abschreibung (AfA): Das müssen Unternehmer wissen (Wolff von Rechenberg)

Was ist degressive Abschreibung? Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden über die Nutzungsdauer nach einer gewählten Abschreibungsmethode abgeschrieben. Dabei steht der Unternehmer vor der Wahl zwischen linearer Abschreibung und degressiver Abschreibung... mehr lesen

Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände bei kleinen und mittleren Unternehmen (Mateusz Tokarski)
Premium

Der Strukturwandel unseres ökonomischen Geschehens forciert eine Wissenswirtschaft. Im Rahmen dieses Strukturwandels gewinnen immaterielle Vermögensgegenstände [1] bei KMU immer mehr Bedeutung, indem sie einen zunehmend wichtigeren Werttreiber darstellen. Bei diesen immateriellen VG handelt es sich... mehr lesen

Digital-AfA: Schnellere Abschreibung von Hard- und Software fürs Homeoffice (Stefan Parsch)

Von einer Steuererleichterung, die die Bundesregierung am 19. Januar 2021 beschlossen hat, profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein Homeoffice mit Hard- und Software ausgestattet haben oder noch ausstatten werden. Sie können Geräte und Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung, die... mehr lesen

Abschreibung von Gebrauchtwagen - Welche Nutzungsdauer? (Stefan Parsch)

Es muss nicht immer ein niegelnagelneues Auto sein. Auch ein gebrauchtes Fahrzeug taugt in vielen Fällen ebenso gut als Firmenwagen oder betriebliches Nutzfahrzeug. Solange der Käufer sicherstellt, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand und verkehrssicher ist, sprechen vor allem wirtschaftliche... mehr lesen

Aktivierungspflichtige Herstellungskosten einschließlich der Gemeinkosten (Stefan Parsch)
Premium

Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts oder Vermögensgegenstands sind nicht so einfach zu beziffern wie die Anschaffungskosten, zu denen üblicherweise eine Rechnung vorliegt. In die Herstellungskosten fließen auch Gemeinkosten ein, die ein Unternehmen erst in die Lage versetzen, überhaupt... mehr lesen

Teilwertabschreibung im Steuerrecht (Stefan Parsch)
Premium

Im Steuerrecht hat die außerplanmäßige Abschreibung mit "Teilwertabschreibung" nicht nur einen anderen Namen, sie ist auch anders ausgestaltet als im Handelsrecht. Dabei hat der Steuerpflichtige mehr Wahlfreiheit. Im Folgenden geht es in erster Linie um die Unterschiede zum Handelsrecht. Bei... mehr lesen
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Was ist zu beachten? (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg)

Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro netto bzw. 952,- EUR inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2). Typische Beispiele für GWG sind PC´s, Schreibtische, Regale, Bürostühle oder auch eine Lampe. Anschaffungen im Wert von weniger als 250 € zählen nicht zu den GWG und können einfach als Betriebsausgaben... mehr lesen

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